So, das Verfahren seit gestern beendet, allerdings ohne Urteil:
Baldwins Anwalt Alex Spiro legte Beweise dafür vor, dass der Polizei scharfe Munition im Zusammenhang mit dem tödlichen Schuss übergeben worden war, deren Existenz den Anwälten Baldwins aber nicht mitgeteilt worden sei. Es geht um eine Reihe von Patronen, die vor wenigen Monaten aufgetaucht waren und die am Freitag in einem Umschlag von der Richterin vor Gericht präsentiert worden waren.
Aus Sicht der Verteidiger hätten die Patronen früher in ballistischen Untersuchungen Teil des Verfahrens sein müssen - die Staatsanwaltschaft habe sie aber unterschlagen, erklärte die „New York Times“ die Argumentation von Baldwins Anwälten. Daraufhin entschied Richterin Mary Marlowe Sommer, dass das Vorenthalten durch die Staatsanwaltschaft vorsätzlich gewesen sei. Dies schade dem Angeklagten in hohem Maße.
Strafrechtlich war es das dann also, eventuell kommt aber zivilrechtlich noch etwas auf Baldwin zu.