Balkonsanierung einer Mietwohnung

Ein Vermieter hat angekündigt die Balkone seines Miethauses sanieren lassen zu wollen. Die Ankündigung ist 3 Tage vorher von einem Mieter gemacht worden und wurde telefonisch vom Vermieter bestätigt. Es wurde kein Aushang im Hause gemacht noch wurden die Mieter schriftlich darüber informiert.

Muß ein Mieter es hinnehmen, daß

  1. so eine Maßnahme mit einem so kurzen Vorlauf durchgeführt wird?
  2. der Mieter seine Wohnung zugänglich machen muß, auch wenn er selbst nicht zu Hause sein kann (z.B. Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen).
  3. die Handwerker mit allem Schmutz durch die Wohnung laufen?
  4. Welche Fristen muß ein Vermieter zur Ankündigung einer Bau- oder Sanierungsmaßnahme einhalten?
  5. Ist der Vermieter verpflichtet einen Sanierungsplan auf zustellen, aus dem ersichtlich ist wann welcher Balkon saniert wird?

Für jede Antwort bin ich dankbar.

Gruß

kumbaya

Hallo,

der Vermieter hat eine solche Massnahmen rechtzeitig anzukündigen. Hier reichen unter vier Wochen Termine nicht aus. Der Mieter muss selbst planen könnne und er muss auch die Möglichkeit haben, selbst anwesend zu sein. Der Massnahme daher widersprechen, da sie zu kurzfristig angesetzt ist.

Ein Vermieter hat angekündigt die Balkone seines Miethauses
sanieren lassen zu wollen. Die Ankündigung ist 3 Tage vorher
von einem Mieter gemacht worden und wurde telefonisch vom
Vermieter bestätigt. Es wurde kein Aushang im Hause gemacht
noch wurden die Mieter schriftlich darüber informiert.

Muß ein Mieter es hinnehmen, daß

  1. so eine Maßnahme mit einem so kurzen Vorlauf durchgeführt
    wird?

Nein, daher Widerspruch

  1. der Mieter seine Wohnung zugänglich machen muß, auch wenn
    er selbst nicht zu Hause sein kann (z.B. Schlüssel beim
    Nachbarn hinterlegen).

Nein, zur Balkonsanierung muss niemand durch die Wohnung. Dies kann von aussen erledigt werden. Der Vermieter muss eben ein Gerüst aufstellen lassen.

  1. die Handwerker mit allem Schmutz durch die Wohnung laufen?

Nien, Dritte haben in der Wohnung bei Balkonsanierungen nichts zu suchen.

  1. Welche Fristen muß ein Vermieter zur Ankündigung einer Bau-
    oder Sanierungsmaßnahme einhalten?

Mindestens in solchen Fällen vier Wochen

  1. Ist der Vermieter verpflichtet einen Sanierungsplan auf
    zustellen, aus dem ersichtlich ist wann welcher Balkon saniert
    wird?

Ja, denn wie soll der Mieter wissen, wann er daheim sein soll oder wenn er aus beruflichen Gründen nicht könnte, wann Gegenstände auf dem Balkon entfernt werden müssen.

Im Übrigen besteht während des Zeitraums der Nichtnutzung des Balkon mindestens eine Mietminderung von monatlich 30 EURO. Dies dem Vermieter auch umgehend erklären.

Gruss Günter

Hallo Günter,

erstmal danke für die umfangreiche Antwort.

Nur eine Frage noch, gibt es Referenzurteile oder Gesetzte/Vorschriften, die man bei einem schriftverkehr mit dem Vermieter anführen könnte?

Gruß

kumbaya

Hallo Günter,

erstmal danke für die umfangreiche Antwort.

Nur eine Frage noch, gibt es Referenzurteile oder
Gesetzte/Vorschriften, die man bei einem schriftverkehr mit
dem Vermieter anführen könnte?

