Bank legt 20.000 Euro für 5 Jahre fest an

Hallo Experten,

einer guten Bekannten ist folgendes passiert:
Sie hat 20.000 Euro angespart und war familiär und beruflich sehr eingespannt, sodas sie verpasst hat, ihr Guthabe auf der Bank nach Ablauf des Sparvertrags weiter zu verwalten bzw. neu anzulegen. Trauerfall, Kind krank, Jobwechels, …
Die Bank hat dann einfach die 20.000 Euro für 5 Jahre fest angelegt, zu 0,1% Zins.
Die Bekannte bräuchte das Geld, vor Anlauf der 5 Jahre. Welche Möglichkeiten gibt es, an ihr eigenes Geld zu kommen? Leider zeigt sich die Bank nicht so kundenfreundlich.

Danke für eure Antwort.

Was hat denn in dem abgelaufenen Sparvertrag bezüglich des Endes gestanden?
Da muss es ja eine Vereinbarung geben. Keine seriöse Bank würde einfach so aus sich selbst heraus eine Anlage, wie von Dir beschrieben, veranlassen.
Und wenn doch, ist das natürlich sofort nach bekannt werden auflösbar.

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Sie soll sich an die BaFin wenden das ist die Finanzdienstleistungsaufsicht für Banken.
https://www.bafin.de/DE/Startseite/startseite_node.html
ramses90

Ohne Vertrag, einfach so?
Das würde ich deiner Bekannten nicht glauben.

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Nein, soll sie nicht. Die BaFin ist für Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbrauchern und Kreditinstituten nicht zuständig.

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Hallo,

glaube ich nicht. Das, was Du da schilderst, ergibt in keiner denkbaren Hinsicht irgendeinen Sinn. Kein Kreditinstitut legt ohne Kundenauftrag einen Betrag für irgendeine Laufzeit an und das schon gleich gar nicht für 0,1%. Entweder ist das eine erfundene Geschichte, mit der hier irgendwelche Reaktionen provoziert werden sollen oder die Bekannte hat irgendetwas nicht verstanden oder Quatsch erzählt oder Du hast irgendetwas falsch verstanden oder wiedergegeben.

So, wie das da steht, ist die Sache ganz sicher nicht passiert.

Gruß
C.

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Kann es sein, dass der Sparvertrag einfach verlängert wurde (ggf. um die gleiche Laufzeit wie vorher), und dass das irgendwo im Vertrag so vorgesehen war? Oder gibt’s solche Klauseln nicht?

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Ok. Danke für den Hinweis. Werde das an die Bekannte weitergeben.

Das ist vielleicht möglich. Icv werde den Hinweis weitergeben.

Sagen wir es mal so: wir kennen die Art des Vertrages nicht und daher kann man kaum darüber spekulieren, was für den Fall des Laufzeitendes vorgesehen war. Die Formulierung des Sachverhalts klingt nicht so, dass es da einen Automatismus gab, sondern dass sich die Kundin nicht aktiv um eine Anschlussanlage gekündigt hat und das Kreditinstitut „irgendwann“ einfach mal irgendwas gemacht hat.

Aber selbst wenn man unterstellt, dass im Fall fehlender Anweisungen eine Wiederanlage vorgesehen war (was ich angesichts der Schilderungen ausschließen möchte), wäre die Wiederanlage nicht zu 0,1% erfolgt. Selbst zu Zeiten niedrigster Zinsen sind die Sätze für fünfjährige Anlagen nicht einmal ansatzweise in den Bereich von 0,1% gefallen. Alles unter 0,8% für eine fünfjährige Anlage ist völlig undenkbar („billiges Ermessen“, §315 BGB).

Mal abgesehen davon, dass - wie gesagt - eine Wiederanlage bei solchen Anlagezeiträumen und erst recht bei Sparverträgen nicht üblich und auch nicht logisch ist. Bei einem Sparvertrag geht es ja darum, regelmäßig kleine Beträge über einen definierten Zeitraum anzusparen und eben nicht darum, große Beträge anzulegen, die dann bei fehlender Weisung ad infinitum für den immer gleichen Zeitraum wieder und wieder angelegt werden.

Komisch, bei mir war sie das sehr hilfreich.
ramses90

Ich wollte nicht spekulieren, sondern lediglich wissen, ob eine solche Möglichkeit wie die von mir erwähnte besteht.

Ich kenne mich nicht aus, deswegen die Nachfrage!

„Haben Sie Anlass, sich über eine Bank, eine Versicherung, einen Finanzdienstleister oder eine Kapitalverwaltungsgesellschaft zu beschweren, so sollten Sie sich immer schriftlich an das betreffende Unternehmen wenden.“

BaFin - Beschwerden & Streitschlichtung

"Doch wann ist es sinnvoll, sich bei der BaFin zu beschweren? Ihre Beschwerde hilft uns, die Probleme der Kundinnen und Kunden der Finanzbranche zu verstehen. Aber oft sind andere Adressen besser in der Lage, Ihnen zu helfen. Wir erklären, warum das so ist.

Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Sie ist nämlich ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Das bedeutet: Die BaFin schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt.

Hat die BaFin Anhaltspunkte dafür, dass gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen wird und davon eine Vielzahl von Verbraucherinnen und Verbrauchern betroffen ist, prüft sie, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen kann. Der Schutz einzelner Verbraucherinnen und Verbraucher ist dagegen nicht Aufgabe der BaFin. Damit befassen sich Ombudsleute, Schlichtungsstellen und die ordentlichen Gerichte.",

BaFin - Bei der BaFin beschweren

Das ging bei mir allerdings über den Ombudsmann.
ramses90

Meine Antwort beinhaltete keinerlei Kritik an Deinen Fragen. Ich wollte i.W. dem Umstand Ausdruck verleihen, dass a) die Sachverhaltsschilderung in sich nicht schlüssig ist und b) die Schilderung viele Lücken hat.

Zitat voN C Punkt:
Nein, soll sie nicht. Die BaFin ist für Streitigkeiten zwischen einzelnen Verbrauchern und Kreditinstituten nicht zuständig.
Zitat Ende

WIe doof bist du denn? Natürlich ist die Bafin dafür zuständigt!

Zur Frage:

Ihr ruft einfach beim Verbrauchertelefon der Bafin an und schildert der Bafin den Fall und die sagen euch dann gleich ob es sinnvoll wäre eine Beschwerde gegen die Bank einzureichen. :slight_smile:

BaFin - Verbrauchertelefon

mfg
Ps.: Die Bafin hat auch extra Vorlagen für eine Beschwede.

Unabhängig davon wer von euch beiden recht hat: könntest Du Dich vielleicht mit einem zivilisierten Diskussionsstil anfreunden?

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Zumindest klug genug, um die zitierten Texte von der Internetseite der BaFin zu kopieren.

Warum schreibst Du dann nicht der BaFin, dass sie sehr wohl „zuständigt“ ist und den Quatsch von ihrer Internetseite nehmen soll? Und dann kannst Du gleich noch dem Bundesfinanzministerium mitteilen, dass es gefälligst § 4 (1a) des Gesetzes über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ändern soll, denn da steht der Quatsch auch nochmal.

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„Die BaFin-Mitarbeiter dürfen am Telefon nur allgemeine Fragen beantworten.“

„Die BaFin leistet keine Rechtsberatung und berät Sie auch nicht zu Ihrer individuellen finanziellen Situation.“

Die Bafin hat sicher ein Interesse daran, Verbraucherbeschwerden entgegenzunehmen, um Anhaltspunkte für rechtswidriges Verhalten von beaufsichtigten Unternehmen zu sammeln.

"Doch wann ist es sinnvoll, sich bei der BaFin zu beschweren? Ihre Beschwerde hilft uns, die Probleme der Kundinnen und Kunden der Finanzbranche zu verstehen. Aber oft sind andere Adressen besser in der Lage, Ihnen zu helfen. Wir erklären, warum das so ist.

Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Sie ist nämlich ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig. Das bedeutet: Die BaFin schützt die Gesamtheit aller Verbraucherinnen und Verbraucher am Finanzmarkt."

Beispiel:
„Hallo Bafin, der Herr Müller von der Spaßkasse Tüpfelstadt hat mir die falsche Aktie empfohlen.“
Bafin: Oh, das tut uns leid.

Nach der Siebenundzwölfzigsten Beschwerde über die Spaßkasse Tüpfelstadt wird die Bafin dann aber wohl doch tätig werden, weil da wohl grundsätzlich falsch beraten wird.

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Das will ich mal mit einem Beispiel unterlegen: im Jahre des Herrn 1993 saß ich über meinen Unterlagen für die Bank-Azubi-Prüfung und las im Kreditwesengesetz etwas über verbotene Geschäfte der Kreditinstitute. Dabei sprang mit Absatz 1 Nr. 3 des entsprechenden Paragraphen ins Auge. Als Kunde der damaligen Quelle Bank, die Verfügungen nur per Telefonauftrag auf ein Referenzkonto zuließ, fragte ich mich, wie diese Praxis wohl in Einklang mit dem KWG zu bringen wäre.

Eine entsprechende Anfrage bei der Quelle Bank brachte mich nicht weiter, so dass ich kurzerhand bei der BaFin (die damals noch BAKred hieß) anrief. Nachdem ich einige male durchgestellt worden war, konnte ich den Sachverhalt jemandem schildern, dessen Reaktion „ach, die Quelle Bank schon wieder“ darauf hindeutete, dass er dergleichen schon einmal vernommen hatte.

Wenige Stunden später rief mich der Geschäftsführer der Quelle Bank an und teilte mir mit, dass natürlich auch Barverfügungen über Guthaben möglich seien und zwar an den Geldautomaten der im Verwaltungsgebäude der Quelle Bank befindlichen Filiale der XY-Bank.

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