Moin,
bei einer Bahnverspätung bekommt man ab einer bestimmten Dauer eine teilweise Preiserstattung. Ab 60Minuten zB. 25%.
Abgesehen von der juristischen Seite interessiert mich jetzt in erster Linie die tatsächliche Handhabung der Deutschen Bahn wenn die Verspätung GENAU 60Minuten beträgt. Wenn man also zB bei einer Verbindung im Stundentakt den nächsten Zug nimmt und statt 14.03Uhr um 15.03Uhr ankommt. Ist diese 60. Minuten dann inkludiert in der zeitlichen Berücksichtigung?
Dank und VG
J~