Hallo,
bei einem Bekanntem auf seinem gepachteten Feld wurden ca. 600m³ Baggergut von einem Gewässerunterhaltungsverband abgeladen zum Kompostieren und späteren (ca. 1Jahr) Verteilung auf Feldern.
Die Umweltbhörde hatte sich dazu in einem Brief gemeldet und bezieht sich auf §12 Abs. 4 Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung i.V.m. Anhang 2, Tablle 3, dass dort vermutlich eine Überschreitungen einiger Schadstoffparameter vorliegt. Man bezieht sich auf andere Aushübe angrenzender Gewässer und dass es dort Überschreitungen von Grenzwerten gegeben haben soll.
Mein Bekannter solle sich nun dazu äußern.
Er hat erst mal selbst ein Beprobung veranlasst (BBodSchV - Vorsorgewerte für Böden).
Bei einer Beprobung wurde festgestellt, dass Zink einen Vorsorgewert von 69 mg/kg TR (DIN EN ISO 11885) hat. Der PH Wert ist 3,6.
Leider verstehe ich das alles nicht so recht, wie es mit den Vorsorgewerten und Bodenarten zusammenhängt und was das nun bedeutet.
Bundesland Brandenburg.
Dieser Wert ist nun wohl zu hoch. Welche Konsequenzen kann das haben, bzw. wie ist damit jetzt umzugehen, auch gegenüber den Behörden?
Vielen Dank!