Hallo,
Voraussetzung für die Übernahme von Bagatellreparaturen durch den Mieter ist ja u.a., dass es sich um eine einmalige Angelegeneheit handelt.
Was bedeutet einmalig? Nur einmal im gesamten Mietverhältnis?
Wohnt dann der Mieter 30 Jahre in der Wohnung hat er nur einmal z.B. den Türknopf zu zahlen. Richtig?
Oder wird ab einer gewissen Zeitspanne eine erneuet „Einmaligkeit“ vorausgesetzt?
Danke für Aufklärung.
Grüße
Fonz