Balkonreinigung: darf Vermieter zwingen?

Nehmen wir an der Mieter (M) besitzt eine winzige Terasse zu seiner Wohnung, welche mit Betonplatten ausgelegt ist. Wie der Vermieter (V) einst zugab, wurde bei der Verlegung geschlammpt, daher wächst Gras und Moos zwischen den Lücken und M dürfte aber auch keine neuen Kiesel auffüllen ( obwohl diese bereits schon vorher in den Ritzen war und nun durchs Gras einfach verdrängt wurde).

Nun meint V dem M und allen Nachbarn vorzuschreiben, dass er die Platten noch vor Frost mit einem Hochdruckreiniger reinigen soll, weil es das ästhetische Empfinden des V stört. Dazu soll M und seine Nachbarn eine Firma engagieren und selber zahlen.

Muss M dem nachkommen oder ist es nicht das Recht des M mit dem Balkon zu machen, was er will, solange bei der Übergabe bei Auszug, alles im alten Zustand ist?

Ja, der Vermieter und Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass die Mietsache pfleglich behandelt wird und Schäden an der Mietsache vermieden werden.

Bei regelmässiger Reinigung und Pflege des Bodens sollte kein Moosbefall auftreten. Moosbefall kann zu Schäden an der Substanz führen, so dass der Mieter verpflichtet ist, den Boden entsprechend zu pflegen bzw. zu reinigen.

Muss das nicht vertraglich geregelt sein?

Nein. Ich vermute, du meinst die Nebenkosten. Wenn der Vermieter z. B. die Gartenpflege einem Gärtner oder dem Hausmeister überträgt, dann muss im Mietvertrag unter der Position der Nebenkosten explizit geregelt werden, dass der Mieter diese Kosten übernehmen muss.

Hier geht es allerdings um den Balkon, der nicht im Zugriffsbereich des Vermieters liegt und der nur vom Mieter alleine genutzt werden kann. Hier hat der Mieter eine Sorgfaltspflicht. Er muss den Balkon bzw. die Natursteine regelm. reinigen und dafür Sorge tragen, dass kein Moosbefall oder ähnliches auftritt. Wenn der Mieter diese Fläche „verwahrlosen“ lässt, so dass Substanzschäden an der Mietsache auftreten, macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig.

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Moin, Wusel,

der Mieter hat die Mietsache zu pflegen, Moosentfernung auf dem Balkon gehört eindeutig zu seinen Aufgaben. Wie er das Moos los wird, liegt allerdings in seinem Ermessen - wenn er Spaß dran hat, kann er es mit der Wurzelbürste herauskratzen.

Gruß Ralf

Wo soll das stehen? Nicht in unserem Vertrag. Und wo steht, dass Moos Schäden an Betonplatten macht? Ich hab das halbe Internet durchsucht, nichts. Bis auf Rutschgefahr , die den Vermieter nichts angeht, finde ich nichts.

Ich reinige die Platten beim Auszug. Wenn Vzwischendurch drauf besteht, soll V es auf eigene Kosten machen. V kann mir auch nicht vorschreiben, wie oft ich mein Bad zu putzen habe. Wenn ich das drei Jahre nicht machen würde, geht es ihn ebenfalls nichts an.

Hi,

Wo soll das stehen? Nicht in unserem Vertrag. Und wo steht,
dass Moos Schäden an Betonplatten macht? Ich hab das halbe
Internet durchsucht, nichts. Bis auf Rutschgefahr , die den
Vermieter nichts angeht, finde ich nichts.

Es geht deinen Vermieter etwas an, weil nach drei Jahren Untätigkeit sich die Betonplatten nicht mehr so reinigen lassen wie es möglich wäre, wenn man sie regelmäßig reinigt. Außerdem hat der Vermieter ein recht darauf, dass die Mietsache von den Mietern pfleglich behandelt wird.

Ich reinige die Platten beim Auszug. Wenn Vzwischendurch drauf
besteht, soll V es auf eigene Kosten machen. V kann mir auch
nicht vorschreiben, wie oft ich mein Bad zu putzen habe. Wenn
ich das drei Jahre nicht machen würde, geht es ihn ebenfalls
nichts an.

Siehe oben. Ein Bad, dass 3 Jahre nicht geputzt wird, bekommt man NIE WIEDER RICHTIG SAUBER. Und wie schon erwähnt hat der Vermieter ein Recht darauf, dass die Mietsache pfleglich behandelt wird und nur die normalen Abnutzungserscheinungen zu erwarten sind. Genauso hat der Mieter die Pflicht mit der Mietsache ordentlich umzugehen und sie zu pflegen.

Gruß

Samira

PS: Mich würde mal interessieren welche Passagen im Mietvertrag ungültig sein sollen. Außer der Renovierungsklauseln kann ich mir nicht vorstellen, dass es da etwas gibt. Ist das ein individuell erstellter Mietvertrag?

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Meine Herren…nimmt denn hier jeder jedes rhethorische Mittel wörtlich? Wie anstrengend…

Rhetorische Mittel hin oder her. Meine Antwort bleibt trotzdem bestehen und ist nunmal Fakt. Da kannst du dich winden wie du willst.

Der Vermieter hat ein Recht darauf, dass die Mietsache pfleglich behandelt wird, genauso wie der Mieter die Pflicht hat mit der Mietsache pfleglich umzugehen.

Gruß

Samira