Bafög trotz Ehepartnerin und Eltern?

Hallo,

ich frage hier für eine Freundin, die nicht so gut deutsch spricht und deswegen ständig meine Hilfe erfragt… Ich es aber selber nicht weiß. :wink:

Also, sie ist 29 und bereitet gerade ihren Bafögantrag vor und die Situation ist Folgende: sie ist verheiratet und hat eine Lebenspartnerin, außerdem hat sie noch beide Elternteile, die in den USA wohnen, und verheiratet sind und arbeiten. Nun ist sie schon mit 17 oder 18 von zuhause ausgezogen und hat sich seitdem selbst finanziert. Sie hat letztes Jahr einen Bachelor-Abschluss gemacht und will jetzt hier in Deutschland einen Master studieren. Dafür braucht sie aber Bafög.

Die Frage ist: was muss sie alles für den Bafög-Antrag abgeben? Eigene Angaben und die Angaben zur Ehefrau sind klar. Das wird auch alles dem Bafög nicht im Wege stehen. Der Knackpunkt sind die Eltern. Jede Bafög-Stelle sagt da gerade was anderes: 1) Man muss 6 Jahre Arbeit nachweisen können (schwarz auf weiß), damit das Einkommen der Eltern nicht mehr zahlt. 2) Mit unter 30 muss sie auf jeden Fall das Einkommen der Eltern angeben. 3) Ein Bekannter hat gesagt, dass er dem Bafög-Amt einen Zettel gegeben hat, auf dem die Eltern bestätigt haben,dass sie ihren Sohn nicht mehr unterstützen.

Wisst Ihr da besser, was sie abgeben muss? Es wäre absurd, ihre Eltern zu fragen, ob sie sie unterstützen, weil sie sich schon seit 11-12 Jahren selber ernährt und das Verhältnis zu den Eltern eher schwierig ist.

Danke für Eure Antworten schon mal! :smile:

LG
Svenja

Hallo,
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Beatrix

Hallo

ich frage hier für eine Freundin, die nicht so gut deutsch spricht

Ist sie den Deutsche? „Vom Grundsatz förderungsberechtigt sind Ausländer/innen, die eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und bereits gesellschaftlich integriert sind.“ Steht hier: http://www.bafoeg.bmbf.de/de/370.php
Die Seite finde ich überhaupt gut und verständlich formuliert.

  1. Man muss 6 Jahre Arbeit nachweisen können (schwarz auf weiß)

Hat sie so lange gearbeitet, kann es aber nicht nachweisen? Könnte sie die Nachweise noch nachträglich bekommen? Oder durch irgendeine Steuererklärung oder sowas?

  1. Mit unter 30 muss sie auf jeden Fall das Einkommen der Eltern angeben.

Unter 30 bzw. unter 35 bei Master-Studiengängen, das ist das Höchstalter, bis zu dem man noch BAFöG kriegt.

  1. Ein Bekannter hat gesagt, dass er dem Bafög-Amt einen Zettel gegeben hat, auf dem die Eltern
    bestätigt haben,dass sie ihren Sohn nicht mehr unterstützen.

Dieser Zettel hilft bestimmt nur, wenn die Eltern nicht dazu verpflichtet sind, ihn zu unterstützen.

Viele Grüße

Hallo,

http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

Eigentlich finde ich das hier übersichtlicher und vollständiger:
http://www.bafoeg.bmbf.de/de/380.php

Und aktuell ist es bestimmt auch.

Viele Grüße