Bank stellt Dispo nicht ein Darlehen um

Hallo, meine frühere Bank kündigte den Dispo 2008 in Höhe von € 4.000,00. Mein Wunsch den Dispo in ein Darlehen umzuwandeln wurde abgelehnt. Ich wechselte die Bank und zahle nun den Betrag ratenweise ab. Restbetrag jetzt ca. € 1.300,00. Vor ca. 2 Jahren wurde die Scheckkarte beim Ausdruck der Kontoauszüge einbehalten. Ich hatte nie versucht einen Geldbetrag abzuheben. Die Kontoauszüge werden nun kostenpflichtig zugesandt; der Onlinezugang ist ebenfalls nicht mehr möglich. Selbstverständlich werden weiterhin die Dispozinsen mit ca. 17% verrechnet. Eine Beschwerde beim Vorstand der Bank wurde auf Sachbearbeiter beantwortet. Meine finanzielle Situation hat sich kurzfristig - positiv - geändert. Meine Fragen:

  1. Muß ich tatsächlich die Dispozinsen bezahlen?
  2. Muß ich die Kontoführungsgebühren mit mtl. € 5,90 zzgl. der Portokosten bezahlen.
    Eine sofortige Restzahlung ist möglich.
    Danke für eine Info.
    Gruß Charly

Hallo Charly,

Dein Fall klingt echt kompliziert. Grundsätzlich hast Du kein Anrecht darauf, dass Dir die Bank einen neuen Kredit zur Verfügung stellt und auch die ec-Karte kann einbehalten werden. In diesem Fall kannst Du die Kontoauszüge nicht mehr am Auszugsdrucker abholen, so dass Dir die Bank diese dann in einer bestimmten Frist zuschickt und dafür auch das Porto in Rechnung stellen kann.

Dennoch gibt es aber für Deinen Fall Lösungen:
1.) Solltest Du darum bitten, den Dispokredit in einen Ratenkredit umzuschulden (wie gesagt, Du hast kein Recht darauf), könntest aber der Bank erklären, dass es sich um eine Reduzierung ihres Risikos handelt und Du monatlich eine feste Rate zur Kredittilgung zurückzahlst, dann sollte es eigentlich gehen. Der Kreditzins ist dann niedriger. Evtl. gibt Dir auch Deine neue Bank einen kleinen Ratenkredit, mit dem Du den Dispo der alten Bank zurückführen kannst, somit kannst Du die Zinsbelastung reduzieren.
2.) Ohne Scheckkarte an die Auszüge ist schwierig, aber dennoch nicht unmöglich. Du könntest einen (kostenlosen) Onlinebanking-zugang beantragen, sofern Du diesen noch nicht hast, dann könntest Du die Auszüge einmal im Monate online abrufen, um dir die Kosten für den Postversand zu ersparen.

Sofern es Dir aber gelingt, den og. Dispo (auf einem ungenutzten Girokonto) in einen Ratenkredit umzuschulden, würdest Du Dir die teueren Zinsen des Dispokredites, die Kontoführungsgebühren und die Kosten für die Zusendung der Auszüge ersparen. Im Zweifel einfach den Berater direkt darauf ansprechen, da dieses Vorgehen schon ein wenig grenzwärtig ist, sofern Du das Girokonto ohnehin nicht mehr benötigst.

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Erfolg.

Rückfragen gern!
Gruß
Franz

Hallo,

ich versuche mal, Ihre Anfrage aus Praktikersicht zu beantworten. Für eine Rechtsberatung oder sonstige juristische Unterstützung müssen Sie natürlich einen Anwalt o.ä. einschalten.

Die Scheckkarte wurde wohl beim Auszugsdruck einbehalten, weil sie von der kontoführenden Bank gesperrt wurde. In solchen Fällen wird die Karte bei der ersten Gelegenheit (z.B. Auszugsdruck) eingezogen. Grund wird aus Sicht der Bank die Kontoführung gewesen sein (immerhin wurde der Dispo gekündigt).

Auszüge müssen Ihnen in bestimmten Mindestzeiträumen zur Verfügung gestellt werden. Wenn sie zugeschickt werden, können natürlich auch Versandkosten anfallen und berechnet werden.
Haben Sie hierüber schon einmal mit Ihrer Bank gesprochen? Evtl. ist ja eine Selbstabholung möglich.
Hat die Bank Ihnen nichts hierzu und auch zur Sperrung des Onlinezugangs mitgeteilt? Was hat Ihnen denn der erwähnte Banksachbearbeiter geschrieben?

Die Umschuldung in einen Ratenkredit seitens der Bank ist freiwillig und kann nicht erzwungen werden. Natürlich müssen die jeweils aktuellen Dispozinsen, wahrscheinlich in diesem Fall inkl. Überziehungszinsen für Inanspruchnahme über den zugesagten Disporahmen hinaus - der ist ja nach Kündigung des Disporahmens gleich Null - auf den in Anspruch genommenen Betrag gezahlt werden. Solange das Konto noch besteht, sind auch Kontoführungsgebühren etc. zu zahlen.

Ihre Aussage zur sofortigen Restzahlung verstehe ich so, dass Sie jetzt den Restbetrag in einem ausgleichen könnten. Dann empfehle ich Ihnen, dies zu tun. Bitten Sie die Bank, das Konto aufzulösen und Ihnen den Gesamtbetrag inkl. Zinsen zu nennen und gleichen Sie diesen Betrag aus. Dann sind Sie die hohen Zinsen und irgendwann auch den sehr wahrscheinlich erfolgten negativen Schufa-Eintrag los.

