Hallo,
mir ist klar dass das Thema Bafoeg über 30 bereits mehrfach besprochen wurde, ich bin leider in meinem speziellen Fall leider nicht wirklich fündig geworden.
So jetzt zu meinem Fall.
Ich bin wie gesagt bereits 30, habe dieses Frühjahr mein Abi geschrieben und will nun an einer ausländischen Universität Medizin studieren. Ich hatte bevor ich das Abi nachgeholt habe jedoch bereits eine Fachhochschulreife, die ich über eine Gleichstellung an einer Berufsfachsschule erworben habe.
Im § 10 des Bafoeg- Gesetzes ist Folgendes formuliert:
Satz 1 gilt nicht, wenn
- der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,
Für mich eigentlich ein klarer Fall, ja ich würde Bafoeg bekommen, da ich die Zugangsvorrausetzungen für das Medizinstudium ja erst jetzt erlangt habe und nicht bereits bei Erwerb der Fachhoschulreife.
Habe bereits mit mehren Bafoegstellen gesprochen, die mir jedoch dazu nichts sagen konnten und alle eher mit Skepsis bzw. einer vorausichtlichen Ablehnung reagiert haben.
Wie gesagt ich bin der Meinung dass der Gestzestext hier jedoch klar formuliert ist und mir in jedem Falle noch Bafoeg zu steht.
Vielleicht kennt ja jemand von Euch einen ähnlichen Fall oder hat bereits Erfahrung in so einem Fall. Wenn ja würde ich mich über Antworten bezüglich des Themas freuen.
Gruß
Floresk