Bafög-Rückzahlung in Steuer berücksichtigen?

Hallo,
mein mittlerer wird jetzt nach dem Studium das als Kredit erhaltene Bafög zurückzahlen. Wirkt sich das auf die Steuerschuld aus - sprich: kann er das von der Steuer absetzen?

Und kann das ggf. auch ich stattdessen machen, weil er neben einem 450€-Job kein Einkommen hat und bei mir und auf meine Kosten lebt?
Gruß
nk

Nein, natürlich nicht. Einerseits handelt es sich um einen Vorgang auf der Vermögensebene (Tilgung), andererseits diente das Bafög der Deckung von Kosten der Lebensführung, diese stellen keine Werbungskosten dar.

Unterhalt im abgekürzten Zahlungsweg wäre das einzig Denkbare, was in Frage kommen könnte.

Danke!

Solange er nur so geringes Einkommen hat, muss er eh Bafög eh nicht zurückzahlen, oder ist das mittlerweile geändert?

Ansonsten ist halt die Frage, ob es sich in der heutigen Niedrigzinszeit nicht lohnt, den ganzen Batzen auf einmal zurückzuzahlen (wenns noch möglich ist, ich bin da nicht mehr auf dem Laufenden). Entsprechende Kreditzinsen ließen sich steuerlich dann durchaus geltend machen, eben auch bei dir.

Gruß
F.

Nein. Das Bafög dient Ausgaben der privaten Lebensführung, deswegen kannst du auch keinen Schuldzinsenabzug geltend machen.

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Prinzipiell hast du natürlich recht.

Gruß
F.

Hallo,
mir ist da noch eine Zusatzfrage eingefallen:
ich kann ja die Unterstützung einer hilfsbedürftigen Person als besondere Belastung bis 9000€ pro Jahr absetzen. Von diesen 9000€ muss ich ja das Einkommen des unterstützten Studenten abziehen. Da das Bafög aber als Kredit zählt und zurück gezahlt werden muss - zählt das denn dann auch als Einkommen oder nicht?
Gruß
nk

Hallo,

da hast Du recht. Aber zum einen spart man ja bei vorzeitiger Rückzahlung:

in unserem Fall immerhin 16%, zweitens ist es nicht sooo viel (der Student hat aus persönlichem Interesse einmal einen falschen Kurs belegt und ist deshalb mangels anrechenbarer Credits aus der Förderung gefallen) und zum dritten möchte ich den ganzen Vorgang abschließen, dann darf ich ihn guten Gewissens vergessen und er belastet mich nicht mehr.
Gruß
nk

anzurechnen sind als Zuschuss gewährte Leistungen nach dem BAföG, der Darlehensanteil nicht.

Allerdings erhalten die meisten Studenten dann, wenn Sie aus dem Kindergeld herausfallen und damit überhaupt erst für Unterhaltsleistungen nach 33a EStG in Frage kommen, ohnehin kein BAFöG mehr. Somit stellt sich die Frage in der Praxis eigentlich nicht.

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Hallo,

das habe ich nicht verstanden. Kindergeld gibt es für Studenten doch bis zum 25. Lebensjahr. Und leben kann man davon doch auch nicht. Wann kann ich denn dann die 9000€ ansetzen? Muss ich das Kindergeld auch davon abziehen?
Gruß
nk

Nur für nicht kindergeldberechtigte Kinder. Also im Regelfall nur dann, wenn Kinder 25 werden und noch kein (nennenswertes) eigenes Einkommen haben. Vorher erhältst du Kindergeld bzw. Kinderfreibetrag.

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Hallo,

Danke. Ich glaube, jetzt habe ich es verstanden.
Gruß
nk