Wie lange kann ich abends mit meinet Frau auf unseren Balkon sitzen. Hierzu muß ich noch erwähnen, dass sich unterhalb eine vom Vermietet nachträglich eingebaute, 2 1/2 Zimmer große Einliegerwohnung befindet, deren Schlafzimmer sich eben unter dem Balkon befindet.
Hallo,
wie lange Du es aushaelst zu sitzen, musst Du selber wissen. Manche koennen nach 4 Stunden nicht mehr sitzen und stehen auf.
Der Aufenthalt auf dem Balkon ist rund um die Uhr genehmigungsfrei. Aerger entsteht normal nicht bei Anwesenheit, sondern bei Geraeusch und Gestank (Grillduft, Reden).
Gruss Helmut
Du darfst da abends und nachts unentwegt sitzen (und auch die Sterne zählen). Wenn es allerdings dabei zu „störenden Geräuschen“ kommt, dann hilft zunächst ein Blick in die Hausordnung zu den nächtlichen Ruhezeiten, die häufig ab 22.00 h beginnen.
Das Schrappen der metallenen Stuhlfüsse könnte dabei schon eine (sogar vermeidbare) Störung bedeuten.
Es kommt wohl darauf an, was Ihr auf dem Bakon außer „Sitzen“ sonst noch macht. Vielleicht stört das. Dann hilft nur Nachdenken oder Nachfragen.
Bedenke auch störende Erschütterungen.
(Auch darüber mussten Gerichte schon entscheiden)
Oder Gerüche.
Die Lage ist doch so:
Erlaubt ist jede Nutzung, die keinen stört. Tag und Nacht.
Aber wie @Amokoma1 schon ganz richtig schrieb:
Einfach die Auswirkungen seines Handelns mal aus der Sicht der Nachbarn betrachten.
Wenn das Schlafzimmer direkt unter dem Balkon ist, dürfte alleine schon das Verrücken eines Stuhls für störende Geräusche sorgen, die dem Nachbarn keine Freude bereiten.
Wenn das dann jemand ist, der eher früh im Bett ist und dem die spät abends noch auf dem Balkon herumsitzenden Nachbarn ehe schon suspekt sind, ist Verärgerung bei jeder noch so kleinen Störung vorprogrammiert.