Bank bucht Notarkosten ohne Vorwarnung ab

Hallo allerseits,

folgende Geschichte hab ich gehört:

Jemand kauft eine Immobilie und nimmt dafür einen Kredit bei seiner Bank auf, bei der er auch sein Girokonto hat. Alles braucht seine Zeit, geht aber irgendwann über die Bühne. Der Käufer hat Notar A mit der Kaufabwicklung beauftragt, auch mit dem Grundschuldeintrag.

Bei der Durchsicht seiner Abbuchungen stellt der Bankkunde eine Abbuchung fest, die er nicht zuordnen kann. Er sucht den Namen, der auf der Überweisung steht und findet einen Notar B, den er weder kennt noch beauftragt hat. Der erklärt ihm, daß die Bank ihn mit der Grundschuldbearbeitung beauftragt hat und war erstaunt, daß der Kunde keine Rechnung bekommen hat. Die hat er dann sogleich gefaxt.

Der Bankkunde ist jetzt sehr erstaunt darüber, daß die Bank eine Rechnung eines Notars, die an die Bank ausgestellt ist, vom Kundenkonto überweist. Von der Rechnung erfährt der Kunde auf Nachfrage. Beim Anruf tat die Bank so, als hätte der Kunde die Rechnung eigentlich bekommen haben. Nach dem Anruf kam ein Brief von der Bank, in dem stand, daß für die Grundschuldeintragung Kosten angefallen sind. „Die Bezahlung haben wir bereits über Ihr Girokonto abgewickelt.“

Ist so ein Vorgehen üblich? Ist es zulässig? Es ist verständlich, daß anfallende Notarkosten bezahlt werden müssen. Aber ist normal, daß erstens von der Bank ungefragt ein anderer Notar beauftragt wird als vom Kunden, und zweitens die Kosten ohne irgendeine Information oder Zustimmung vom Konto genommen werden?

Es hätte ja auch nicht genug Geld auf dem Konto sein können oder das Geld für was anderes verplant gewesen sein. Dann hätte es vielleicht Rückbuchungen und weitere Kosten gegeben.

Die Geschichte, Notarkosten einfach ohne Vorwarnung abgebucht zu haben, hab ich jetzt schon von zwei Kunden von unterschiedlichen nicht zusammengehörenden Banken gehört. Mein Verständnis von sorgsamem Umgang mit Geld von Kunden ist das nicht, mein Vertrauen in diese zwei Institute ist damit angeknackst.

Danke für Eure Einschätzungen dazu.

Hans

Fangen wir mal mit der Sachverhaltsaufklärung an: wer ist Verkäufer der Immobilie? Das Kreditinstitut oder eine dritte Person? Wurde die Grundschuld neu eingetragen oder bestand diese schon vorher und wurde nur auf das neue Kreditinstitut umgeschrieben? Gab es eventuell noch Restschulden des Verkäufers, die im Zuge des Verkaufes abgelöst wurden? Falls Restschulden vorhanden waren, wer war Kreditgeber? Auch das nun kreditgebende Kreditinstitut? Was steht im Kaufvertrag, wer die anfallenden Notarkosten zu tragen hat?

Ohne diese Informationen läßt sich zum Sachverhalt kaum etwas vernünftiges sagen.

Gruß
C.

Hallo,

zusätzlich:
was steht im Kreditvertrag dazu? Was wurde mit der Bank verabredet, verhandelt?

Gruß
Jörg Zabel

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Das kann eigentlich nicht sein. Außer man hat eine Einzugsermächtigung unterschrieben. Im Zweifel kann man die Überweisung wieder Rückgängig machen.