Bafög nach Erzieherausbildung

Hallo,

Die Sache mit dem Bafög ist nicht ganz einfach. Vielleicht kann mir hier jemand
weiterhelfen.

Meine Situation sieht so aus:
Realschulabschluß nach 10. Klasse Gym
2 Monate Ausbildung angefangen und abgebrochen, gleich darauf
2 Jahre Ausbildung zur Sozialassistentin
2 Jahre Ausbildung zur Erzieherin / Fachhochschulreife
danach ein paar Monate berufstätig
ab Herbst Studium im Bereich Wirtschaft / Recht

Mein Vater hat zum Leben leider (oder zum Glück) mehr als 960 Euro, so dass er
mir eigentlich mein Studium finanzieren müsste.
Habe noch nie Bafög erhalten.

Allerdings hat er meine vierjährige Ausbildung zur Erzieherin bereits
finanziert.

Stimmt es, dass ich jetzt elternunabhängiges Bafög bekomme, wenn ich nachweisen
kann, dass die Ausbildung zum Sozialassistenten die Voraussetzung war für die
Erzieherausbildung?
Normalerweise würde kein Bafög bekommen, weil das die dritte Ausbildung ist -
oder? Zudem verdient mein Vater dafür zu viel und ich muss unbedingt den
„Stempel“ elternunabhängig haben.

Wäre nett, wenn ihr mir sagen könntet, ob ich mit meiner Interpretation der
ganzen Sache richtig liege.
Die von der Bafög-Hotline konnten das nämlich nicht.

Gruß
Tato

Nachtrag
Hallo, ich binns nochmal…

Ich habe gehört, dass meine Eltern eine Stellungsnahme an das Bafögamt schicken
können, in dem sie mitteilen, dass sie keine zweite Ausbildung ihrer Tochter
finanzieren wollen und das laut BGB §1610 und §1612 auch nicht brauchen.

Hat jemand Erfahrung mit solch einer Stellungnahme bzw. welche Chancen hätte
ich/meine Eltern?

Gruß
Tato

hallo, tato!

also, das mit den ausbildungen hat nichts mit dem studentenbafög zu tun. auch nicht, dass die ausbildung evtl voraussetzung zum studium war/ist.

das problem des elternunabhängigen bafög liegt in der anrechnungszeit bzw. in der höhe des verdienst deiner eltern.

das mit dem bgb kommt für dich dann in betracht, wenn du tatsächlich studierst und z.b. zu wenig bafög bekommst, deine eltern aber nichts dazu beisteuern wollen/können und du somit die möglichkeit hast, unterhalt einzuklagen - also erst mal vergessen und:
bafög beantragen, denn: für dein erstes studium hast du auf jeden fall anspruch darauf! nur: die höhe ist das problem!!! da wird dann vom bafög-amt das einkommen deiner eltern angerechnet, ausser du kannst 6 jahre (so wars noch vor drei jahren) eigenes einkommen, also „leben auf eigene kosten“, nachweisen.

mein tipp: auf jeden fall bafög-antrag stellen (zuständig ist die behörede am studienort!).

grüsse und viel glück
kedi

hallo!

ich glaube, dass du mit elternunabhängigem BaföG kein Glück haben wirst. Dazu muss man für mehrere Jahre (ich glaube 3, bin mir aber nicht sicher)ein eigenes Einkommen gehabt habe, d.h. seinen Lebensunterhalt selbst finanziert haben. Da man während der Erzieherausbildung nichts verdient bzw. lediglich die Praktikantentaschengelder bekommt hat man keine Chance. Ich war zu Beginn meines Studiums in einer ziemlich ähnlichen Situation und habe dann - welch eine Freude - gar kein BaföG bekommen, d.h. während meines Studiums immer ziemlich viel gearbeitet! Drücke dir auf jeden Fall die Daumen, dass das bei dir irgendwie klappt mit dem „normalen“ BaföG.
Gruß,
Kathi