Hallo Wissende,
VDSL auf Kupferleitungen soll bei einer Entfernung < 1km und hochwertigen Leitungen ab KVz eine Bandbreite von 50 Mbit/s aufweisen.Nun stellt sich natürlich zunächst die Frage, ob noch von der Post (!) ab den 50ern des letzten Jahrhunderts verlegte Kabel als hochwertig einzustufen sind. Gibt es verlässliche Studien zu der erreichbaren Bandbreite bei gegebener Entfernung auf solchen „historischen“ Leitungen?
Hintergrund:
Ein Dorf hätte sich - derweil die Telekom sich weigerte auszubauen - an einen alternativen Anbieter gewandt. Dieser Anbieter tätigte die Aussage, dass 25 MBit/s für alle Interessenten möglich seien, da alle Leitungen < 1.5km seien (Gemeint sind nur die Anschlüsse der damaligen Interessenten). Mehr könne man nicht erreichen.
De-facto erreichten aber nur 5 Anwohner, die direkt neben dem KVz wohnen, diese Geschwindigkeiten (und diese auch nicht zu 100% des Tages). Bei allen anderen wären es max 16 MBit/s. Sei desweiteren ein Anschluss gegeben, an dem die Anschlussleitung, d.h. das Adernpärchen, getauscht und ausgemessen wurde. Aussage des Telekom Technikers wäre vor ein paar Monaten gewesen: „Auf dieser Leitung gehen bei 800m Länge maximal 16 MBit/s !“ (So nebenbei: Die Telekom selbst böte nur 2 MBit/s an, derweil die Anschlussleitungen an das ON eine jeweilige Länge von 5km besitzen!).
Der dazugehörige Kreis hätte dann eine „kompetente“ Firma beauftragt, festzustellen, an welchen Stellen im Kreisgebiet am Anschluss der Endkunden weniger als 30 MBit/s zur Verfügung stehen. Diese weißen Flächen soll(t)en mit FTTH mit 50/100 MBit/s versorgt werden.
Das Dorf aber, um das es hier geht, fiele unten raus, weil:
Aussage Kreis (bzw. Analyseergebnis der kompetenten Firma):
- „Der neue Anbieter bietet eine Versorgung mit >= 30 Mbit/s an“
- „Die Telekom bestätigte, dass bei allen Anschlüssen (also auch bei dem längsten, der ca. 3km lang ist) 30 Mbit/s erreichbar seien.“
Der Anbieter würde jetzt im O-Ton sagen:
- „32 Mbit/s bieten wir nur an, wenn sich in der Stadt genug Interessenten finden oder falls Glasfaseranschluss vorliegt“
- „Die effektiv erreichbare Endgeschwindkeit hängt von der individuellen Anschlussleitung ab“
- "FTTH werden wir nicht an die Häuser legen. Auch werden wir kein Glasfaser bis an die Verteilung legen."
was zum einen ja nicht bedingunglos wäre und im konkreten Fall ja nichts anderes hieße, als dass bei über 95% der Anschlüsse nur 16 MBit/s erreicht werden könnten. Von den vom Kreis geforderten 30 Mbit/s am Anschluss könnte hier also erst gar nicht die Rede sein.
Das Statement des Technikers stünde im totalen Widerspruch zu den Aussagen des Konzerns.
Glasfaser wolle man natürlich auch nicht verlegen, weder zum Verteiler noch in die Häuser der Kunden, und auch weder auf eigene noch auf Kundenkosten.
Das Dilemma hier wäre also, dass zwei Firmen etwas behaupten würden, was sie vermutlich nicht einhalten können, und eine dritte, ohne auch nur einen Anschluss geprüft zu haben, diese vermutlich falschen Aussagen als Faktum darstellen und somit die Verkabelung mit neuer Technik verhindern würde.
Welche Argumente könnte man dem Verantwortlichen vorlegen, so dass in dem Dorf im ersten Schritt (also zeitgleich mit der Anbindung der anderen Dörfer) zumindestens FTTC verlegt würde?
Das FTTH würde man dann wohl auf eigene Kosten und mit eigener Muskelkraft machen müssen, oder sieht hier jemand eine Chance, dafür von den genannten Firmen aufgrund der vermutlich falschen Aussagen bzw. falschen Analysen einen Ersatz zu bekommen?
Gruß
BW