Hallo,
wir (Vater, Mutter, und drei Kinder) haben 1999 einen
Darlehensvertrag (Baufinanzierung) bei der Deutschen Bank mit
einem festgeschriebenen Zinsatz und einer Laufzeit von Zehn
Jahren abgeschlossen.
und Du bist sicher, daß der Kreditvertrag auf zehn Jahre befristet war? Das wäre schon sehr eigenartig, denn erstens braucht man dann keine explizite Zinsbindung mehr und zweitens wäre das für eine Baufinanzierung eine sehr ungewöhnliche Vereinbarung. Letzteres alleine schon deshalb, weil bei Ablauf des Kreditvertrages der ausstehende Kreditbetrag auf einen Schlag zu begleichen wäre, wenn das Kreditinstitut sich nicht zur Verlängerung entschließt.
Kurz gesagt: die Arbeitshypothese kann nur lauten, daß es einen Kreditvertrag ohne feste Laufzeit, aber mit Zinsbindung gibt bzw. gab.
2009 haben wir wegen einem Trauerfall (Mutter) in der Familie
versäumt uns mit der Bank an einen Tisch zu setzen und neu zu
verhandeln.
Also hat das Kreditinstitut bei Auslaufen der Zinsbindung ein neues Angebot unterbreitet. Ohne jetzt zu sehr ausholen zu wollen: das ist dann so auch OK, wenn sich der Kreditnehmer nicht um eine Ablösung kümmert. Schließlich ist der ausstehende Kreditbetrag noch da und bedarf einer Verzinsung.
Anfang 2014 ist ein weiteres Familienmitglied (Vater)
verstorben. Aufgrund dessen mussten wir drei Kinder kontakt
zur Bank aufnehmen. Nach Einsicht in unsere Unterlagen
stellten wir fest das die Bank ohne unsere Zusammenkunft den
Darlehensvertrag, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen
Zinssatz von 5,2 %, für weitere 10 Jahre festgeschrieben hat.
Irgendetwas mußte man ja unternehmen, da sich die Kreditnehmer nicht gerührt haben und ganz offensichtlich auch keine Anstalten machten, den ausstehenden Kreditbetrag abzulösen. Eine Zinsbindung von weiteren zehn Jahren zum damals aktuellen Zinssatz ist eine durchaus faire Vorgehensweise.
Da wir verunsichert waren haben wir schriftlich von der Bank
einen gültigen Vertrag mit der Zustimmung aller
Darlehensnehmer verlangt und den Vertrag als ungültig erklärt.
Die Reaktion der Bank war, sie schickte uns eine Kopie des
Schreibens in dem wir aufgefordert werden uns mit ihnen zwecks
neuverhandlung in Verbindung zu setzen und erklärte ihr
handeln als gesetzmäßig. Einen Vertrag konnte sie uns nicht
vorlegen.
Natürlich gibt es einen Vertrag und zwar den ursprünglichen Kreditvertrag. Nach Ablauf der Zinsbindung - und das wird auch in diesem Vertrag drinstehen - macht der Kreditgeber ein Angebot für den nächsten Zinsbindungszeitraum, wobei der Kunde natürlich frei darin ist, den Kredit zum Ende der Zinsbindung abzulösen bzw. entsprechend der gesetzlichen Regelung zu kündigen. Das Angebot über den neuen Zinssatz hat man dem Kreditnehmer zugeschickt, der es aber versäumt hat, darauf zu reagieren.
Ist es rechtens einen Darlehensvertrag ohne die Zustimmung der
Vertragspartner und Unterschrift derer zu einem
Festgeschrieben Zinssatz weiterlaufen zu lassen?
Ja, ist es. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, wenn man diesen bemüht, um sich zu überlegen, was die Alternative wäre.
Gruß
C.