Hallo zusammen,
mein Kundenberater meiner Bank hat mir einige Versicherungen vorgeschlagen, davon fand ich 2 interessant. Ich habe beide Verträge zugeschickt bekommen, allerdings NIE unterschrieben. Kurze Zeit später ging der monatliche Versicherungsbetrag einem der beiden Versicherungen von meinem Konto ab. Noch etwas später kam auch schon mein Arbeitgeber auf mich zu, der mir mitgeteilt hatte, dass ich eine betriebl. Altersvorsorge (der zweite Vertrag) abgeschlossen hätte und das Geld vom Konto meines Arbeitgebers abgebucht wurde. Ich finde das eine bodenlose Dreistigkeit!!! Nun, 2 Sachen sind klar. Die Versicherungen sind bereits informiert, das Geld wird erstattet - und ich wechsel die Bank. Jedoch, kann ich gegen die Bank vorgehen? Schadensersatz? Das ist ein enormer Vertrauensbruch und ich frage mich, wie sowas ohne Unterschrift des Vertrags als auch der Einzugsermächtigung in einem bürokratischen Land wie Deutschland überhaupt möglich ist…?!?
Moin, Schadenersatz wirds wohl nicht geben, da der Schaden ja behoben wird.
Allerdings ist das eine Dreistigkeit, aber von Banken ist man einiges gewohnt und viele Dinge kommen nicht an die Öffentlichkeit.
Den Wechsel mit Genugtuung vollziehen und ggfls. der Bank einen Abschiedsbrief schicken und die Position noch mal darlegen und schreiben, dass man mit solchen Geschäftspraktiken keinesfalls länger eine Geschäftsbeziehung halten möchte.
Das wäre meine Haltung dazu.
Gruß AK
also das ist echt dreist und Betrug,fällt schwer zu glauben üblicherweise gehn so Kredit betrüger vor die statt eines kredites nur versicherungen aufschwatzen. Es bleibt nur eine strafanzeige wegen urkundenfälschung und betruges gegen die bank zu erstatten, leider wird das nicht verfolgt ja so ist die BRD ihr habt alle kein Recht ausser auf nur Betrug nicht vergessen 22.09. A Merkel als grösste Betrügerin zu wählen!!
Wie das mit den ungewollten Einzügen ist, müßte man sich wahrscheinlich genauer anschauen. Aber da die Versicherungen ohnehin zurückgezahlt haben, scheint das ja kein Problem mehr zu sein.
Was einen Schadenersatz anlangt, könnte man ja nur darüber reden, wenn tatsächlich ein bezifferbarer Schaden entstanden wäre. Aber ich denke nicht, daß man da was machen kann.
Friede 7
hallo Loewin,
ich kenne nur die Möglichkeit der Unterschrift unter einen sog. Maklervertrag, wobei man ein Maklermandat für einen Versicherungsvermittler unterschreibt.
Dieser kann ggf. auch nach mündlicher Absprache mit dem Kunden (Versicherungsnehmer) solche Geschäfte einfädeln, evtl. auch im Namen des Kunden unterschreiben.
Ob ein solcher Maklervertrag deinem Problem zu grunde liegt, kannst du mit den fraglichen Versicherungen klären.
Hallo, das ist eine schwierige Materie. Dabei kann ich dir nicht helfen. Es gibt natürlich ein bundesaufsichtsamt für bankenwesen, aber auch da pickt die eine kraehe der anderen kein auge aus. Schadenersatz geht auch nicht. Da würden die anwaltsgebuehren dem schaden in keinem Verhältnis gegenüber stehen. Tut mir leid. Bankwechsel war schon das richtige. Viele grüße
Hallo,
ich weiß nicht wie die Bank dazu kommt. Es kommt darauf an, was in dem Bankvertrag steht. Normalerweise ist ein Vertrag ohne Deine Unterschrift nicht rechtskräftig.
Du kannst gegen die Bank vorgehen, falls Du noch beide Verträge hast, welche ohne Unterschrift sind. Ferner muss die Bank im Falle einer Anzeige, die Verträge mit Deiner Unterschrift vorlegen.
Mehr kann ich nicht dazu sagen.
Ich hoffe, dass ich etwas weiter helfen konnte.
Gruß
Manfred
Hallo. Wie ich lese, haben Sie sofort widersprochen? Das ist wichtig, am Besten per Einschreiben.
Schadensersatz wäre wohl nur möglich, wenn ein bezifferbarer Schaden entstanden ist. Ob hier ein Fall der Untreue und damit ein Straftatbestand erfüllt ist, sollte ein Anwalt prüfen - wenn Sie wirklich derart deutlich dagegen vorgehen wollen.
Leider ist es Gang und gäbe, dass Vermittler Versicherungen im Namen der Versicherungsnehmer abschließen und die Versicherer davon ausgehen, dass der Vermittler schon keine faulen Eier unterjubelt. Die Versicherer stellen sich auf den Standpunkt, dass mit Erhalt der Police, spätestens aber mit Abbuchung der Beiträge ein zu unrecht geschlossener Vertrag per Widerspruch beendet würde. Was hier ja auch geschah.
Das Gelbe vom Ei ist das nicht, ich ärgere mich in meiner Berufspraxis auch immer wieder darüber.
