Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine Frage zu Bafög und hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können. Ich fange im Oktober an zu studieren und möchte, sobald ich meine Immatrikulationsbescheinigung habe, Bafög beantragen. Der Verdienst meiner Eltern würde Bafög zulassen (laut Bafögrechner würden mir ca. 250€ monatlich zustehen). Ich bin auf Bafög angewiesen, ansonsten wird es schwer, mein Studium zu finanzieren. Nun gibt es da aber folgendes Problem: Meine Elten hatten von 2001 bis Ende 2007 ca. 30000€ auf meinen Namen angelegt, um Steuern zu sparen. Dieses Geld gehört meinen Eltern, nicht mir, und damit soll in den nächsten Jahren eine Eigentumswohnung finanziert werden, auf die meine Eltern Zeit ihres Lebens sparen. Ich habe nun aber meine Bedenken, dass man mir das als rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragen auslegen könnte, was man ja immer wieder liest. Das Geld war wie gesagt für ca. 5 Jahre auf meinem Namen angelegt, die Summe hat sich, bis auf die Zinsen, eigentlich nicht verändert. Ich habe nun eben Angst, dass mir das als rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung ausgelegt wird, bin aber auf Bafög angewiesen. Wissen Sie Rat?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich riesig freuen, da mir mein Problem schon schlaflose Nächte bereitet. Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eine Antwort von Ihnen.
Hallo MAngoelfle,
also als erstes mal : mit den Eltern schimpfen !!!
Keine gute Sache das !! Was sie das gemacht haben ist Steuerhinterziehung und kann böse enden.
Außerdem haben sie dich in Schwulitäten gebracht. Das sollte man immer als „Erwachsener“ bedenken, wenn man solche Touren dreht.
Jetzt aber zu dir: keine Panik.
Wenn du für das WS 09/10 einen BaföG-Antrag stellst, so werden maximal die letzten 6 - 12 Monate nachgeforscht ( Datenabgleich mit der Finanzbehörde ).
Da in dieser zeit kein Freistellungsauftrag auf deinen Namen mehr lief, kann das Bafög-Amt auch keinen Verdacht schöpfen. Selbst wenn wäre es nachvollziehbar in mehr als 2 Jahren 25 . 000 € auszugeben ( 1000 € im Monate ). 5200 € darfst du ja haben.
Also keine Sorge !!
Gruß von Stefanie
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine Frage zu Bafög und hoffe sehr, dass Sie mir
weiterhelfen können. Ich fange im Oktober an zu studieren und
möchte, sobald ich meine Immatrikulationsbescheinigung habe,
Bafög beantragen. Der Verdienst
zustehen). Ich bin auf Bafög angewiesen, ansonsten wird es
schwer, mein Studium zu finanzieren. Nun gibt es da aber
folgendes Problem: Meine Elten hatten von 2001 bis Ende 2007
ca. 30000€ auf meinen Namen angelegt, um Steuern zu sparen.
Dieses Geld gehört meinen Eltern, nicht mir, und damit soll in
den nächsten Jahren eine Eigentumswohnung finanziert werden,
auf die meine Eltern Zeit ihres Lebens sparen. Ich habe nun
aber meine Bedenken, dass man mir das als
rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragen auslegen könnte, was
man ja immer wieder liest. Das Geld war wie gesagt für ca. 5
Jahre auf meinem Namen angelegt, die Summe hat sich, bis auf
die Zinsen, eigentlich nicht verändert. Ich habe nun eben
Angst, dass mir das als rechtsmissbräuchliche
Vermögensübertragung ausgelegt wird, bin aber auf Bafög
angewiesen. Wissen Sie Rat?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich riesig freuen, da
mir mein Problem schon schlaflose Nächte bereitet. Ich bedanke
mich schon mal im Voraus für eine Antwort von Ihnen.
Hallo nochmal,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das beruhigt mich schon mal.
