Bank behält Lohn ein

Hallo ich habe Sie hier im Forum gefunden und ich erhoffe mir sehr, dass sie mir Auskunft geben können.

Bei meiner Bank hatte ich bis vor kurzen noch einen Dispo, nun aber hat meine Bank meine Karte eingezogen und meinen Lohn einbehalten.

Ich bin in der Ausbildung und bekomme nicht wirklich viel Lohn - Bafögantrag ist auch noch nicht durch, worauf ich jeden Tag aufs Neue warte.

Meine Frage ist jetzt, darf die Bank meinen Lohn komplett einbehalten? Wie soll ich meine Rechnungen alle bezahlen? Mit der Bank habe ich schon tausend mal gesprochen, aber was soll ich tun, wenn ich nicht mehr Lohn bekomme und das Bafög ewigkeiten auf sich warten lässt!?

Ich danke Ihnen wirklich sehr für Ihre Antwort!!!

Hallo stella12,

wenn Deine Aussagen lückenlos stimmen, kann ich die Bank nicht verstehen; vereinbaren doch einen Termin mit einem leitenden Mitarbeiter ( Filialleiter).

Aber aus meiner Erfahrung hast Du vielleicht einige Punkte übersehen:

Deine Einkommensverhältnisse haben sich geändert; es ist weniger Geld eingegangen.

Dein Dispo war voll in Anspruch genommen und vielleicht sogar überzogen.

Die Bank hat Dich aufgefordert, den Sollsaldo auszugleichen und die Löschung des Dispos Dir mitgeteilt.

Und jetzt kommt der Rattenschwanz:

Rückführung des Sollsaldos: wie, wnn Bafög nicht kommt

Geld zum Leben mit Karte verfügt

Bestimmt kein Gespräch mit der Bank; ist ja auch unangenehm

Was macht die Bank zu Selbstschutz: Zieht die Karte ein, damit keine weiteren Verfügungen erfolgen können; den Lohn - wenn auch gering - verwendet sie zum Ausgleich teilweise des Sollsaldos.

Ich hoffe, meine Vermutungen treffen nicht zu.

Wenn Du bisher ein zuverlässiger Kunde warst, suche das Gespräch mit der Bank; im Zweifel schreibe einen Brief an die Geschäftsleitung, schildere Dein Problem und bitte um ein Gespräch.

Aber kleine Brötchen backen.

Ob Dir ein Anwalt helfen kann, weiß ich nicht.

Die Umleitung des Lohns auf ein anderes Konto wäre die letzte Möglichkeit.

Aber bedenke:
Deine Zuverlässigkeit gegenüber Deine Bank sinkt weiter.

MfG

Stefan Seidel

Hallo Stella 12,

ich hoffe, dass es für Dich in Ordnung ist, dass ich IMMER auf der Du-Ebene unterwegs bin.

Für mich sind einige Faktoren unklar, welche aber von Bedeutung sind. Du schreibst, dass Du bis vor kurzem noch einen Dispo hattest. Das bedeutet, dass Dir die Bank den Dispo gekündigt hat, aus welchem Grund auch immer. Was war der ausschlaggebende Fakt zur Einziehung der Karte?

Was in diesem Zusammenhang wichtig ist:
Wurde der Dispo immer bedient (Abzahlungen geleistet), oder ist es derart aus dem Ruder gelaufen, dass eine Einigung mit der Bank nicht mehr möglich war/ist?

Zu Deiner Frage:
Darf die Bank Deinen kompletten Lohn einbehalten?
JA - da sie Dich momentan finanziert. Es ist so, als hättest Du mit der MAFIA einen Vertrag geschlossen. Du hast absolut keine Rechte, nur Pflichten. Kommst Du einmal in Zahlungsverzug, so kann Dir die Bank „den Hahn“ zudrehen, bis das Konto ausgeglichen ist.

