Baggergut - Vorsorgewert Zink überschritten

Hallo,
bei einem Bekanntem auf seinem gepachteten Feld wurden ca. 600m³ Baggergut von einem Gewässerunterhaltungsverband abgeladen zum Kompostieren und späteren (ca. 1Jahr) Verteilung auf Feldern.

Die Umweltbhörde hatte sich dazu in einem Brief gemeldet und bezieht sich auf §12 Abs. 4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung i.V.m. Anhang 2, Tablle 3, dass dort vermutlich  eine Überschreitungen einiger Schadstoffparameter vorliegt. Man bezieht sich auf andere Aushübe angrenzender Gewässer und dass es dort Überschreitungen von Grenzwerten gegeben haben soll.

Mein Bekannter solle sich nun dazu äußern.

Er hat erst mal selbst ein Beprobung veranlasst (BBodSchV - Vorsorgewerte für Böden).
Bei einer Beprobung wurde festgestellt, dass Zink einen Vorsorgewert von 69 mg/kg TR (DIN EN ISO 11885) hat. Der PH Wert ist 3,6.
Leider verstehe ich das alles nicht so recht, wie es mit den Vorsorgewerten und Bodenarten zusammenhängt und was das nun bedeutet.

Bundesland Brandenburg.

Dieser Wert ist nun wohl zu hoch. Welche Konsequenzen kann das haben, bzw. wie ist damit jetzt umzugehen, auch gegenüber den Behörden?

Vielen Dank!

Hallo!

Warum musst Du dich drum kümmern ?  Und nicht der Bekannte und Pächter der Flächen ?

Soll der sich doch an den Unterhaltungsverband wenden,schließlich hat er denen die Erlaubnis erteilt,den „Dreck“ dort aufzuhäufen.

Und warum fragt er nicht die zuständige Behörde oder das Labor,wie die Werte zu bewerten sind und was man im Einzelfall bei Überschreitung machen kann/muss ?

MfG
duck313

Er hat erst mal selbst ein Beprobung veranlasst (BBodSchV -
Vorsorgewerte für Böden).
Bei einer Beprobung wurde festgestellt, dass Zink einen
Vorsorgewert von 69 mg/kg TR (DIN EN ISO 11885) hat. Der PH
Wert ist 3,6.
Leider verstehe ich das alles nicht so recht, wie es mit den
Vorsorgewerten und Bodenarten zusammenhängt und was das nun
bedeutet.

Das geht zum Beispiel hieraus hervor (NRW-Wert). Weil der pH- Wert so niedrig ist gelten die Vorsorgewerte für die Bodenart „Sand“. Ansonsten gibt es auch noch Zuordnungswerte nach LAGA.

Inwiefern 69 ppm Zink schon eine so bedeutende Überschreitung sind, dass die Behörde deswegen so einen Bahei macht (ich denke mal die haben so etwas ähnliches gefunden) sei dahin gestellt. Nach neusten Regelungen müssen Analysenwerte mit einer Messungenauigkeit angegeben werden, welche die Probenahme und die Analytik berücksichtigt. Wenn da nur 69 ppm ohne weitere Angaben stehen, kann man sich den Befund gleich sonst wo hin schmieren!

Gruß

Hi,
soweit mir das aus A bekannt ist, muß sich da für die Analyse und die anfallenden Kosten der Verband drum kümmern, denn er will ja das Material entsorgen.
haben die da deinen Bekannten übern Tisch gezogen? oder wollte er unbedingt Unebenheiten auffüllen?

Gruss

M@x

soweit mir das aus A bekannt ist, muß sich da für die Analyse
und die anfallenden Kosten der Verband drum kümmern, denn er
will ja das Material entsorgen.
haben die da deinen Bekannten übern Tisch gezogen? oder wollte
er unbedingt Unebenheiten auffüllen?

So wie das „Problem“ beschrieben wurde ist da Niemand „über den Tisch gezogen worden“. Angeblich machen da irgendwelche Leute ein Brimborium aus einem niedrigen pH-Wert und einem angeblich erhöhten Zinkwert (bei nicht dokumentierter Messungenauigkeit) bei sonst weiter unauffälligen Parametern. Da das Zeugs ohnehin vor der Ausbringung kompostiert werden soll und der pH- Wert sich bei der Kompostierung noch „im positiven Sinne“ verändern kann, ist da noch gar keine Handhabe gegen irgendwen gegeben. Außerdem kann man für das Kompostieren noch irgendwelche Zuschläge verwenden, die den pH- Wert günstig beeinflussen. Kurz gesagt, viel Lärm um nichts. Eigentlich nur ein gefundenes Fressen für Prozesshansel.

Gruß