Bahn BKK kündigt Mitgliedschaft

Hallo zusammen,

meine Mutter ist seit Juni 2012 krank geschrieben, da sie einen schweren Bandscheibenvorfall hat. Sämtliche Therapien haben nicht geholfen, so dass sie im Februsar operiert wurde. Am 05.03. wurde sie aus dem Krankenhaus entlassen. Sie hat beim Arzt angerufen, weil sie sich vorstellen sollte. Der Arzt sagte ihr, dass es am gleichen Tag nicht klappt, da die Praxis voll ist. Meine Mutter konnte direkt nach der OP nicht lange sitzen oder stehen, da sie sich schonen musste.
Sie bekam einen Termin am 11.03., da ein frührerer Termin ohne Wartezeit nicht möglich sei. Jetzt hat die Krankenkasse geschrieben, dass die itgliedschaft gekündigt wurde und kein Anspruch auf Krankengeld besteht, weil es keine lückenlose Krankschreibung gab. Zwischen den 06.03. und 10.03. gibt es keine Krankschreibung. Auf Grund dessen hat die Bahn BKK die Mitgliedschaft gekündigt. Und sie schreiben, dass eine erneuerte Krankengeldzahlung nicht in Frage kommt, da meine Mutter zum 06.03. gekündigt wurde und die „neue“ Krankschreibung ab den 11.03. ausgestellt wurde. Zu dem Zeitpunkt ist meine Mutter laut Bahn BKK kein Mitglied gewesen.
Ist das rechtens? Meine Mutter konnte nicht am 05.03. zum Arzt, weil sie einfach nicht lange sitzen kann. Deshalb sagte der Arzt, es sei okay wenn sie am 11.03. kommt. Der Arzt ist bereit, so ein Schreiben auszustellen. Würde es etwas bringen? Kann man da irgendetwas machen außer gegen die Bahn BKK zu klagen?

LG

Hallo
das mit der lückenlosen Feststellung stimmt, sie hätte am 5.3 eine neue Krankmeldung gebraucht.
Ich würde vom Arzt eine Bestätigung einholen das sie wegen einer Krankmeldung gefragt hat und der Arzt bestätigt das er keinen Termin frei hatte und es für deine Mutter nicht zumutbar war zu warten.
Jetzt weiss ich aber nicht ob es wegen einem Einspruch nicht schon zuspät ist, das es da meines Wissens eine Frist von 4 Wochen gibt.
Vielleicht hast du Glück und es reicht die Bestätigung.
Wünsch dir viel Glück
Erich

Hallo,

ist ihre Mutter noch im Beschäftigungsverhältnis ? Dann wäre es nicht rechtens - ansonsten wäre rechtlich nichts einzuwenden.

MfG
Thomas H.

Hallo, Angi1986,

sofort Widerspruch gegen den Bescheid einreichen. leider hat ihre Mutter es versäumt, sich die Krankschreibung vom Krankenhaus geben zu lassen. Aber da der Hausarzt bereit ist, so eine Bescheinigung auszustellen, denke ich, dass der Widerspruch Erfolg haben wird. Um weitere rechtliche Informationen zu erhalten würde ich die Frage im Internet stellen:
„KK kündigt nach OP wegen fehlender Krankschreibung“
Hätte ihre Mutterr ev. sogar Anspruch auf eine Kur gehabt?
Jedemnfalls viel Erfolg. Ansonsten gibt es nich die Möglichkeit sich an den Ombudsmann der gesetzlichen Krankenversicher zu wenden. Adressen im Internet.
Viel Erfolg und alles Gute- Schaddie!

Hallo … ihre Mutter muss sich nur von dem Arzt, bei dem sie zuletzt vor dem 6.3. in Behandlung war, bescheinigen lassen, dass dieser bereits bei seiner letzten Untersuchung festgestellt hat, dass die Arbeitsunfähigkeit bis mindestens 10.3. bestand. Diese Bescheinigung sollte ihre Mutter umgehend bei der Kasse vorlegen. Die Kasse hat dann die Mitgliedschaft ihrer Mutter (gem. §192 SGB V) ohne Lücke fortzuführen und auch Krankengeld weiter zu zahlen.

Gruß, Christian

Hallo, da wird leider der Weg zum Rechtsanwalt nötig sein. Es gibt auch noch die Möglichkeit eines „Ombudsmann“ oder http://www.patientenbeauftragte.de/ der zwischen den Parteien vermitteln könnte.
Aber die Krankenkasse wird zur Zeit vermutlich ohne Druck von Außen eher nicht einlenken.
Gruß Gaby

Hallo,

Ja das ist Rechtens. .man hat nicht nur Rechte sondern
auch Pflichten bei der Krankenkasse. Eine lückenlose Krankschreibung gehört dazu. Es gibt auch leider keine Aussage man kann nicht sitzen oder stehen. So etwas zählt gar nicht als Aussage.
Nicht einmal ein Klage wird da Aussicht haben, aber versuchen kann man es mal wenn man gut Rechtschutzversichert ist.
Viel Glück
Glaub nicht alle

Da Krankenversicherungspflicht in Deutschland besteht und eine Kündigung nur bei Bestätigung einer neuen Krankenversicherung durchgeführt wird, gehe ich davon aus, dass die Kündigung nicht rechtens ist, es sei denn, die Beiträge zur Krankenversicherung wurden nicht beglichen. Dann besteht nur Leistung für Notfallversorgung.