Aber Sie haben schnell und richtig gehandelt - das war gut.
Guten Morgen,
hier liegt offensichtlich eine Täuschung im Rechtsverkehr vor, nämlich eine Urkundenfälschung durch den Bankberater. Wenn nicht aufgrund einer Änderung ein bestehender Vorvertrag den tatsächlichen Verhältnissen angepasst wurde (wovon ich ausgehe), hat sich der Banker strafbar gemacht. Für sein Fehlverhalten muss er grade stehen und trägt auch die Kosten hierfür.
Also Anzeige und Schadensersatzforderung stellen, am besten über nen Anwalt, den er auch noch bezahlen kann.
Viel Erfolg!
Sehr geehrte Dame,
Schadensersatz von der Bank können Sie verlangen, aber nur dann wenn Ihnen tatsächlich ein bezifferbarer Schaden entstanden bzw. verblieben ist. Das scheint eher nicht der Fall zu sein, wenn die Versicherungen die Verträge rückabwickeln. Zivilrechtlich schein daher alles erledigt zu sein. Sie könnten lediglich noch Strafanzeige wegen Urkundenfälschung gegen den Bankmitarbeiter stellen, da er offensichtlich die Unterschriften gefälscht hat. Aus rechtlicher Sicht wäre dann eigentlich alles ausgeschöpft.
Mit freundlichen Grüßen
Nicolai F. Kutz
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Hallo.
- Ohne Unterschrift kommen keinerlei Verträge zustande.Daher war der Lastschrifteinzug ungerechtfertigt und Sie können auch noch nach Jahren das Geld zurückbuchen lassen.
Auf alle Fälle problemlos innerhalb von 8 Wochen.
2.Sobald das Geld erstattet ist ist der Schaden geheilt,einen evt. weitergehenden Schaden müssten Sie nachweisen können.
3.Fast jedes Unternehmen kann ,wenn die Bankverbindung bekannt ist - wenn auch keine Einwilligung vorliegt - eine Lastschriftbuchung durchführen.Wenn dies auch nicht rechtlich abgesichert ist ,so ist es doch möglich,da i.d.R. nicht geprüft wird ob eine Einwilligung des Bankkunden vorliegt.Das Unternehmen bejaht dies fälschlicherweise einfach.Auf Seite der Bank verlässt man sich dabei auf den Kunden,der ja das Geld zurückbuchen kann.
Mfg,
Das nennt sich wohl „Urkundenfälschung“ da sie selbst weder Vollmacht,noch Unterschrift gegeben haben und ggf. liegt eine Veruntreuung vor.
Sollten sie eine Rechtschutzversicherung haben, nehmen sie umgehend einen Anwalt in Anspruch. Wenn nicht: Verbraucherzentrale einschalten, Klageweg einschreiten:
Hat die Beratung in der Bank stattgefunden, dann die Bank als Ziel angehen! Haben sie sich auf „privater Ebene“ mit ihrem Banker getrofffen, dann belangen sie diesen.
Ziel: den Verursacher aus dem (Bank) -Verkehr ziehen und Schmerzensgeld wegen Vertrauensmissbrauch+Urkundenfälschung verlangen! Mit Öffentlichkeit (Presse) drohen!
Viel Erfolg!
PS: Die Kosten für die Verbrauerzentrale immer gleich mit beim Verursacher einfordern.
Hallo,
tja, wenn der Vorgang so abgelaufen ist, wie beschrieben, dann ist das wirklich traurig. Aber so ist das leider. In unseren großen Konzernen weiß die eine Hand nicht, was die andere tut und da prüft keiner mehr. Und die Bank-Angestellten wie auch die freien Mitarbeiter stehen so unter Leistungsdruck, dass sie gerne mal zu solchen Methoden greifen.
Juristisches Vorgehen würde ich jedoch aus ökonomischen Gründen nicht empfehlen. Welcher Schaden ist dir denn entstanden? Wenn das Geld zurückgezahlt wurde, dann dürfte kein nennenswerter Schaden vorhanden sein. Und ohne Schaden auch keinen Schandesersatz.
Du könntest noch schauen, ob es bei der BaFin, der Aufsichtsbehörde, eine Stelle für solche Fälle gibt. Aber viel würde ich da auch nicht drauf geben, die haben so viel zu tun, dass sie sich mit solchen Dingen nicht großartig beschäftigen.
Tut mir leid, du bleibst „Opfer“. Hake es einfach ab und ärger dich nicht unnötig.
Viele Grüße
Whisky08
schalte doch die Revisionsabteilung der Bank ein. Dann wird intern ermittelt.
MfG
Hallo,
um Gottes Willen. Soetwas kann ich mir in einem bürokratischen Land wie Deutschland auch absolut gar nicht erklären. Wie konnte es nur soweit kommen? Haben Sie Möglichkeiten, den Rechtsbildungswillen des Bankangestellten zu rekonstruieren? Kennen Sie den Bankangestellten näher? Was hat ihn nur bewogen, so zu handeln, wie er gehandelt hat. Das gibt es doch gar nicht.
LG Karl
das ist leicht möglich.
aber zur sicherheit können sie die bankmitarbeiter anzeigen. das kann schnell bis zur urkundenfälschung werden…