Hallo,
der Vermieter hat eine solche Massnahmen rechtzeitig anzukündigen. Hier reichen unter vier Wochen Termine nicht aus. Der Mieter muss selbst planen könnne und er muss auch die Möglichkeit haben, selbst anwesend zu sein. Der Massnahme daher widersprechen, da sie zu kurzfristig angesetzt ist.
Ein Vermieter hat angekündigt die Balkone seines Miethauses
sanieren lassen zu wollen. Die Ankündigung ist 3 Tage vorher
von einem Mieter gemacht worden und wurde telefonisch vom
Vermieter bestätigt. Es wurde kein Aushang im Hause gemacht
noch wurden die Mieter schriftlich darüber informiert.
Muß ein Mieter es hinnehmen, daß
- so eine Maßnahme mit einem so kurzen Vorlauf durchgeführt
wird?
Nein, daher Widerspruch
- der Mieter seine Wohnung zugänglich machen muß, auch wenn
er selbst nicht zu Hause sein kann (z.B. Schlüssel beim
Nachbarn hinterlegen).
Nein, zur Balkonsanierung muss niemand durch die Wohnung. Dies kann von aussen erledigt werden. Der Vermieter muss eben ein Gerüst aufstellen lassen.
- die Handwerker mit allem Schmutz durch die Wohnung laufen?
Nien, Dritte haben in der Wohnung bei Balkonsanierungen nichts zu suchen.
- Welche Fristen muß ein Vermieter zur Ankündigung einer Bau-
oder Sanierungsmaßnahme einhalten?
Mindestens in solchen Fällen vier Wochen
- Ist der Vermieter verpflichtet einen Sanierungsplan auf
zustellen, aus dem ersichtlich ist wann welcher Balkon saniert
wird?
Ja, denn wie soll der Mieter wissen, wann er daheim sein soll oder wenn er aus beruflichen Gründen nicht könnte, wann Gegenstände auf dem Balkon entfernt werden müssen.
Im Übrigen besteht während des Zeitraums der Nichtnutzung des Balkon mindestens eine Mietminderung von monatlich 30 EURO. Dies dem Vermieter auch umgehend erklären.
Gruss Günter