Bank verkauft eine Forderung an Inkassounternehmen

Hallo Insider!

Mein verstorbener Vater hatte einen Kredit bei einer Bank und die Bank hat diese kurz vor seinem Tod an ein Inkassounternehmen verkauft.

Die Forderung beträgt ca. 60.000 €. Ich lese und höre, dass diese Forderungen für ca. 10% der Gesamtforderung weiterverkauft werden.
Sprich die Forderung wurde für 6000 € verkauft.

Für eine Vergleichszahlung ist mir diese Information sehr wichtig!
Sollte sich jemand da auskennen bzw. über zuverlässige Information verfügen, wäre ich sehr sehr dankbar!

Schönen Tag!

Questions7

Hi,

aufgenommener Kredit ist nicht gleich Restschuld. Wie hoch ist die Restschuld?
Warum wird die Erbschaft nicht einfach ausgeschlagen? Dann kriegt weder Bank noch Inkasso einen einzigen Cent.
Die einzige sinnvolle Antwort wäre, weil den paar Schulden ein entsprechendes Vermögen in Form von z.B. einer Immobilie gegenübersteht. Wieso wird die Schuld nicht aus dem Vermögen beglichen?

Gegenüber dem Inkasso hat man eine gute Verhandlungsposition: „Akzeptiert den Betrag x oder ich Schlage die Erbschaft aus.“

MFG

also die Forderung hat die Bank verkauft? Und die Bank hat keinen „Titel“?

Ein Inkasso-Unternehmen hat dann leider keine Chance, einen zu bekommen.

Faktisch wäre die Forderung damit erledigt :smile:

Hat die Dresdner Bank bei mir auch so gemacht: eine Forderung, die ich immer bestritten habe an ein Inkasso Unternehmen verkauft.

Die haben sich dann 10 Jahre später gemeldet und wollten eine exorbitante Summe.

In solchen - aber nur solchen Fällen - stellt man sich am besten tot. In meinem Fall hat dann das Inkasso - Unternehmen nochmals 25 Euro in einen Mahnbescheid investiert. Dem habe ich widersprochen!

Danach kamen sie mit einer vorgefertigten Erklärung für das Mahngericht, mit dem ich meinen Widerspruch zurück nehmen sollte, wg. noch mehr Kosten, blablabla …

Ende der Fahnenstange für Schmarotzer-Unternehmen. Nur wenn Sie einen Titel mit angekauft haben, können sie Druck via GV ausüben - ohne Titel: Arschkarte gezogen.

Gut kommt auch in solchen Fällen eine Betrugsanzeige! Einfach mal den Spieß umdrehen.

Doppelposting, s.a. allgemeine Rechtsfragen owt
gehts noch?

Ein Inkasso-Unternehmen hat dann leider keine Chance, einen zu
bekommen.

Wieso nicht?

Die haben sich dann 10 Jahre später gemeldet und wollten eine
exorbitante Summe.

Nach zehn Jahren war die Forderung eh verjährt.

Ende der Fahnenstange für Schmarotzer-Unternehmen. Nur wenn
Sie einen Titel mit angekauft haben, können sie Druck via GV
ausüben - ohne Titel: Arschkarte gezogen.

Leider falsch verstanden. Forderungen ohne Titel verjähren nach drei Jahren, Forderungen mit Titel nach 30 Jahren.

Die Forderung war schlichtweg verjährt. Ich bin mir sicher, die Kerbe, die Du Dir in den Tisch gemacht hat, macht Dich jeden Tag noch an. Ist mir eigentlich auch egal, aber daß Du solche Ratschläge erteilst, finde ich zumindest irritierend.

dachte ich auch erst…
… allerdings wurde dem UP da geraten sich an dieses Brett zu wenden.
Ob das so Sinn der Sache ist, weiß ich auch nicht, aber der UP ist quasi „unschuldig“. :wink:

Viele Grüße
finnie

Ein Inkasso-Unternehmen hat dann leider keine Chance, einen zu
bekommen.

Wieso nicht?

weil man auf eine angekaufte Forderung keinen Titel bekommt: und ohne diesen Titel ist eine Forderung nicht durchsetzbar.

Man ist nämlich nicht der Gläubiger! Dem Inkasso bliebe nichts anderes übrig als den Fall an ein RA-Büro abzugeben, denn ihre Gebühren können sie so nicht mehr in Ansatz bringen. Also nicht interessant für diese Schmarotzer.

  1. Möglichkeit: Rückgabe. Dies wird auch in dem einen oder anderen Fall vereinbart, dann hat aber auch kein wirklicher Verkauf der Forderung statt gefunden.

Forderungen werden i.d.R. verkauft, wenn der Gläubiger wenig Aussicht auf Beitreibung sieht. Wenn er ohne Vollstreckungsbescheid verkauft, ist die Sache meist sowieso nicht koscher.

Gute Infos findet man hier: http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-i…

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Wieso nicht?

weil man auf eine angekaufte Forderung keinen Titel bekommt:
und ohne diesen Titel ist eine Forderung nicht durchsetzbar.

Man ist nämlich nicht der Gläubiger!

Was denn sonst?
http://dejure.org/gesetze/BGB/398.html

Forderungen werden i.d.R. verkauft, wenn der Gläubiger wenig
Aussicht auf Beitreibung sieht.

Oder wenn er der Ansicht ist, daß sein Geschäftsmodell der Verleih von Geld ist und nicht das Eintreiben desselben.

Wenn er ohne
Vollstreckungsbescheid verkauft, ist die Sache meist sowieso
nicht koscher.

Ach so.

Hallo Insider!

Hallo,

Für eine Vergleichszahlung ist mir diese Information sehr
wichtig!
Sollte sich jemand da auskennen bzw. über zuverlässige
Information verfügen, wäre ich sehr sehr dankbar!

Ein spezialisierter Anwalt kennt sich da aus, und verhandelt auf Augenhöhe mit dem Inkassounternehmen. Der Anwalt kostet dich vielleicht ein paar Hunderter, aber das Geld kommt fast immer mehrfach wieder rein.

BTW:
Inkassounternehmen sind nicht blöd, und werden niemals einem 10%- vergleich zustimmen, wenn aus der Erbmasse mehr zu holen ist.

Schönen Tag!

Questions7

Viele Grüße

Erdbeerzunge