Hallo,

hier kann sich der Mieter auf u.a. darauf berufen, dass der Balkon zr vertragsgemässen Nutzung gehört und der Vermieter Massnahmen mit dem Mieter abzuklären hat bevor er diese beginnt. Hierbei hat der Vermeiter neben seinen Interessen auch die Interessen des Mieters zu beachten. Habe in meiner persönlichen Datei im Moment kein Urteil gefunden, aber argumentiere damit, dass ohne Deine Zustimmung nicht gearbeitet werden kann, solche Massnahmen grundsätzlich schriftlich rechtzeitig ( mindestens 4 Wochen zuvor) angekündigt werden müssen und auf keinen Fall der Zugang über die Wohnung erlaubt wird, weil der Balkon von aussen gerichtet werden kann. Ausserdem ist Dir darzutun, wie lange der Balkon nicht benutzt werden kann und welcher Ausgleich der Vermieter anbietet. ( Immerhin handelt es sich um die Ferienzeit)

Gruss Günter

Hallo,
ich verstehe ja, dass es ärgerlich ist, dass man seinen Balkon mal 3-4 Wochen nicht benutzen kann.
Und dass der Balkon von außen zu erreichen sein muss ist auch kein Thema. Aber nun mal im Ernst: ist es denn nicht auch schön, wenn man irgendetwas gemacht bekommt wofür man keinen Pfennig zahlen muss. Hat mal jemand an den Eigentümer gedacht, was der zu zahlen hat? Wird nichts gemacht heißt es immer: die Eigentümer machen ja nichts und kassieren nur Miete.
Ich habe letztens gerade mal 10.000,00 EUR für die Sanierung meines Balkones bezahlt. Für dieses Geld hätte ich gerne mal auf die Nutzung des Balkones verzichtet!!!
Aber heute wird ja gleich wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht gegangen.
Vielleicht hat ja auch mal einer Mitleid mit den Eigentümern.
Gruß
Laura

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Es ging nicht um eine Mietminderung, weil ich de Balkon nicht benutzen kann.

Einzig und alleine, die sehr kurze Frist der Bekanntmachung der Sanierung und die pampige Antwort der Vermieterin auf den Einwand, dass ich nicht zu Hause sein könne, ich sollte meinen Wohnungsschlüssel doch meinen Nachbarn geben, damit die Handwerker in meine Wohnung können, hat mich aufgeregt.

Ich bin schon froh das die Balkone endlich gemacht werden, aber ich muß mir eben auch dafür frei nehmen können und das ist z.Zt. einfach nicht möglich.

Gruss Frank

Aber hallo,

dass ein nicht ordnungsgemässer Balkon vom Vermieter gerichtet wird, ist wohl das Geringste, was man noch erwarten darf. Es gehört zu den Verpflichtungen des Vermieters eine Wohnung mit im Mietvertrag berücksichtigten anderen Räumen und Gebäudeteilen in Ordnung zu halten. Der Mieter zahlt letztlich Miete für eine ordentliche Wohnung und einen ordentlichen Balkon. Als Vermieterin kann ich Deine Meinung nachvollziehen. Sie widerspricht jedoch einem vertrauensvollen Vertragsverhältnis.

ich verstehe ja, dass es ärgerlich ist, dass man seinen Balkon
mal 3-4 Wochen nicht benutzen kann.
Und dass der Balkon von außen zu erreichen sein muss ist auch
kein Thema. Aber nun mal im Ernst: ist es denn nicht auch
schön, wenn man irgendetwas gemacht bekommt wofür man keinen
Pfennig zahlen muss. Hat mal jemand an den Eigentümer gedacht,
was der zu zahlen hat? Wird nichts gemacht heißt es immer:
die Eigentümer machen ja nichts und kassieren nur Miete.
Ich habe letztens gerade mal 10.000,00 EUR für die Sanierung
meines Balkones bezahlt. Für dieses Geld hätte ich gerne mal
auf die Nutzung des Balkones verzichtet!!!
Aber heute wird ja gleich wegen jeder Kleinigkeit vor Gericht
gegangen.
Vielleicht hat ja auch mal einer Mitleid mit den Eigentümern.

Ich weine jeden Tag einmal ( sorry, ich lache ) welche Vorstellungen manche Vermieter haben, was der Mieter zu befolgen hat. Richtig ist schon, dass heute der Überschuss sehr gering ist. Investition bedeutet aber auch langfristige Überlegungen.

Gruss Günter