Hallo, wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Wohnung gekauft und der Balkon ist undicht und es tropft auf den darunter liegenden Balkon.
Die Hausverwaltung hat uns jetzt aufgefordert den Balkon sanieren zu lassen. Da der Estrich der gem. Teilungserklätung Gemeinschaftseigentum ist durch den vom damaligen Bauträger verwendeten Fliesenkleber (die Fliesen sind Sondereigentum) geschädigt wurde. Die Fliesen wurden vor über 12 Jahren angebracht.
Der Bauträger ist insolvent, dort gibt es also nichts mehr zu holen.
Ist es nicht so das der Estrich von der Gemeinschaft saniert werden muss und nur maximal der Bodenbelag also die Fliesen durch den Wohnungseigentümer erneuert werden müssen.
Es wurde durch den Bauträger auf allen Balkonen der falsche Fliesenkleber benutzt.
Meine Fragen
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Muss wirklich die komplette Sanierung nur vom Wohnungseigentümer alleine gezahlt werden?
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Wer muss für Folgeschäden (zB.Kalkflecken durch das Tropfen auf den Fliesen des Balkones darunter aufkommen wenn der Balkon nicht saniert wird?