Dabei sind folgende Kosten zu berücksichtigen:
Bearbeitungskosten der Bank
Zinsen und Zinseszinsen für den Dispo
sollte dieser in einer Prozentzahl pro Monat angegeben sein, so weiße ich darauf hin, dass 0,9% p.m. einem effektiven Jahreszins von 24,98% entspricht.
Endabrechnung für den Dispo und was sich die Banken da noch so alles einfallen lassen, um an Dein Geld zu kommen.

Offenstehende Rechnungen:
Am Besten ist es, sich mit den Gläubigern der Rechungen in Verbindung zu setzen, und um eine Stundung zu bitten.

Eine gerichtliche Verfügung (Auszahlung der nicht pfändbaren Beträge Deines Lohnes), greifen nur dann, will sagen, sind nur dann wirksam, wenn die Bank damit einverstanden ist. - Hört sich komisch an, aber ist so, nachzulesen in den AGB der Bank!!!

Aus meiner Sicht ist das sehr schwer, was die Verhandlungen mit der Bank betrifft. Viele Gläubiger werden das wahrscheinlich nicht glauben, da sie es sich nicht vorstellen können.

Eine Möglichkeit besteht noch:
Mit der Bank eine Teilauszahlung zu vereinbaren - aber auch da muss die Bank zustimmen.

Ich hoffe, ich konnte Dir wenigstens etwas weiter helfen.

Gruß - Manfred

Hallo Stella12,

dass ist immer eine sehr verzwickte Situation, da der Dispo (bzw. die „genehmigte Überziehung“) eine Vereinbarung mit Ihrer Bank darstellt, die natürlich auch wieder aufgekündigt werden kann. Das Problem ist dann immer (wie in Ihrem Fall), dass der Minussaldo innerhalb einer kurzen Frist ausgeglichen werden muss und eingehendes Guthaben zur Tilgung dieses Minus herangezogen wird.

Leider kann ich Ihnen auch keinen „Königsweg“ anbieten, mit welchem sie aus dieser Bredouilie rauskommen…
Ausgangspunkt ist der Minussaldo, welcher einerseits ausgeglichen werden muss und andererseits natürlich auch Ihnen Geld zum Leben überbleiben muss. Das Problem ist, dass Ihr Gehalt erstmal zum Ausgleich des Dispos genutzt wird und sie sich (sofern keine gerichtliche Feststellung Ihrer Pfändungsfreigrenze oder ein Pfändungsschutzkonto besteht) nur schwerlich an dieses Gehalt bzw. die Gutschrift kommen werden. Ausgehend von diesem Punkt müssen sie versuchen den Minussaldo auszugleichen. Die Optionen wären diesbezüglich sich Geld von Freunden oder Bekannten leihen, einen Kredit aufnehmen oder einen entsprechenden Antrag um Sozialhilfe beantragen. Anschließend sollten sie sonst anbieten, ihr bisheriges Konto in ein Guthabenkonto zu wandeln. Da sie schon sagten, dass der Bafögantrag vorliegt, gehe ich davon aus, dass es sich hier um Ausbildungs-Bafög handelt.
Entsprechend sollten sie mit den Personen im Bafög-Amt sprechen und darauf hinweisen, dass sie in Gefahr laufen, dass Ihnen das Konto gekündigt wird und sie dringend die Bearbeitung Ihres Antrags benötigen.
Eine weitere Möglichkeit wäre die Eröffnung eines Pfändungsschutzkontos, wobei ich Ihnen hiervorn abraten würde, da ich denke, dass dies (durch Eintragungen in Schufa u.ä.) einen Makel bewirkt, der sie maßgeblich in Ihrem späteren Berufsleben negativ begleiten wird.
Eine weitere Option wäre, dass sie sich mit der ortsansässigen Verbraucherzentrale oder ggf. Schuldnerberatung in Verbindung setzen, ob diese ggf. noch Möglichkeiten sehen, die mir verborgen sind.

