Um welche Bank handelt es sich denn?
Es gibt bei einigen spezielle übergeordnete Beschwerde-Abteilungen für solche Fälle. Ich kann das aus Erfahrung empfehlen …
Also als ich mich vor etlichen Jahren bei der Bafin beschwert habe und meine neue Hausbank sich obendrein auch daran beteiligt hat musste meine alte gute Hausbank eine Vertragsstrafe zahlen- klar, die ging nicht an mich, aber ein Gefühl der Genugtuung war es allemal. Und wenn man sich dann noch danach an einen Anwalt wendet und vor Gericht geht hat man sehr gute Karten, dass die eigene Kasse klingelt.
mfg
Und ja, ich habe mich vorher von der Bafin beraten lassen und habe nachgefragt ob dass Verhalten der Bank noch ok wäre - und der gute Bafin- Mitarbeiter hat mir folgendes mitgeteilt: Sollte die Begebenheit wirklich der Wahrheit entsprechen so beinhaltet es nicht nur einen Verstoß. Wenn sie eine Beschwerde einreichen werden wir der Sache nachgehen, aber wir sind halt nicht dafür zuständig irgendwelche Forderungen gegenüber der Bank geltend zu machen. Dafür müssten sie sich an einen Anwalt wenden.
Kannst Du außer diesem Wörtersee auch noch ein wenig Inhalt zum Besten geben? Der Fall, von dem Du da berichtest, wäre möglicherweise interessant, wenn Du Dich nicht in vagen Schwafeleien und Beinhaltereien verlörst, sondern ein klein wenig Fleisch auf den Tisch brächtest.
An wen den? Eine Vertragsstrafe setzt ja voraus, dass a) eine Vertragsstrafe vorgesehen ist und b) ein Vertrag besteht. Was für einen Vertrag gab es denn da zwischen Deiner alten „Hausbank“ und welcher dritten Partei?
Gnadengesuch:
Viele, darin schließe ich mich ein, verwenden manchmal falsche Fachbegriffe versehentlich, nach- oder fahrlässig oder benützen ein völlig unpassendes Synonym. Einem Laien, wenn es ihm mir gegenüber passiert, sehe ich es einfach nach und entscheide im Einzelfall, ob eine „Belehrung“ erforderlich oder nützlich ist oder anhand einer ausgeprägten Beratungsresistenz pure Zeitverschwendung wäre.
Vielleicht meint Ootempo eine Art Ordnungsgeld . Wofür es sogar eine Ordungsgeldverordnung gibt.
Man weiß es nicht. Ich persönlich hielte es in jedem Falle für hilfreich, wenn jemand, der nicht nur den Mitgliedern, sondern auch der BaFin und dem Finanzministerium die Welt erklären will, die richtigen Begriffe verwenden würde.
Und jetzt kommen wir zu dem Punkt, dass es dafür eine Ausbildung und nachher einen Berufsabschluss geben sollte.