Bafög Vermögen Schulden

Hallo Leute,

Ich interessiere mich für ein Studium an einer Fachhochschule und möchte gerne wissen, ob ich Anspruch auf bafög habe aufgrund meines Vermögens/Schulden bzw. wie es berechnet wird. Habe mit Bausparvertrag und Geld auf nem Sparbuch ca. 8000 € und ein Pkw im Wert von ca. 2000 €. Allerdings zahle ich eine Kredit von 15000 € ab bzw. Jetzt noch ca. 13000 € der für einen Grundstückskauf gedacht war der jedoch nicht zu Stände gekommen ist. Gilt das Geld aus dem Kredit für die bafög-stelle als Vermögen oder Schuld? Und wenn es als Schuld gilt, wird es dann einfach dem Vermögen gegen gerechnet quasi Vermögen minus Schuld so das ich unter dem Freibetrag liege? Welche legalen Möglichkeiten habe ich um Vermögen nachweislich zu verringern?

Wenn dir ein Kredit auf dein Girokonto ausgezahlt wird, dann zählt das Guthaben auf dem Girokonto als (positives) Vermögen und die Darlehensschuld bei der Bank als Verbindlichkeit. Du musst im Formblatt 1 das Guthaben unter Vermögen angeben und die Darlehenssumme, soweit zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht getilgt, als Verbindlichkeit. Unterm Strich ändert die Kreditaufnahme am Vermögen nichts.
Kennzeichne alle Guthaben mit Plus und alle Verbindlichkeiten mit Minus. Die Differenz sollte 5200 EUR nicht übersteigen, wenn doch, empfiehlt sich Vermögensverringerung.
Legale Möglichkeiten zur Vermögensveringerung bestehen in Ausgaben zur Lebenshaltung (z.B. Reisen), Anschaffung von Hausrat und Ausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme des Studiums (PC, Notebook, Möbel).
Vermögensverschiebungen an Verwandte verringern beim Bafög das Vermögen nicht.
Der Bausparvertrag wird zu 90 % angerechnet, also nicht voll.

P.S.: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Antragseingangs beim Bafög-Amt. Das Vermögen sollte also davor verringert werden.

Hallo,
verrechnen kannst Du den Kredit und das Vermögen nicht, für Bafög sind Schulden nicht von Belang.
Legale Möglichkeiten: Von dem Sparvermögen den Kredit in Teilen vorzeitig abbezahlen, der Bausparvertrag und der Sachwert des Autos sollten dann unter dem Freibetrag bleiben.
Beim Auto bin ich nicht ganz sicher, ob das immer angerechnet wird, dazu vielleicht noch mal in Bafög-Foren schauen. Beim Auto ist auch zu überlegen, ob das ggf. über die Eltern laufen kann - es gibt ja viele, die das generell so machen.
Und beim Studium gibt man ja auch einfach Geld aus, etwa für Miete, Kaution, Möbel, Bücher …
LG
figuralis

Hallo Mitscharf,

für das Bafög wird zunächst mal dein Bedarf ermittelt. Der liegt idR bei ca. 600 Euro - hängt davon ab, ob du dich schon selbst krankenversichern musst, oder ob du noch bei den Eltern mitversichert bist.

Gilt das Geld aus dem Kredit für die bafög-stelle als Vermögen oder Schuld?

Der Kredit gilt meines Erachtens als Schulden, wenn er auf deinen Namen läuft. Das hieße: 10.000 Euro Einkommen - 13.000 Euro Schulden = 0,00 Euro anrechenbares Vermögen.

Diese Regelung gilt nur für den Bafög-Empfänger selbst; Schulden von anderen Personen, die dir Unterhalt zahlen (z.B. deine Eltern), werden nicht berücksichtigt, sondern fallen - ebenso wie das Vermögen der Personen - unter den Tisch.

Der einzige legale Weg, dein Vermögen zu verringern, wäre übrigens, es zu verleben. Also z. B. von dem Geld in den Urlaub fahren o.ä.

Sobald du es in etwas mit realem Gegenwert verwandelst (z.B. eine super-teure TV-Anlage), gilt diese wiederum als geldwerter Besitz, der angerechnet wird.

Verschenken oder anderen Personen Vermögen überschreiben ist nicht zulässig, und das Bafög-Amt könnte dir mit einer Kontoabfrage ggf. auch leicht auf die Schliche kommen.

Wenn du mit deinem Vermögen über dem Freibetrag liegst, ist das aber auch kein Beinbruch; dann verringert sich dein Bafög-Anspruch entsprechend, weil (mit Recht :smile:) erwartet wird, dass du auf deine Ersparnisse zurückgreifst. Sobald du diese aufgebraucht hattest (bis zum Freibetrag), steigt dein Bafög-Anspruch entsprechend.

Viele Grüße
tinastar

Hallo,
tut mir leid, da bin ich leider nicht die richtige Ansprechpartnerin…
LG