Sie sehen-gibt leider keinen leichten Weg. Am ehesten sollten Sie schauen, ob sie sich das Geld zum Ausgleich von Freunden oder Bekannten leihen können und dann wirklich tunlichst darauf achten, dass sie dann nur noch im Guthaben ihr Konto führen…(und natürlich das geliehene Geld in konstanten Raten zurückzahlen).

Grüße und viel Erfolg

Hallo stella12,

zu einer umfassenden Beurteilung würde ich einige mehr Informationen benötigen, aber ich versuche es trotzdem mal.

Ich gehe mal davon, dass sich der Fall nicht so simpel darstellt, wie die Beschreibung vermuten lässt. Denn es würde mich sehr wundern, wenn die Bank ohne weitere Verhandlung und vor allem überraschend das Konto sperrt. Insbesondere das angegebene Stichwort „Pfändung“ lässt mich vermuten, dass tatsächlich eine Pfändung vorliegt. Sollte das der Fall sein, dann dürften der Bank tatsächlich erst mal die Hände gebunden sein, weil sie gesetzlich verpflichtet ist, vorhandene Guthaben bis zur Höhe der Pfändung zu sperren, sprich eine Auszahlung zu verweigern. Übersteigt das Guthaben den gepfändeten Betrag, kann eine Auszahlung verlangt werden, wogegen sich die Bank allerdings auch kaum sperren dürfte.

Ich vermute aufgrund des Hinweises auf den ehemaligen Dispo, dass das Konto trotz Geldeingang kein Guthaben aufweist, sondern im Minus steht. Dann ist die durchaus verständlich, wenn die Bank eine Auszahlung verweigert. Denn, ohne die Umstände des Einzelfalls zu betrachten, ist eine Pfändung in der Regel ein eindeutiger Beweis für mangelnde Kreditwürdigkeit. Denn immerhin handelt es sich meist um eine unbezahlte Rechnung, der Pfändung gehen zudem noch diverse Mahnung und ein Mahnbescheid voraus.

Wie kann es weiter gehen? Entweder der Fall wird etwas breiter aufgedröselt, so dass man besser auf einzelne Umstände eingehen kann. Oder man schlägt den Weg zur Schuldnerberatung ein. Hier sollte man sich allerdings an Institutionen wenden, die damit Erfahrung haben, wie z.B. die Verbraucherzentrale oder andere „gemeinnützige“ Einrichtungen wie Kirche oder Caritas. Ansonsten gibt es erfahrungsgemäß hier auch leider einige schwarze Schafe, die nicht wirklich Ahnung haben.

Ich würde tippen, dass der Weg zur Ausbildungsvergütung nur über das sogenannte Pfändungsschutzkonto führt. Ich empfehle allerdings dringend (!), nicht alles von den Schuldnerberatungen zu glauben, denn dort herrscht meist die Einstellung, dass das Pfändungsschutzkonto ein Allheilmittel sei, sich gegen die böse Bank zu wehren. Meiner Ansicht nach kann das zwar kurzfristig eine Lösung sein, mittelfristig sollte man aber das Gespräch mit der Bank suchen, um eine gemeinsame Lösung zu suchen. Es sei denn, man möchte sein Leben lang den Stempel „kreditunwürdig“ behalten und sich mit den Eigenheiten eines P-Kontos herumschlagen.

Für weitere Ratschläge stehe ich gerne zur Verfügung.

Hallo,
das muss einen Grund haben. Der Dispo wurde somit von der Bank gekündigt, Frage warum? Der Dispo kann von beiden Seiten gekündigt werden, dann mußt du die Überziehung sofort begleichen, somit hat die Bank das Recht das Geld / Lohn einzubehalten. Bafög darf sie aber nicht einbehalten.
Gruß

Hallo!
Es ist schwierig eine Antwort zu geben, wenn man die Hintergründe nicht kennt.
Die Bank kann nicht einfach den Dispositionskredit streichen, es sei denn, dass der Bank negative Änderungen bekannt gemacht wurden.

