Bahnverspätung und Erstattung

Moin,
bei einer Bahnverspätung bekommt man ab einer bestimmten Dauer eine teilweise Preiserstattung. Ab 60Minuten zB. 25%.
Abgesehen von der juristischen Seite interessiert mich jetzt in erster Linie die tatsächliche Handhabung der Deutschen Bahn wenn die Verspätung GENAU 60Minuten beträgt. Wenn man also zB bei einer Verbindung im Stundentakt den nächsten Zug nimmt und statt 14.03Uhr um 15.03Uhr ankommt. Ist diese 60. Minuten dann inkludiert in der zeitlichen Berücksichtigung?

Dank und VG
J~

Servus,

„ab 60 Minuten“ bedeutet, dass bei genau 60 Minuten bereits 25 % des Fahrpreises erstattet werden.

Rechtsgrundlage ist die Verordnung 1371/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates der EU, woselbst in Art. 17 die eindeutige Formulierung „von 60 bis 119 Minuten“ steht. Wie es dazu kommt, dass hier europäisches Recht unmittelbar angewendet werden kann, ohne explizite Umsetzung in nationales Recht durch die einzelnen Gesetzgeber, kann ich nicht sagen.

Schöne Grüße

MM

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Moin Aprilfrisch,

OK, danke für die Info. Dann wollen wir für die Erstattung mal das Beste hoffen :slight_smile:

VG!
J~