Balkon-Aussenrand: Wer muss pflegen?

Hallo, der Vermieter hat die Balkonbegrenzung aus Beton durch Glaswände in gleicher Höhe ersetzt. Ausserhalb des Balkons, also zur Strassenfront hin und hinter der Glasabgrenzung, hat er 50 cm breite Abdeckungen aus Metall auf die verbleibende Hausmauer montiert. 
Da diese relativ breiten Metallabdeckungen hinter der Glasbrüstung liegen: Wer muss diese „Aussenanlage“ reinigen? Mieter oder Hauseigentümer?  Vom Regen wird diese äußere Metallabdeckung hinter der Glasbrüstung nicht  reingewaschen.

Auf solch eine kindische Frage kann ich nur mit einer Gegenfrage antworten. Wer ist für die Reinigung der Wohnungsfenster von außen zuständig, der Mieter oder der Vermieter?

Hallo!

Zur Mietwohnung gehört der Balkon,also die Bodenfläche und die innere Brüstung,auch noch die Brüstungsabdeckung (also Brüstungsoberkante/Geländer).
Mehr nicht.

Wenn es den Mieter stört soll er eben mit Besen auch VOR der Brüstung abfegen. Einen Anspruch auf Reinigung durch Vermieter hat er m.E. nach nämlich nicht.

mfG
duck313

Hallo Bachor,

Auf solch eine kindische Frage kann ich nur mit einer
Gegenfrage antworten.

So kindisch finde ich die Frage gar nicht, eher interessant!

Wer ist für die Reinigung der
Wohnungsfenster von außen zuständig, der Mieter oder der
Vermieter?

Das kann man so nicht miteinander vergleichen, mit Verlaub.

Witterungseinflüsse, die die Substanz der Außenflächen angreifen und beeinträchtigen, fallen nicht mehr unter die Pflicht des Mieters, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln.

Die Fensteraussenseite zu reinigen zwingt den Mieter kaum zu gleich waghalsigen Handlungen als wie wenn der Aussenbereich eines Balkons zu reinigen ist.

Zumal die Aussenseite des Balkons, bzw. die Reinigung nicht dem vertragsgemäßem Gebrauch der Mietsache entspricht, das ist ganz Klar Vermieteraufgabe.

Die Aussenseite des Balkons gehört zu Fassade.

Vergleichende Erläuterung, siehe hier:
http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung…

Selbes gilt auch für Reinigungsarbeiten am Aussenbereich des Balkons.

Gruß

BHShuber

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Hallo!

Auf solch eine kindische Frage kann ich nur mit einer
Gegenfrage antworten. Wer ist für die Reinigung der
Wohnungsfenster von außen zuständig, der Mieter oder der
Vermieter?

Wohnungsfenster lassen sich i. a. nach innen öffnen und dann problemlos reinigen. Handelt es sich aber um feststehende Fenster, kann niemand vom Mieter im soundsovielten Stockwerk verlangen, sich als Fassadenkletterer zu betätigen. Auch bei einem Balkon gehört es i. a. nicht zu den Obliegenheiten eines Mieters, sich über die Brüstung zu lehnen, um die Außenseite der Konstruktion zu putzen.

Gruß
Wolfgang

Moin, da müßte man mal genau genau klären was außen ist, Außenwände, Balkone außen an die der Mieter nicht kommt muß er auch nicht reinigen, nur der vermieter wird es auch nicht machen und nun?

Gruß connection

Moin, da müßte man erstmal klären was außen ist. Außenwände - Außenbalkone an die der Mieter nicht kommt muß er auch nicht reinigen, nur der Vermieter wird es auch nicht tun - und nu?

Gruß connection