Aus meiner Sicht kann hier nur eine Schuldnerberatung helfen. Die Problematik diesbezüglich sind die Wartezeiten…

Sorry, dass ich nicht mehr helfen kann.

Viele Grüße
Stephan

hallo, ich kann nur empfehlen, sofort zur nächsten Verbraucherzentrale zu gehen. Dort wird auch der nich pfändbare Teil errechnet.
Gruß und viel Erfolg L

Hallo,
dazu noch einige Rückfragen:
Die Bank schreibt einem Kunden zunächst, dass ihm ein Dispo eingeräumt wurde oder man kann dies auf dem Kontoauszug sehen, dort steht dann meist der zugestandene Verfügungsrahmen.
Dieser Dispo sollte aber regelmäßig zurück geführt werden.

Kann es sein, dass das in der Vergangenheit nicht erfolgt ist und das Konto mehr am Dispo-Limit oder sogar noch darüber lag und nicht auch mal im Guthaben?
Oder hat es einen negativen Schufa-Eintrag gegeben?

Hat die Bank bzw. die Kontoführung mit Ihnen nie das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen?

Nun zunächst meine Empfehlung für die Zukunft:
Ich würde wirklich versuchen ohne Dispo auszukommen, insbesondere wenn man so jung ist.
Die Zinsen dafür sind überproportional hoch.
Notfalls vorrübergehend einen Zusatzjob (Zeitungen austragen, putzen, Regale einräumen , Baby sitten)
übernehmen, damit der Kreditbetrag abgetragen werden kann.

Ich würde mit der Bank /Termin mit Kontoführung nochmals das Gespräch suchen.
Ich würde um eine Rückführungsvereinbarung bitten,
also wenn der Dispobetrag z.B. bei ca. 1000 Euro liegt,
dass im Monat vielleicht 50,-- zurück geführt werden.
Auch würde ich die Schreiben, wo Bafög beantragt wird mitbringen und mich bei den Stellen, wo das Bafög bewilligt wird auch mal anmelden und freundlich fragen, wie lange die Bewilligung noch dauert, weil Sie dadurch Ihre Rechnungen nicht zahlen können.

Oder gleichbedeutend Umwandlung des Dispo-Betrages in einen Ratenkredit und dann monatlich regelmäßig kleine Raten Euro 50,-- vielleicht zurück führen.

Also zunächst das Gespräch suchen
oder falls nicht möglich
schriftlich

Brief
an die Bank/ Kontoführung
Adresse

Konto-Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,
durch Kündigung der Dispovereinbarung kann ich meinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen mit entsprechend negativen Folgen.
Ich möchte Sie hiermit um eine Rückführungsvereinbarung
bitten.
Ich verpflichte mich monatlich … Euro zurück zu führen.
Zusätzlich ist ein Bafög-Antrag gestellt, wodurch nach dessen Bewilligung weitere regelmäßige Zahlungseingänge in Höhe von … Euro zu erwarten sind.

Mit freundlichen Grüßen

Sie sollten aktiv werden:
-Bafög-Stelle aufsuchen und nachfragen -freundlich-
Situation darlegen, immer freundlich bleiben

  • Bank/Kundenberater nochmals aufsuchen notfalls schreiben
  • auch aktiv werden bei den Gläubiger, d.b. wenn jetzt z.B. der Strom nicht bezahlt wird,
    dem Stromanbieter schreiben und erklären, dass z.B. Bafög-Antrag läuft und um Stundung bitten
    –> auf jeden Fall bei allen Gläubigern aktiv werden und um kurzfristige Stundung bitten nicht erst warten wenn Mahngebühren etc. auflaufen.

