Bahncard 100 nach Kündigung bezahlen

Hallo zusammen,

mal angenommen Arbeitnehmer (AN) verlässt eine Firma. Dort wurde ihm eine Bahncard 100 (ca. 3400€) vom Arbeitgeber (AG) gestellt. Diese ist 1Jahr gültig. AN verlässt die Firma vor ablauf der Gültigkeit dieser Bahncard. Kann der AG den zeitlichen Restwert dem AN vom noch auszuzahlendem Lohn abziehen? Wenn der AG das machen würde, also den Lohn entsprechend kürzen, auf welches rechtliche „Glateis“ würde ers ich dann begeben? Was könnte dagegen AN tun?

Gruß, y.

Hallo zusammen,

mal angenommen Arbeitnehmer (AN) verlässt eine Firma. Dort
wurde ihm eine Bahncard 100 (ca. 3400€) vom Arbeitgeber (AG)
gestellt. Diese ist 1Jahr gültig. AN verlässt die Firma vor
ablauf der Gültigkeit dieser Bahncard. Kann der AG den
zeitlichen Restwert dem AN vom noch auszuzahlendem Lohn
abziehen?

Wenn AG und AN sich darauf geeinigt hätten, dass AN in einem solchen Fall die Bahncard übernimmt und bereit ist, den Restwert zu zahlen, dann ja.

Es fehlen aber noch einige wichtige Informationen: Haben denn AG und AN eine Vereinbarung darüber getroffen, wie die Nutzung der Karte und die Rückgabe zu erfolgen hat? Ist vielleicht auch im Arbeitsvertrag etwas dazu vermerkt? Dann wäre diese Vereinbarung bindend.
Ansonsten würde die Bahncard m. E. ein Arbeitsmittel darstellen, welches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses an den Arbeitgeber zurückzugeben wäre, wie es ja auch mit Dienstwagen der Fall ist. Wenn der AN die Bahncard behält obwohl der AG sie zurückhaben möchte und er die Herausgabe fordert, könnte AN u. U. zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Wenn der AG das machen würde, also den Lohn
entsprechend kürzen, auf welches rechtliche „Glateis“ würde
ers ich dann begeben? Was könnte dagegen AN tun?

Das ist nur spekulativ zu beantworten, da gewisse Angaben (hat AN Verpflichtung zur Herausgabe nach AV-Ende, besteht eine Nutzungsvereinbarung, was steht im Arbeitsvertrag usw.) daher werde ich hierzu nichts schreiben.

Gruß, y.

Gruß DCK

Hallo zusammen,

mal angenommen Arbeitnehmer (AN) verlässt eine Firma. Dort
wurde ihm eine Bahncard 100 (ca. 3400€) vom Arbeitgeber (AG)
gestellt. Diese ist 1Jahr gültig. AN verlässt die Firma vor
ablauf der Gültigkeit dieser Bahncard. Kann der AG den
zeitlichen Restwert dem AN vom noch auszuzahlendem Lohn
abziehen?

Wenn AG und AN sich darauf geeinigt hätten, dass AN in einem
solchen Fall die Bahncard übernimmt und bereit ist, den
Restwert zu zahlen, dann ja.

Darüber gibt es keine Einigung auch nichts im AV
Die Bahncard + wenige Euro (die niemals den normalen Lohn widerspiegeln unter 6€/h wenn man nur diese geflossene Geld mit den Überstunden verrechnet)hat der AN übrigens für im Vorjahr geleistete Überstünden erhalten. Die Überstunden waren danach weg. Bahncard, Überstunden weg und Geldfluss stehen in sehr zeitlichem Zusammenhang.

Es fehlen aber noch einige wichtige Informationen: Haben denn
AG und AN eine Vereinbarung darüber getroffen, wie die Nutzung
der Karte und die Rückgabe zu erfolgen hat?

Nein

Ist vielleicht
auch im Arbeitsvertrag etwas dazu vermerkt?

Nein

Dann wäre diese
Vereinbarung bindend.
Ansonsten würde die Bahncard m. E. ein Arbeitsmittel
darstellen, welches nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
an den Arbeitgeber zurückzugeben wäre, wie es ja auch mit
Dienstwagen der Fall ist. Wenn der AN die Bahncard behält
obwohl der AG sie zurückhaben möchte und er die Herausgabe
fordert, könnte AN u. U. zum Schadensersatz verpflichtet sein.

Welcher Schaden soll entstanden sein, die Bahncard wird nur persönlich ausgestellt und kann von niemandem anderen als der Person des AN genutzt werden. Der AG müsste die Bahncard m.E. der Bahn aushändigen, da sie Eigentum dieser ist. (?)

Wenn der AG das machen würde, also den Lohn
entsprechend kürzen, auf welches rechtliche „Glateis“ würde
ers ich dann begeben? Was könnte dagegen AN tun?

Das ist nur spekulativ zu beantworten, da gewisse Angaben (hat
AN Verpflichtung zur Herausgabe nach AV-Ende, besteht eine
Nutzungsvereinbarung, was steht im Arbeitsvertrag usw.) daher
werde ich hierzu nichts schreiben.

Gruß, y.

Gruß DCK

Danke!