Bahn Bonus Prämiengutscheine

Hallo Leute,

die Prämiengutscheine der Bahn über deren Bonusprogramm sind laut ihrer Beförderungsbedingungen und laut Aufdruck nur 6 Monate gültig. (Erstattung und Umtausch ausgeschlossen) Laut §199 BGB sollten Gutscheine jedoch 3 Jahre gültig sein. Das gilt wohl nicht für Gratisgutscheine bei Werbeaktionen usw.

Bei einem Bonussystem hat man den Gutschein zwar nicht bezahlt, jedoch existieren klare Regeln bezüglich des nötigen Umsatzes usw. und somit wurde der Gutschein seitens der Bahn nicht verschenkt. Ist es rechtens die Gültigkeit der Prämiengutscheine derart zu beschränken?

Gruß!

Martin

Hallo!

Das mit dem BGB §199 (Verjährung) stimmt so aber nicht.

Es gilt das,was auf dem Gutschein draufsteht zur Gültigkeit/Einlösbarkeit.

Nur wenn nichts steht,dann gilt §199 BGB mit den 3 Jahren.

Das zielt auf bezahlte Gutscheine ab,deren Leistung man vorab bezahlt hatte.

Alles andere sind Versprechen der Anbieter,bei bestimmtem Einkauf etwa Bonuspunkte auszugeben,die man in bestimmter Frist gegen Sachleistungen/Vergünstigungen tauschen kann.
Das Nähere regeln die Bestimmungen dazu.
Hier gibts m.E. keine gesetzlichen Vorgaben zur Frist,kann es ja nicht,weil das eine reine freiwillige Aktion des Anbieters ist. Er bestimmt die Modalitäten und Frist.
Man hat in dem Sinne nichts „bezahlt“ und einen Anspruch auf eine Leistung.
Man kauft zwar Fahrkarten,aber wenn es keine Bonusaktion gäbe,dann hätte man natürlich keinen Anspruch auf so etwas. Und wenn eingeräumt,dann nach deren Bedingungen.
Es ist doch ein Kundenbindungsprogramm,also möchte man auch,das der Kunde neue Leistungen kauft und dabei darf er den Bonus anrechnen lassen.

Was z.B. nicht geht und nach meiner Erinnerung auch gerichtlich für den Kunden entschieden wurde,ist die nachträglich Änderung der Bedingungen zu Ungunsten des Kunden. Dabei gings um ein Vielfliegerprogramm der Lufthansa, erworbene Punkte ohne Frist sollten teilweise verfallen oder weniger Wert sein. Das ging nicht.

mfG
duck313

Ich denke gelesen zu haben, dass bei gekauften Gutscheinen ein aufgedrucktes Gültigkeitsdatum ungültig sei und die Gültigkeit nicht unter einem Jahr sein sollte und sich nach den Zeiträumen für Kostenänderungen der Branche richten soll.

Nun handelt es sich nicht um einen direkt gekauften Gutschein, doch werden die Bonuspunkte beim Kauf der Fahrkarte erworben. Der Kunde berücksichtigt in der Bewertung des Angebots durch die Bahn auch die Bonuspunkte. Das ist je ein Teil des Prinzips zur Kundenbindung.

Der Kunde geht ferner davon aus, dass die erworbenen Punkte für ihn nutzbare Prämien eingetauscht werden können, unter anderem sind das Gutscheine für Freifahrten, Upgrades usw.

Weder im Prämienprospekt noch beim Bestellvorgang wird auf die Gültigkeitsdauer hingewiesen. Der Kunde erfährt erst nach Erhalt des Gutscheins von der kurzen Gültigkeit. Während die Prämienpunkte 36 Monate Gültigkeit haben und der Kunde darüber im Vorfeld aufgeklärt wurde, hat sich für den Kunden die Situation nach der Prämienauswahl überraschend verschlechtert.
Einzig in den Beförderungsbedingungen ist von der beschränkten Gültigkeit zu lesen und auch vom Ausschluss von Erstattung oder Umtausch. Auf dieses Dokument wird jedoch nicht hingewiesen und ist übrigens auch 169 Seiten stark.

Weder im Prämienprospekt noch beim Bestellvorgang wird auf die
Gültigkeitsdauer hingewiesen. Der Kunde erfährt erst nach
Erhalt des Gutscheins von der kurzen Gültigkeit. Während die
Prämienpunkte 36 Monate Gültigkeit haben und der Kunde darüber
im Vorfeld aufgeklärt wurde, hat sich für den Kunden die
Situation nach der Prämienauswahl überraschend verschlechtert.
Einzig in den Beförderungsbedingungen ist von der beschränkten
Gültigkeit zu lesen und auch vom Ausschluss von Erstattung
oder Umtausch. Auf dieses Dokument wird jedoch nicht
hingewiesen und ist übrigens auch 169 Seiten stark.

Das verstehe ich nicht.
Was denn nun ?
Punkte sind 36 Monate gültig,wandelt man sie aber in definierten Prämienwunsch um,dann bekommt man die Sachprämie (das wäre klar) oder man bekommt einen Gutschein für Dienstleistung/Preisvergünstigung/Gratisfahrt.

Und dieser Gutschein ist dann zeitlich limitiert.

Ich sehe darin kein Problem. Man wandelt doch die Punkte um,um sie gleich zu nutzen,denn warum sonst sollte man es sonst machen. Man kann ja weiter ansammeln.
Dein Problem ist wohl,kurz vor Punkteverfall innerhalb der 36 Monate muss man sich ja entschließen sie noch zu nutzen. Man meldet an,wählt die Prämie und hat dann nochmals 6 Monate Zeit die Gratisfahrt z.B. anzutreten.

Und diese 6 Monate seien überraschend ? Mag sein,es steht nicht so deutlich dabei,aber man hat die Bestimmungen sicherlich pauschal akzeptiert(Hauptsache es gab die Möglichkeit,sie einzusehen).

MfG
duck313