Hallo zusammen,
meine Mutter ist seit Juni 2012 krank geschrieben, da sie einen schweren Bandscheibenvorfall hat. Sämtliche Therapien haben nicht geholfen, so dass sie im Februsar operiert wurde. Am 05.03. wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen. Sie hat beim Arzt angerufen, weil sie sich vorstellen sollte. Der Arzt sagte ihr, dass es am gleichen Tag nicht klappt, da die Praxis voll ist. Meine Mutter konnte direkt nach der OP nicht lange sitzen oder stehen, da sie sich schonen musste.
Sie bekam einen Termin am 11.03., da ein frührerer Termin ohne Wartezeit nicht möglich sei. Jetzt hat die Krankenkasse geschrieben, dass die itgliedschaft gekündigt wurde und kein Anspruch auf Krankengeld besteht, weil es keine lückenlose Krankschreibung gab. Zwischen den 06.03. und 10.03. gibt es keine Krankschreibung. Auf Grund dessen hat die Bahn BKK die Mitgliedschaft gekündigt. Und sie schreiben, dass eine erneuerte Krankengeldzahlung nicht in Frage kommt, da meine Mutter zum 06.03. gekündigt wurde und die „neue“ Krankschreibung ab den 11.03. ausgestellt wurde. Zu dem Zeitpunkt ist meine Mutter laut Bahn BKK kein Mitglied gewesen.
Ist das rechtens? Meine Mutter konnte nicht am 05.03. zum Arzt, weil sie einfach nicht lange sitzen kann. Deshalb sagte der Arzt, es sei okay wenn sie am 11.03. kommt. Der Arzt ist bereit, so ein Schreiben auszustellen. Würde es etwas bringen? Kann man da irgendetwas machen außer gegen die Bahn BKK zu klagen?
LG