Viele Grüße

Hallo Franz,

besten Dank für Deine ausführliche Stellungnahme.

Mein Ansuchen auf Umstellung in einen Ratenkredit wurde mit „geht nicht“ abgelehnt. Die Kontoauszüge persönlich abzuholen scheitert daran, dass ich zwischenzeitlich umgezogen bin. Ich habe den Eindruck, dass man mich einfach ärgern oder abzocken will.

Das Konto ist spätestens seit Mai 2010 ein reines Verrechnungskonto. Meine Scheckkarte wurde eingezogen und der online Zugang gesperrt. Außer meinen Ratenzahlungen und den Abbuchungen für Zinsen und Kosten finden keinerlei Kontenbewegungen statt.

Ich habe heute ein Schreiben an die Sparkasse verfasst mit dem Hinweis, dass es sich um ein reines Verrechnungskonto handelt und hierfür keine Gebühren verrechnet werden dürfen BGH XI ZR 388/10 vom 07.06.2011 und den Restbetrag abzüglich Kontoführungsgebühren zzgl. anteiliger Zinsen überwiesen.

Bin mal auf die Reaktion gespannt.

Gruß Charly

Hallo,

danke für die ausführliche Info.

Das Abholen der Kontoauszüge ist nicht möglich, weil ich verzogen bin. Von der Sperre des Onlinezugangs wurde ich nicht informiert; das Umstellen auf ein nomales Darlehen „geht nicht“

Gruß
Charly

Hallo,

so ärgerlich das für Sie sein mag, es geht natürlich nicht zu Lasten Ihrer Bank, wenn Sie die Kontoauszüge - aus welchen Gründen auch immer - nicht abholen. Die Bank ist verpflichtet, Ihnen Ihre Auszüge zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet ggf. nach einer bestimmten Zeit auch den von Ihnen nicht gewünschten Versand an Sie.

Dieses „geht nicht“ ist sicher als „wollen wir nicht“ zu interpretieren. Ist auch klar, denn sicherlich wurde der Dispo nicht grundlos gekündigt. Aus Sicht der Bank ist dadurch Ihre Bonität stark verschlechtert und somit eine wesentliche Voraussetzung für einen Ratenkredit nicht gegeben.

Viele Grüße

Hallo,

lt. Schufa Scoring Rückzahlungswahrscheinlichkeit 98%; dort kein negativer Eintrag . . .

Gruß Charly

Hallo,

aber irgend etwas wird die Bank ja bewogen haben, den Dispo zu kündigen. Und dass die dann nicht gleichzeitig freudig einem Ratenkredit zustimmen ist doch einleuchtend, oder?

Viele Grüße

Hallo,
der Fall hört sich nach einer Betreuung durch die Rechtsabteilung bzw. Inkassoabteilung Deiner früheren Bank an. Der Zins kann eigentlich kein normaler Dispozins sein, sondern der einer gekündigten Kreditlinie in Beitreibung. Wenn eine sofortige Restzahlung von Dir möglich ist, würde ich diese Option ziehen und mich nicht weiter rumärgern. Dies dürfte Deiner Schufaauskunft auch positiven Schwung geben, da ich davon ausgehe, dass Deine frühere Bank einen entsprechenden Eintrag gemacht hat. Viel Erfolg. Gruß, Fun.

Hallo,
Schufaauskunft ist „astrein“. Den Zinssatz verrechnet die Bank, wenn ein Konto über das Limit überzogen wird. Das Konto hatte ich ja damals aufgelöst. Ich habe gestern den Restsaldo abzüglich nicht zulässiger Gebühren für Rücklastschriften und der Kontoführungsgebühren überwiesen. Eine Kontoführung ist ja seit Einbehaltung der Scheckkarte und Sperrung des Onlinezugangs nicht mehr möglich. M.E. handelt es sich um ein reines Verrechnungskonto für das keine Gebühren zulässig sind BHG XI ZR 388/10. auf die Antwort bin ich mal gespannt.
Gruß
Charly

Hallo,
was genau sollte gegen die Zahlung der Dispozinsen sprechen?

Die Portokosten müssen getragen werden. Meines Wissens werden die Auszüge nach 3 Monaten zugesandt. In diesem Zeitraum hätte man sich melden müssen, vor allem, weil man ja die Karte zurückhaben will.
In unserem Haus meldet sich, aber auch die Bank, beim Einbehalten der EC-Karten von Hauskunden. Dies ist allerdings Kulanz.

Hallo,

danke für die Info. Hätte vielleicht noch hinzufügen sollen, dass ich ins Ausland verzogen bin. Nach § 307 BGB habe ich das Recht mich kostenlos über den Kontostand zu informieren. Ich habe das Konto abzgl. der Kontoführungsgebühren und der Rücklastschriftgebühren der vergangenen Jahre ausgeglichen. M.E. handelt es sich bei dem Konto ohne Internetzugang und ohne Karte gleichwelcher Art nicht mehr um ein Girokonto, sondern ein reines Verrechnungskonto für das keine Gebühren berechnet werden dürfen BGH XI ZR 388/10.

Gruß
Charly