Bafög - trotzdem negatives Einkommen

Hallo,

mich würde mal folgendes interessieren:

geht es tatsächlich, dass man als Student Bafög bekommt (und sonst kein Einkommen hat), aber da 0€ steuerpflichtiges Einkommen, man voll alle Ausgaben als Student negativ vortragen kann? (nehmen wir mal an, Ausbildung war vorher)

Das kann ja eigentlich nicht sein, ich finde es ja richtig, dass Bafög nicht besteuert wird, aber dann zusätzlich noch Verlustvortrag?
Man könnte also sogar noch einen Minijob dazu haben (vom AG pauschal versteuert) und IMMER NOCH Verlustvortrag machen?

Vielen Dank!
V

Hallo!

mich würde mal folgendes interessieren:

Interesse ist der erste Schritt zur Weiheit

geht es tatsächlich, dass man als Student Bafög bekommt (und
sonst kein Einkommen hat), aber da 0€ steuerpflichtiges
Einkommen, man voll alle Ausgaben als Student negativ
vortragen kann? (nehmen wir mal an, Ausbildung war vorher)

Nein, das geht nicht. Bafög ist einkommensteuerfrei nach §3 Nr. 11 EStG. Es gibt noch den §3c(1) EStG der besagt, dass Ausgaben soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang stehen nicht abzugsfähig sind. Im EStH zu §3c EStG steht es dann noch etwas ausführlicher.

Man könnte also sogar noch einen Minijob dazu haben (vom AG
pauschal versteuert) und IMMER NOCH Verlustvortrag machen?

Das ginge dann in aller Regel wieder. Weil die Steuer des Minijobs vom Arbeitgeber abgeführt wird (Pauschalversteuerung). Es wäre etwas anderes wie die Bafög-Geschichte.

Gruß

Jörg

Interesse ist der erste Schritt zur Weiheit

Der zweite sind dann nette Menschen bei w-w-w! :wink:

Nein, das geht nicht. Bafög ist einkommensteuerfrei nach §3
Nr. 11 EStG. Es gibt noch den §3c(1) EStG der besagt, dass
Ausgaben soweit sie mit steuerfreien Einnahmen in Zusammenhang
stehen nicht abzugsfähig sind. Im EStH zu §3c EStG steht es
dann noch etwas ausführlicher.

Aha, vielen Dank, sehr interessant.
So wie ich das verstehe, ist gar keine Abzugsfähigkeit vorhanden, selbst wenn die Werbungskosten das Bafög übersteigen würden, ja? Das wird also nicht mal miteinander verrechnet.
(Bitte korrigieren, falls falsch.)

Das ginge dann in aller Regel wieder. Weil die Steuer des
Minijobs vom Arbeitgeber abgeführt wird
(Pauschalversteuerung). Es wäre etwas anderes wie die
Bafög-Geschichte.

Alles klar.

Nochmals vielen Dank und Gruß
V

So wie ich das verstehe, ist gar keine Abzugsfähigkeit
vorhanden, selbst wenn die Werbungskosten das Bafög
übersteigen würden, ja? Das wird also nicht mal miteinander
verrechnet.
(Bitte korrigieren, falls falsch.)

Genau, das ist die gesetzl. vorgabe.

Wobei ich zugebe, ich hätte im „wirklichen Leben“ die Steuererkklärung in etwa so erstelt:

Kosten 10.000 €
Bafög 6.000 €
= nicht erstattetet Kosten 4.000 €

und hätte die 4.000 € als Werbungskosten angesetzt. Ich würde sagen, zu 99% wäre dies so anerkannt worden vom Finanzamt.

Gruß

Jörg

P.S. Du weißt aber auch, dass bei Studienkosten zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben unterschieden werden muss? Wenn man bei Sonderausgaben ist, werden diese sowieso nicht als Verlustvortrag vorgetragen.

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Genau, das ist die gesetzl. vorgabe.

Nochmals vielen Dank!

Wobei ich zugebe, ich hätte im „wirklichen Leben“ die
Steuererkklärung in etwa so erstelt:

Kosten 10.000 €
Bafög 6.000 €
= nicht erstattetet Kosten 4.000 €

und hätte die 4.000 € als Werbungskosten angesetzt. Ich würde
sagen, zu 99% wäre dies so anerkannt worden vom Finanzamt.

:wink:

P.S. Du weißt aber auch, dass bei Studienkosten zwischen
Werbungskosten und Sonderausgaben unterschieden werden muss?
Wenn man bei Sonderausgaben ist, werden diese sowieso nicht
als Verlustvortrag vorgetragen.

Weiß ich , deshalb hatte ich auch in meiner Frage kurz dazugeschrieben, dass wir eine abgeschlossene Ausbildung voraussetzen.

Sehr interessant zu wissen, obwohl ich selbst ja nun kein Student bin. :wink: Aber die Frage habe ich schon öfter gehört, und wer weiß, vlt. bekomme ich auch irgendwann mal eine „steuerfreie Einnahme“.

Besten Gruß
V