Ich habe nur noch eine kleine Frage zum Freistellungsauftrag. Denn auf meinen Namen läuft immer noch ein Freistellungsauftrag, da ich ca. 3000€ selbst Erspartes habe. Damit bekomme ich im Jahr ca. 95€ Zinsen. Aber das dürfte ja durch den Freibetrag von 5200€ im grünen Bereich liegen, oder?
Vielen Dank nochmal!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ja klar, keine Panik 5200 € darfst du haben.
viel Spaß beim Studium
Stefaniel
Hallo nochmal,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Das beruhigt mich schon
mal.
Ich habe nur noch eine kleine Frage zum Freistellungsauftrag.
Denn auf meinen Namen läuft immer noch ein
Freistellungsauftrag, da ich ca. 3000€ selbst Erspartes habe.
Damit bekomme ich im Jahr ca. 95€ Zinsen. Aber das dürfte ja
durch den Freibetrag von 5200€ im grünen Bereich liegen, oder?
Vielen Dank nochmal!Hallo MAngoelfle,
also als erstes mal : mit den Eltern schimpfen !!!
Keine gute Sache das !! Was sie das gemacht haben ist
Steuerhinterziehung und kann böse enden.
Außerdem haben sie dich in Schwulitäten gebracht. Das sollte
man immer als „Erwachsener“ bedenken, wenn man solche Touren
dreht.Jetzt aber zu dir: keine Panik.
Wenn du für das WS 09/10 einen BaföG-Antrag stellst, so werden
maximal die letzten 6 - 12 Monate nachgeforscht (
Datenabgleich mit der Finanzbehörde ).
Da in dieser zeit kein Freistellungsauftrag auf deinen Namen
mehr lief, kann das Bafög-Amt auch keinen Verdacht schöpfen.
Selbst wenn wäre es nachvollziehbar in mehr als 2 Jahren 25 .
000 € auszugeben ( 1000 € im Monate ). 5200 € darfst du ja
haben.
Also keine Sorge !!Gruß von Stefanie
Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe eine Frage zu Bafög und hoffe sehr, dass Sie mir
weiterhelfen können. Ich fange im Oktober an zu studieren und
möchte, sobald ich meine Immatrikulationsbescheinigung habe,
Bafög beantragen. Der Verdienst
zustehen). Ich bin auf Bafög angewiesen, ansonsten wird es
schwer, mein Studium zu finanzieren. Nun gibt es da aber
folgendes Problem: Meine Elten hatten von 2001 bis Ende 2007
ca. 30000€ auf meinen Namen angelegt, um Steuern zu sparen.
Dieses Geld gehört meinen Eltern, nicht mir, und damit soll in
den nächsten Jahren eine Eigentumswohnung finanziert werden,
auf die meine Eltern Zeit ihres Lebens sparen. Ich habe nun
aber meine Bedenken, dass man mir das als
rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragen auslegen könnte, was
man ja immer wieder liest. Das Geld war wie gesagt für ca. 5
Jahre auf meinem Namen angelegt, die Summe hat sich, bis auf
die Zinsen, eigentlich nicht verändert. Ich habe nun eben
Angst, dass mir das als rechtsmissbräuchliche
Vermögensübertragung ausgelegt wird, bin aber auf Bafög
angewiesen. Wissen Sie Rat?
Über eine hilfreiche Antwort würde ich mich riesig freuen, da
mir mein Problem schon schlaflose Nächte bereitet. Ich bedanke
mich schon mal im Voraus für eine Antwort von Ihnen.
Hallo,
auch wenn es etwas spät ist, beantworte ich die Anfrage.
Es ist davon auszugehen das es als rechtsmissbräuchliche vermögensübertragung angerechnet wird wenn kein Gegenwert dafür von den eltern geleistet wurde. Umkehrschluss hieße wenn das Finanzamt die Geschichte glaubt müßte es das finanzamt wegen Steuerhinterziehung der Eltern informieren, da bei einer solchen Summe Kapitalertragsstgeuer bestimmt angefallen wäre.
Wenn es aber schon 2007 war ist die Frage ob es überhaupt schon erfasst wurde mittels freistellungsauftrag?
LG ulf