Hallo!
Ich habe heute in den Nachrichten gelesen, daß es bald in Deutschland ein neues Wahlverfahren geben soll. Ich weiß leider nicht, wann es soweit ist. Wann wird denn das neue Wahlverfahren in Deutschland eingerichtet? Danke für ihre Infos.
Guten Tag,
nachdem das Bundesverfassungsgericht Teile unseres Wahlverfahrens für die Bundestagswahl als verfassungswidrig verurteilte, mußte nach einer Lösung gesucht werden. Zur Zeit wird im Kabinett ernsthaft nach einer Lösung gesucht und es gibt bald die Einbringung der Änderungen in den Bundestag zur Lesung.
Das Problem waren zu viele Zweitstimmen für ein Partei in einem Bundesland, wo diese ohnehin die >Mehrheit hat.Da gab es dann Abzüge für diese Partei in einem anderen Bundesland. Mehr weiß ich leider nicht. Gruß
Hallo hier einige Infos zum evtl neuen Wahlrecht, aber bei der nächsten Wahl wird es noch nicht eingesetzt
So stellt sich der Wähler das Resultat seines Kreuzchens nicht vor: Wenn die CDU bei der letzten Bundestagswahl in Sachsen 4000 Stimmen mehr erhalten hätte, wäre die Union heute nicht mehr die stärkste Fraktion. Die CDU hätte trotz mehr Stimmen einen Sitz weniger erhalten. Daran ist eine Anomalie des komplizierten deutschen Wahlrechts schuld. Umgekehrt hätte die CDU 2005 einen Sitz zusätzlich gewonnen, wenn alle ihre Wähler im Wahlkreis Freiburg von der Urne ferngeblieben wären.
Zwei Mathe-Freaks und Wahlrechts-Kenner, Martin Fehndrich und Wilko Zicht, hatten mit Beharrlichkeit diese Gefahr in die Öffentlichkeit getragen und Beschwerde in Karlsruhe eingelegt – mit Erfolg. Mit dieser Absurdität wollten sich die Bundesverfassungsrichter nicht mehr abfinden. Heute kippten sie erstmals einige Bestimmungen des Wahlrechts, um das „negative Stimmgewicht“ künftig zu verhindern.
Übergangsfrist bis 2011
Gewählt wird nächstes Jahr aber noch nach altem Recht. Der Zweite Senat billigte dem Bundestag eine äußerst lange Übergangsfrist bis 2011 zu – verbunden mit der Mahnung, in eine Grundsatzdebatte einzusteigen. Damit 2009 die Änderungen schon wirken könnten, hätte das neue Wahlrecht bis April im Gesetzblatt stehen müssen. „Ein derart kurzer Zeitraum birgt die Gefahr, dass die Alternativen nicht in der notwendigen Weise bedacht und erörtert werden können,“ erklären die Richter ihre auffällige Geduld.
Nach diesem Urteil wird es wohl den Überhangmandaten an den Kragen gehen. Darin sind sich Fachleute einig. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch die Erststimme mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach dem Zweitstimmenanteil zustehen. Sie bleiben der Partei bisher erhalten und vergrößern den Bundestag auf über 598 Sitze. Die SPD konnte auf sie zum Beispiel in Bremen hoffen, die CDU in Baden-Württemberg. Die Absurdität des negativen Stimmgewichts sei „untrennbar“ mit den Überhangmandaten verbunden, darauf verweisen die Richter ausdrücklich im Urteil.
Verschiedene Modelle für neues Wahlrecht
Wenn der Gesetzgeber die Vorgaben möglichst nah am bestehenden Recht umsetzen werde, könnte er zu dem Modell greifen, dass der Augsburger Mathematiker Friedrich Pukelsheim dem Gericht vorgestellt hatte. Dann bekommen CDU, SPD und Co. ihre Direktmandate auf Landesebene garantiert – aber auch nur dort. Denn jedes Mandat, das die baden-württembergische CDU mehr gewinnt als ihr an Zweitstimmen zustehen würde, ginge der CDU in anderen Ländern verloren. Die Landeslisten würden damit relativiert. Ingesamt hätten dann etwas weniger Listenkandidaten als heute die Chance, in den Bundestag einzuziehen.
Eine weitere Möglichkeit, Karlsruhe Folge zu leisten, wäre es, die Landeslisten einer Partei nicht mehr als verbunden zu werten. Reststimmenverwertung klingt zwar nach Ökotonne, bietet den Parteien, die in mehreren Bundesländern antreten, die Möglichkeit, Stimmen, die auf Landesebene kein vollständiges Mandat mehr ergeben, zusammenzufassen und doch noch in einen Abgeordneten zu verwandeln. Würde darauf verzichtet, bliebe ein gewisses Quantum an Wählerstimmen immer unberücksichtigt.
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wirtschaft-vertraulich.de/2011
Als radikalere Variante bietet sich das so genannte „Grabensystem“ an – eine besondere Versuchung für die große Koalition. Dahinter verbirgt sich keine besondere Form des Stellungskriegs im Wahlkampf, sondern eine besondere Art der Mandatsverteilung. Das neue System würde scharf trennen (deswegen Graben), zwischen 298 Direktmandaten, die nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden, und 298 Listenmandaten, die nach dem Verhältniswahlrecht zustande kommen. Die Volksparteien mit vielen Direktmandaten wie CDU, CSU und SPD hätten die Nase vorn, während „Die Linke“, Grüne und FDP an Einfluss verlieren würden. Im Grundgesetz steht nirgends, dass die Parteien im Bundestag nach dem Verhältniswahlrecht repräsentiert sein müssen.