Vermögen der Eltern zählt nicht- nur die Einkünfte
Jetzt habe ich zwei Aussagen was das Einkommen angeht. Weiß
jemand mit sicherheit bescheid? Ich bin nämlich überfragt was
ich beim Bafög-Rechner für meine Eltern angeben soll.
Ich selbst bekomme kein BAföG, aber ich habe mir mal den BAföG-Rechner angeschaut. Beim Punkt „Vermögen“ zählt das der Eltern nicht mit: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php
Beim Punkt „Einkommen der Eltern“ gilt als Einkommen:
_Als Einkommen gilt i.a. (Ausnahmen siehe Gesetz bzw. folgende Hinweise) die Summe der positiven Einkünfte aus den Einkommensarten im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), also meist die Bruttoeinkünfte abzüglich der Werbungskosten/Arbeitnehmerpauschbetrag (jeweils laut Steuerbescheid). Arbeitslosengeld (ALG I) ist unter steuerfreie Einkünfte einzugeben, ALG II ist dagegen kein Einkommen! Hier im Rechner ist das Gesamteinkommen im Kalenderjahr einzugeben.
Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es die folgenden 7 Einkommensarten:
- Land- und Forstwirtschaft
- Gewerbe
- Selbständige Arbeit
- Nichtselbständige Arbeit
- Kapitalvermögen
- Vermietung / Verpachtung
- Sonstiges im Sinne des §22 EStG.
ACHTUNG: Wenn in einer Einkommensart ein Verlust entstanden ist, so kann dieser nicht berücksichtigt werden, ebenso ist ein Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten nicht zulässig. Nicht zum Einkommen zählen steuerfreie Aufwandsentschädigungen.
Arbeitslosengeld/-hilfe (oder ALG I) ist im Sinne des BAföG steuerfreies Einkommen, Sozialhilfe (oder ALG II) zählt dagegen gar nicht als Einkommen.
Bei Selbständigkeit / Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft ist der Gewinn (EStG § 4 ff.) einzutragen. Auch Einkommen aus Kapitalvermögen und Vermietung sowie sonstige Einkünfte (nach EStG § 22) müssen dazuaddiert werden. Bei Kapitalvermögen kann der Sparer-Pauschbetrag geltend gemacht werden, bei Vermietung und sonstigen Einkünften die Werbungskosten (im wesentlichen in EStG § 9 geregelt, u.U. sind auch §§ 8 und 9a relevant).
Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen im Sinne des BAföG und muss daher nicht angegeben werden._
siehe auch
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkomme…
Da steht: Positive Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetz sind immer auch Einkommen im Sinne des BAföG. Insbesondere gehören dazu
[…] Einkünfte aus Kapitalvermögen, also nicht das Vermögen selbst , sondern nur die Zinsen o.ä. (abzgl. Werbungskosten) […]
Geh dir die Seiten mal in Ruhe durch. So wie ich das verstehe, geht es um die Einnahmen, nicht das Vermögen deiner Eltern- zumindest laut diesen Seiten.
Viele Grüße
Kati