Bafög, ALG II, Wiederspruch

Hallo Zusammen.

Ich befinde mich seit 2 Monaten in einem Kommunikationsproblem zwischen dem Jobcenter und dem Bafögamt.

Seit Oktober 2017 studiere ich an einer bafögberechtigten Hochschule. Meinen Baföganspruch habe ich schon ein halbes Jahr als Vorabentscheidung bestätigen lassen.

Da das Einkommen meiner Eltern berücksichtigt wird, obwohl ich 29 Jahre alt bin, werde ich nur 280 Euro Bafögleistungen bewilligt bekommen. (Das wurde mir per Email bestätigt)

Im Oktober 2017 hatte ich noch ALG II Leistungen bezogen, welche ohne mein Wissen eingestellt wurden. Das Jobcenter bat mich eine Bescheinigung des Bafögamtes vorzulegen.

Das Bafögamt besteht auf eine Zahlungseinstellung bzw. meine Verzichtserklärung seitens des Jobcenters. Das Jobcenter wiederum warnte mich, dass wenn ich eine Verzichtserklärung für ab Oktober 2017 veranlassen werde, dass ich dann zu viel gezahlte Leistungen des Jobcenters zurückzahlen müsse und daraufhin ein neuer Antrag gestellt werden muss. Man könne mir dann aber nicht versichern, ob ich dann noch Leistungen erhalten werde. Es ist schwieriger in Leistungsbezug zu kommen, als auszutreten.

Das Jobcenter ist der Meinung, dass das Bafögamt im Unrecht sei. Ohne die Verzichtserklärung kriege ich kein Bafög. Ohne Bafög kriege ich keine Differenz zur Aufstockung des ALG II.
Die Aufstockung des ALG II neben dem Bafög wurde seit dem 01.August 2016 in Kraft gesetzt. Darauf plädieren meine Sachbearbeiter, dass dieser Fall auf mich zutreffe.

Das Jobcenter erklärte mir, dass normalerweise eine Abtretungserklärung nach Eingang des Bafögbescheides erfolgen würde und das das Jobcenter die Differenz dem Bafögamt zurückerstatten werde. Dieser Vorgang hätte eigentlich ohne meine Hilfe intern geklärt werden können, wurden mir gesagt.

Das Jobcenter ist überzeugt davon, dass ich ein Anrecht auf Aufstockung der ALG II Leistungen habe, da ich 29 Jahre alt bin, alleinerziehende Mutter und außerhalb des Elternhauses lebe.

Das Bafögamt sagt genau das Gegenteil, dass ich keinen ALG II Anspruch habe, es sei denn ich würde bei den Eltern würde. (Was mir allerdings sehr suspekt vorkommt. Ein Widerspruch in sich).

Als ich beide Parteien bat, sich doch mal telefonisch in Kontakt zu setzen, wurde mir gesagt, dass solch ein Vorgehen nicht deren Aufgabe sei.

Es häuft sich Mahnung über Mahnung. Meine Vertragspartner drohen mir mit Kündigungen und mein Vermieter hat die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt zugesandt.

Was wäre nun der nächste vernünftige Schritt ?

Vielen Dank

Hallo

Das stimmt wohl auch:
http://www.bafoeg-aktuell.de/studium/finanzierung/hartz-iv.html

„Das SGB II räumt in § 7 Abs. 6 Ausnahmen zum Leistungsausschluss bei Möglichkeit der Ausbildungsförderung ein. Geltend für:

Bei Schülern und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, weil

sie mit mindestens einem Kind in einem eigenen Haushalt leben“

Ich halte es für recht wahrscheinlich, dass das Bafög-Amt diese Regelung nicht kennt, und davon ausgeht, dass Alg II und Bafög sich gegenseitig ausschließen. Das denken ja die meisten Leute.

Vielleicht lässt du ihnen den Paragraphen mal in ausgedruckter Form (unbedingt auf Aktualität achten) zukommen. Oder schlägst ihnen vor, sich vom Jobcenter informieren zu lassen. Diese Ämter können doch auch mal einfach miteinander telefonieren, das muss doch nicht immer so umständlich über dich laufen.

Abgesehen davon brauchen die keine Verzichtserklärung. Wenn überhaupt, dann bräuchte das Jobcenter einen Bafög-Ablehnungsbescheid (wenn nicht Bafög und Alg II gleichzeitig ginge), da Bafög vorrangig ist.

Viele Grüße

??

Hallo

Sorry, ich hab vorhin deinen Beitrag nicht komplett durchgelesen.

Welche Differenz will das Jobcenter dem Bafögamt erstatten?
Verstehe ich nicht.

Meiner Meinung nach müsstest du jetzt AlgII verlangen, so dass du jetzt kein Bafög, sondern eben Alg ii kriegst, einfach aus dem Grunde, weil das Bafög-Amt sich Zeit lässt, und das wohl auch darf, während das Jobcenter auf akute Notlagen sofort reagieren muss.

Dem Jobcenter müsstest du dann wahrscheinlich eine Abtretungserklärung für das Bafög unterschreiben, so dass es, sobald das Bafögamt mal den Sachverhalt verstanden hat und (nach)zahlt, den von ihm vorgeschossenen Bafög-Betrag einbehalten kann. - Oder du zahlst den Betrag dann zurück, wie auch immer.

Du müsstest zum Jobcenter und verlangen, dass du auf der Stelle Geld bekommst.
Die müssten zahlen, schon ganz wenn ein (vermutlich kleines) Kind mit betroffen ist.
Wenn sie es nicht wollen, dann mach einen Termin mit dem Vorgesetzten.

Ansonsten könntest du auch irgendeinen Politiker aus dem Stadtrat anrufen und sagen, er möge sich kümmern. Sowas soll auch manchmal helfen.