Hallo Mitscharf,
für das Bafög wird zunächst mal dein Bedarf ermittelt. Der liegt idR bei ca. 600 Euro - hängt davon ab, ob du dich schon selbst krankenversichern musst, oder ob du noch bei den Eltern mitversichert bist.
Gilt das Geld aus dem Kredit für die bafög-stelle als Vermögen oder Schuld?
Der Kredit gilt meines Erachtens als Schulden, wenn er auf deinen Namen läuft. Das hieße: 10.000 Euro Einkommen - 13.000 Euro Schulden = 0,00 Euro anrechenbares Vermögen.
Diese Regelung gilt nur für den Bafög-Empfänger selbst; Schulden von anderen Personen, die dir Unterhalt zahlen (z.B. deine Eltern), werden nicht berücksichtigt, sondern fallen - ebenso wie das Vermögen der Personen - unter den Tisch.
Der einzige legale Weg, dein Vermögen zu verringern, wäre übrigens, es zu verleben. Also z. B. von dem Geld in den Urlaub fahren o.ä.
Sobald du es in etwas mit realem Gegenwert verwandelst (z.B. eine super-teure TV-Anlage), gilt diese wiederum als geldwerter Besitz, der angerechnet wird.
Verschenken oder anderen Personen Vermögen überschreiben ist nicht zulässig, und das Bafög-Amt könnte dir mit einer Kontoabfrage ggf. auch leicht auf die Schliche kommen.
Wenn du mit deinem Vermögen über dem Freibetrag liegst, ist das aber auch kein Beinbruch; dann verringert sich dein Bafög-Anspruch entsprechend, weil (mit Recht ) erwartet wird, dass du auf deine Ersparnisse zurückgreifst. Sobald du diese aufgebraucht hattest (bis zum Freibetrag), steigt dein Bafög-Anspruch entsprechend.
Viele Grüße
tinastar