Bakred verhängt Moratorium über systracom

Hi,

wie in einer heutigen Pressemitteilung bekanntgegeben wurde, hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ein Moratorium über den online-broker systracom verhängt, d.h. Zahlungsverkehr und Wertpapiergeschäfte sind bis auf weiteres nicht mehr möglich. Depotüberträge sind unter bestimmten Varaussetzungen sind Depotüberträge zu anderen Banken möglich. Hintergrund ist die „drohende Zahlungsunfähigkeit und die baldige Aufzehrung des haftenden Eigenkapitals“. Einlagen bei systracom sind bis DM 3 Mio. vom Einlagensicherungsfonds geschützt. Ganze Pressemitteilung unten eingefügt.

Gruß
Christian

P.S.
Ich hab´s auch in Finanzen/Börse gepostet, also wagte ich ein Doppelposting. Aber ich denke, das ist auch für nicht-F/Bler interessant. Antworten in Finanzen/Börse

Hier die Pressemitteilung (http://www.bakred.de):

Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen ordnet Moratorium über die Systracom Bank AG, Berlin, an

Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen hat am 20. April 2001 gegenüber dem Onlinebroker Systracom Bank AG ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot (§ 46a Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen) erlassen. Außerdem hat es die Schließung des Kreditinstitutes für den Verkehr mit der Kundschaft angeordnet und die Entgegennahme von Zahlungen untersagt, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber dem Kreditinstitut bestimmt sind.

Das Moratorium wurde erforderlich, weil der Bank die Zahlungsunfähigkeit und die baldige vollständige Aufzehrung ihres haftenden Eigenkapitals droht. Im Hinblick auf die eingetretene Gefährdung der Gläubiger musste das Bundesaufsichtsamt das Moratorium anordnen. Die Maßnahme eröffnet der Bank die Möglichkeit, ihre Sanierungsbemühungen fortzusetzen.

Die Systracom Bank AG gehört dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind von der EdB bis zu 90% maximal 20.000 Euro pro Einleger geschützt. Der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. schützt diese Vermögenswerte darüber hinaus bis zu 1.535.000,-- Euro (DM 3 Mio.) pro Einleger ohne Selbstbehalt.

Die Kunden können ihr Wertpapierdepot als ganzes auf eine andere Bank übertragen, wenn es nicht als Sicherheit für einen Negativsaldo herangezogen werden könnte. Einzelne Kauf- und Verkaufsaufträge darf das Institut während des Moratoriums nicht ausführen.