Hallo liebe Community,
Ich habe mich schon durch den ein oder anderen Beitrag hier „gewurstelt“, bin mir aber in meinem Fall noch nicht sicher.
Ich erkläre:
Vor ca 2 1/2 Wochen kam es auf einem Parkplatz zu einem Verkehrsunfall. Eine Autotür wurde in meine gehauen. Die Polizei hat alles aufgenommen und der andere ist der Schuldige.
Einen Tag später bin ich in der Fachwerkstatt meine Vertrauens gewesen, zwecks Kostenvoranschlag.
Ich habe den Unfallverursacher angerufen, ihm die Summe des Schadens mitgeteilt und das ganze am Tag darauf mit einem Schreiben, dass er den Betrag doch bitte auf Konto XY überweisen möchte, da er mir am Telefon sagte das er den Schaden selber regulieren möchte.
Der Schaden ist knapp unter 700€
Da bis gestern keine Reaktion erfolgte, habe ich sofort ein Schreiben mit einer Frist erstellt, welches heute eingetroffen ist.
Heute hatte ich dann eine Nachricht auf der Mailbox: wir warten nur auf die Rechnung der Werkstatt dann würden wir das sofort bezahlen. Wir möchten ja das der schaden auch behoben wurde.
Meine Frage:
Ich habe viel von „Bagatellschäden“ gelesen. Trifft es in diesem Fall zu?
Habe ich Anspruch auf die Summe des Kostenvoranschlags ohne den Schaden zu beheben?
Ich bedanke mich schonmal im vorraus für die Amtworten.
Ein schönes Wochenende