ein freundliches Hallo an die Forenmitglieder,
ich habe eine Frage zu dem Elternunabhängigen Baföganspruch. Kurz zu meiner Person: ich bin 27 Jahre alt und habe eine Ausbildung im kaufmännischen Bereich absolviert und nach der Ausbildung auch ein halbes Jahr in diesem Bereich gearbeitet obwohl ich bereits während der Ausbildung gemerkt habe, dass ich mir diesen Beruf nicht langfristig vorstellen kann.
Ich entschloss mich also am Abendgymnasium mein Abitur nachzuholen und arbeitete nebenbei. Diesen Sommer habe ich erfolgreich mein Abitur gemacht und auch bereits eine Zusage im Sozialen Bereich erhalten.
Da meine Eltern recht gut verdienen bewegst sich mein Baföganspruch zwische 0 - 100 Euro was zum Leben natürlich nicht reicht, glücklicherweise bin ich im sozialen/pädagogischen Bereich angestellt über 15 Stunden Versicherungspflichtig.
Ich bin bis vor kurzem davon ausgekommen das ich Elternunabhängiges Bafög erhalte aufgrund meiner Berufserfahrung, da die Ausbildungszeit nicht komplett angerechnet wird fehlen wir allerdings wenige Monate und meine derzeitige Tätigkeit wird nicht angerechnet, da ich nicht genug verdiene um mein Lebensunterhalt mit den Job zu bewältigen.
Mittlerweile bin ich darauf aufmerksam geworden, dass meine Eltern nicht mehr Unterhaltspflichtig sind, da ich bereits eine Lehre abgeschlossen und jetzt in einen anderen Bereich studiere. Kann mir das jemand bestätigen bzw. mir weiterführende Links/Infos oder was auch immer geben? Sollte dies nicht der Fall sein müsste ich einen Bildungskredit beantragen. Finanziell Unterstützung durch die Eltern fällt weg respektive möchte ich auch nicht.
Ich hoffe auf Eure hilfe.
Hallo!
Meines Wissens nach müsste man nach der Ausbildung mind. 3 Jahre in dem Beruf gearbeitet haben um elternunabhängiges BAföG zu erhalten.
das fällt weg.
Dann gäbe es das noch wenn man > 30 J. alt ist.
Also was macht man am besten ?
Man arbeitet noch 3 Jahre und spart tüchtig damit man nachher studieren kann.
oder behält seinen 15 Std-Job bei und studiert nebenbei.
Ein Bildungskredit nützt nichts zum Lebensunterhalt, denn da gibt’s in 2 Jahren max. 7.200 €, die dann in monatlichen Raten von höchstens 300€ ausgezahlt werden.
Und man muss davon die Kreditzinsen sofort abzahlen.
Und auf den Kredit hat man keinen Rechtsanspruch. Ist das von der KfW bereitgestellte Geld dafür schon verbraucht, gibt’s nichts mehr.
MfG
duck313