Bafög beim Studium

Hallo zusammen,
es geht um das Thema Bafög beim Studium. Am besten erzähle ich kurz etwas zu mir. Ich habe eine Ausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel gemacht und im Januar 2009 abgeschlossen. Seitdem arbeite ich dort. Nun habe ich aber vor ab April 2010 zu Studieren, am liebsten Vollzeit an einer FH (habe nur FachAbi).

Ob ich mir das leisten kann, hängt von der Höhe des Bafögs ab. Also ab zum Bafög-Rechner! Hier habe ich aber einige Fragen, ich höffe ihr könnt mir dabei helfen:

  1. Wird in meinem Fall die Krankenversicherung wieder von meinen Eltern übernommen (Familienversicherung), oder muss ich da selbst irgendwie ran?
  2. Ich würde mir nebenbei einen 400 EUR Job suchen - wirkt sich das auf das Bafög aus?
    3.Was zählt alles als Einkommen meiner Eltern? Zählt hier auch ersparrtes oder wirklich das im Jahr verdient wird?!

Ich denke mit den Antworten zu diesen drei Fragen komme ich schon einmal ein Stück weiter.

Vielen Dank im Voraus!

Gruß

  1. Wird in meinem Fall die Krankenversicherung wieder von
    meinen Eltern übernommen (Familienversicherung), oder muss ich
    da selbst irgendwie ran?

Kommt auf dein Alter an. Faustregel: Bis maximal 25 Jahre Alter.

  1. Ich würde mir nebenbei einen 400 EUR Job suchen - wirkt
    sich das auf das Bafög aus?

Ja, aber nur wenig. Kann man doch im BaFoeg-Rechner eingeben und erklärt wirde s auch.

3.Was zählt alles als Einkommen meiner Eltern? Zählt hier auch
ersparrtes oder wirklich das im Jahr verdient wird?!

Schau dir einfach die Formblätter für die Eltern an, dann siehst du, was sie wissen wollen. Erspartes ist ja ein Einkommen.

hallo,
ich habe bis vor kurzem von bafög gelebt, von daher kann ich dir das sagen, wie das bei mir war:

  1. Wird in meinem Fall die Krankenversicherung wieder von meinen Eltern übernommen (Familienversicherung), oder muss ich da selbst irgendwie ran?

wie schon gesagt, kommt darauf an wie alt du bist. falls du über 25 bist, musst du dann eine studentische krankenversicherung abschließen.

  1. Ich würde mir nebenbei einen 400 EUR Job suchen - wirkt sich das auf das Bafög aus?

bei mir hieß es damals, du darfst durchschnittlich 200 euro im monat dazu verdienen, ansosnten werden leistungen gekürzt. was aber geht ist, dass du ein halbes jagr 400 euro verdienst und das letzte halbe jahr halt nicht jobst.

3.Was zählt alles als Einkommen meiner Eltern? Zählt hier auch ersparrtes oder wirklich das im Jahr verdient wird?!

bei meinen eltern ging es immer nur um einkommen.
also soweit ich weiß, müssen deine eltern nicht ihre ersparnisse für bafög offen legen…

hoffe das hilft dir etwas weiter :wink:

Jetzt habe ich zwei Aussagen was das Einkommen angeht. Weiß jemand mit sicherheit bescheid? Ich bin nämlich überfragt was ich beim Bafög-Rechner für meine Eltern angeben soll.

Vermögen der Eltern zählt nicht- nur die Einkünfte

Jetzt habe ich zwei Aussagen was das Einkommen angeht. Weiß
jemand mit sicherheit bescheid? Ich bin nämlich überfragt was
ich beim Bafög-Rechner für meine Eltern angeben soll.

Ich selbst bekomme kein BAföG, aber ich habe mir mal den BAföG-Rechner angeschaut. Beim Punkt „Vermögen“ zählt das der Eltern nicht mit: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/vermoegen.php

Beim Punkt „Einkommen der Eltern“ gilt als Einkommen:
_Als Einkommen gilt i.a. (Ausnahmen siehe Gesetz bzw. folgende Hinweise) die Summe der positiven Einkünfte aus den Einkommensarten im Sinne des §2 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), also meist die Bruttoeinkünfte abzüglich der Werbungskosten/Arbeitnehmerpauschbetrag (jeweils laut Steuerbescheid). Arbeitslosengeld (ALG I) ist unter steuerfreie Einkünfte einzugeben, ALG II ist dagegen kein Einkommen! Hier im Rechner ist das Gesamteinkommen im Kalenderjahr einzugeben.

Laut dem Einkommensteuergesetz (EStG) gibt es die folgenden 7 Einkommensarten:

  1. Land- und Forstwirtschaft
  2. Gewerbe
  3. Selbständige Arbeit
  4. Nichtselbständige Arbeit
  5. Kapitalvermögen
  6. Vermietung / Verpachtung
  7. Sonstiges im Sinne des §22 EStG.

ACHTUNG: Wenn in einer Einkommensart ein Verlust entstanden ist, so kann dieser nicht berücksichtigt werden, ebenso ist ein Ausgleich mit Verlusten des zusammenveranlagten Ehegatten nicht zulässig. Nicht zum Einkommen zählen steuerfreie Aufwandsentschädigungen.

Arbeitslosengeld/-hilfe (oder ALG I) ist im Sinne des BAföG steuerfreies Einkommen, Sozialhilfe (oder ALG II) zählt dagegen gar nicht als Einkommen.

Bei Selbständigkeit / Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft ist der Gewinn (EStG § 4 ff.) einzutragen. Auch Einkommen aus Kapitalvermögen und Vermietung sowie sonstige Einkünfte (nach EStG § 22) müssen dazuaddiert werden. Bei Kapitalvermögen kann der Sparer-Pauschbetrag geltend gemacht werden, bei Vermietung und sonstigen Einkünften die Werbungskosten (im wesentlichen in EStG § 9 geregelt, u.U. sind auch §§ 8 und 9a relevant).

Das Kindergeld zählt nicht als Einkommen im Sinne des BAföG und muss daher nicht angegeben werden._

siehe auch
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/anrechnung_einkomme…

Da steht: Positive Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetz sind immer auch Einkommen im Sinne des BAföG. Insbesondere gehören dazu
[…] Einkünfte aus Kapitalvermögen, also nicht das Vermögen selbst , sondern nur die Zinsen o.ä. (abzgl. Werbungskosten) […]

Geh dir die Seiten mal in Ruhe durch. So wie ich das verstehe, geht es um die Einnahmen, nicht das Vermögen deiner Eltern- zumindest laut diesen Seiten.

Viele Grüße
Kati