Hallo zusammen,
mal angenommen Arbeitnehmer (AN) verlässt eine Firma. Dort
wurde ihm eine Bahncard 100 (ca. 3400€) vom Arbeitgeber (AG)
gestellt. Diese ist 1Jahr gültig. AN verlässt die Firma vor
ablauf der Gültigkeit dieser Bahncard. Kann der AG den
zeitlichen Restwert dem AN vom noch auszuzahlendem Lohn
abziehen?
Wenn AG und AN sich darauf geeinigt hätten, dass AN in einem solchen Fall die Bahncard übernimmt und bereit ist, den Restwert zu zahlen, dann ja.
Es fehlen aber noch einige wichtige Informationen: Haben denn AG und AN eine Vereinbarung darüber getroffen, wie die Nutzung der Karte und die Rückgabe zu erfolgen hat? Ist vielleicht auch im Arbeitsvertrag etwas dazu vermerkt? Dann wäre diese Vereinbarung bindend.
Ansonsten würde die Bahncard m. E. ein Arbeitsmittel darstellen, welches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückzugeben wäre, wie es ja auch mit Dienstwagen der Fall ist. Wenn der AN die Bahncard behält obwohl der AG sie zurückhaben möchte und er die Herausgabe fordert, könnte AN u. U. zum Schadensersatz verpflichtet sein.
Wenn der AG das machen würde, also den Lohn
entsprechend kürzen, auf welches rechtliche „Glateis“ würde
ers ich dann begeben? Was könnte dagegen AN tun?
Das ist nur spekulativ zu beantworten, da gewisse Angaben (hat AN Verpflichtung zur Herausgabe nach AV-Ende, besteht eine Nutzungsvereinbarung, was steht im Arbeitsvertrag usw.) daher werde ich hierzu nichts schreiben.
Gruß, y.
Gruß DCK