Wir wollen gerne unseren Balkon vergössern. Er zeigt nicht zu einem Nachbargrundstück sondern zu einer Strasse.
Er ist jetzt ca. 2 Meter von der Strasse (Bürgersteig) weg.
Gibt es da auch einen Abstand der zur Strasse eingehalten werden muss? Zum Nachbarn sind es ja z.B. in der Regel 3 Meter.
Aber wie ist das zu einer Strasse hin?
Einige Häuser in der Strasse sind bis zur Strasse gebaut, unseres liegt etwas weiter zurück.
Hier stehen Häuser, da ragt der Balkon sogar über den Bürgersteig. Er ist 4 Meter breit und 1,20 tief. Ich hätte gerne so 1,80-2 Meter Tiefe.
Wir wohnen in Hessen.
hallo!
bei der angestrebten tiefe ist auf jeden fall eine baugenehmigung erfordlich, unabhängig von der tatsache ob es in diesem fall durchführbar wäre oder nicht.
nachlesen kann man schon vorab schin mal hier, alles weitere kann ein fachmann klären der auch den bauantrag einreichen kann.
hessische bauordnung (hbo)
§ 6 Abstandflächen und Abstände
einfach mal nach googlen.
viele grüße
whitby
hinsichtlich der Abstandsflcächen gilt grundsätzlich auch ein Mindestmaß von 3,00m gemäß HBO, aber eben nicht zur Grundstücksgrenze, sondern zur Strassenmitte (natürlich baut Ihr trotzdem bis maximal zur Grundstücksgrenze … öffentlichen Raum zu überbauen geht zwar, aber…)
Dann gibt es allerdings städtebauliche Vorgaben (Bebauungsplan oder Folgen aus §34 BauGB), die beim Bauamt erfragt werden können (kostenlose Inforamtionspflicht).
In jedem Fall braucht Ihr aber einen Fachmann/frau (Klären der Bauantragspflicht, Stellen des Bauantrages etc.) , so dass Ihr schon mal einen Architekten befragen solltet. Das erste Gespräch kostet in der Regel auch nichts, so dass hier das weitere Vorgehen geklärt werden kann.
viele Grüße
Tim
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