Auch wenn das belehrend klingt, bitte versuchen Sie in Zukunft als junger Mensch auf Guthabenbasis das Konto zu führen.
Die Dispokredite sind die teuersten Kredite, oft bei 12%, wenn dann noch über den eingeräumten Dispo-Rahmen verfügt wird kommen häufig nochmals 4% dazu d.b. 16% Zinsen,
das ist doch schlimm, oder.

Falls noch Fragen sind oder ich helfen kann bitte melden.
Ich bin aber erst am Sonntagabend wieder zurück.

Falls ich schon geholfen haben sollte würde ich mich über ein positive Bewertung freuen.

Hallo,
Einfach so macht die Bank das sicherlich nicht. Wenn der Dispo zum Beispiel von der Bank gekündigt wurde und das Konto noch im minus ist, gibt es natürlich kein Geld zum abheben / überweisen. Rechtlich gesehen ist die Bank dann im Recht. Wenn die Verfügungen im vertraglich vereinbarten Rahmen stattfinden sollen, muss die Bank das zulassen. Es sei denn, das Konto wurde von einem Dritten gepfändet. Wobei man auch dann einen gewissen Mindestbetrag monatlich zur Verfügung hat.

Du gibst nur einen teil der notwendigen infos:
„bis vor kurzem einen dispo“
bedeutet das er wurde gelöscht? warum? war er überzogen?
Normalerweise steht der Dispo in einem vernünftigen Verhältnis zum Gehalt und wird nicht ohne Grund gelöscht.
Es muss also mehr vorgefallen sein.
Was geschah nach der Dispolöschung mit deinem Sollsaldo?
Wird das umgeschuldet, welche Raten wurden vereinbart?
Es geht nicht darum, deinen Lohn komplett auszahlen zu lassen- du musst dir zusaamen mit der Bank auch eine Lösung für deine Schulden einfallen lassen.
Wenn du mit der Bank nicht mehr weiterkommst geh zur Schuldnerberatung=kostenlos.

um den Dispo auszugleichen schon. Ansonsten gibt es Freigrenzen, dei nicht gepfändet werden dürfen.

Hallo,

das ist wirklich eine blöde Situation, aber ich glaube nicht, dass die Bank deinen Dispo einfach so gelöscht hat (ausser, du hast einen Schufa Eintrag bekommen). Da bekommst du normalerweise eine Kündigung mit Frist und in dieser Frist sollte man mit der Bank eine Rückführungsvereinbarung treffen. Aber um auf deine Frage zu kommen. DIe Bank behält deinen Lohn nicht ein. Dadurch, dass dein Konto nach Löschung des Dispos anscheinend in der Überziehung ist, hast du nur deinen eigenen Kontostand näher an die 0 herangeführt. Die einzige Chance ist, dass du mit deinem Berater vereinbarst, dass er dir einen neuen befristeten Dispo einrichtet mit dem Ziel innerhalb von wenigen Monaten in Teilraten dies erledigt zu haben.

Viele Erfolg!

hallo,
nein, eine bank darf nur bis zu den pfändungsfreigrenzen pfänden. mit berater sprechen und auf grenzen hinweisen.alles gute!

Hallo,

leider schreiben Sie nicht welche Gründe die Bank
angibt warum sie die Karte eingezogen und den Dispo
gekündigt hat. Sind diese aus Ihrer Sicht nicht richtig, sollten Sie die Bank wechseln.

VG

MH

Hallo,

so einfach geht das nicht. Die Bank braucht eine Rechtsgrundlage um Lohn einzubehalten. Vor allem gibt es Pfändungsfreigrenzen, die einzuhalten sind.

Sprechen Sie doch mit Ihrem Bankberater, worum es hier geht. Wenn Sie nicht erfolgreich sind, dann wenden Sie sich an die Vorstand oder an den Ombutsmann der Banken.

Beste Grüße

Hallo
Sie haben doch sicherlich die Bank gefragt, ja?
Was sagt Sie denn?

Mit freundlichen Grüßen
Vinzenz Hillermann
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