Bank verlängert Darlehensvertrag einer Baufinanzierung automatisch ohne Zustimmung

Hallo,
wir (Vater, Mutter, und drei Kinder) haben 1999 einen Darlehensvertrag (Baufinanzierung) bei der Deutschen Bank mit einem festgeschriebenen Zinsatz und einer Laufzeit von Zehn Jahren abgeschlossen.
2009 haben wir wegen einem Trauerfall (Mutter) in der Familie versäumt uns mit der Bank an einen Tisch zu setzen und neu zu verhandeln.
Anfang 2014 ist ein weiteres Familienmitglied (Vater) verstorben. Aufgrund dessen mussten wir drei Kinder kontakt zur Bank aufnehmen. Nach Einsicht in unsere Unterlagen stellten wir fest das die Bank ohne unsere Zusammenkunft den Darlehensvertrag, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Zinssatz von 5,2 %, für weitere 10 Jahre festgeschrieben hat.
Da wir verunsichert waren haben wir schriftlich von der Bank einen gültigen Vertrag mit der Zustimmung aller Darlehensnehmer verlangt und den Vertrag als ungültig erklärt.
Die Reaktion der Bank war, sie schickte uns eine Kopie des Schreibens in dem wir aufgefordert werden uns mit ihnen zwecks neuverhandlung in Verbindung zu setzen und erklärte ihr handeln als gesetzmäßig. Einen Vertrag konnte sie uns nicht vorlegen.
Ist es rechtens einen Darlehensvertrag ohne die Zustimmung der Vertragspartner und Unterschrift derer zu einem Festgeschrieben Zinssatz weiterlaufen zu lassen?

Danke schon mal für die Antworten und
Freundliche Grüße

Hallo,

wenn ich mich nicht verlesen habe, dann gibt es eine 6-monatige Kündigungsfrist.
http://www.immobilienfinanzierung.de/blog/sonderkuen…
Bei Tipp ganz unten schauen.

Ne neue Bank suchen (macht bei den derzeitigen Zinsen sinn) und kündigen.
Achtet aber auf die Tilgungshöhe, diese muss hoch genug sein, bei den jetzigen Zinsen!!!

16IT

Eine automatische Verlängerung müsste in dem ursprünglichen Darlehensvertrag vereinbart worden sein…
Aber selbst wenn nicht ist es nicht so einfach. Nicht klar ist nach Ihrer Beschreibung ob sie alle Kreditnehmer waren oder ob die Kinder nur Bürgen waren bzw. ob die Eltern obwohl die Kinder Mitantragsteller waren das alleinige Verfügungsrecht über evtl. Verlängerungen oder andere Vertragsveränderungen gehabt haben.
Nun nehmen wir einfach mal an die Eltern (oder der Vater alleine) hätte einfach eine Verlängerung bzw. durch Stillschweigen akzeptiert. Dann würde die Bank wahrscheinlich mit Erfolg argumentieren: Die Verlängerung bzw. die Zinsen sind im Zeitraum 2009 bis 2014 akzeptiert und damit ist ein Widerrufsrecht erloschen. Denn der Vater hätte jederzeit in diesem Zeitraum das „eigenmächtige Handeln“ durch Erklärung unterbinden können.
Jedenfalls lässt das alles sehr viel juristischen Spielraum. 
Meine Empfehlung: Je nach Darlehenshöhe und damit verbunden dem Zinsnachteil bei den heutigen Zinsen würde ich (sofern die Summe das hergibt) mit dem gesamten Schriftverkehr zu einem Anwalt marschieren und mir eine qualifizierte Auskunft geben lassen. Das kostet ein paar Hundert Euro aber dann hat man eine Einschätzung, ein Kostenrisiko und einen möglichen Zinsgewinn zum kalkulieren und zum besprechen.

Hallo,

also diese Frage führt aufs Glatteis, denn die Voraussetzungen des Darlehnsvertrages sind nicht beschrieben. Wer ist zum Beispiel Darlehnsnehmer, treten die Kinder im Zuge des Erbrechtes ein und wann wurde das Darlehn verlängert…

Also da gibt es eine ganze Menge von Detailfragen, die eine schlüssige Antwort so nicht zulassen.

Ab zum Anwalt, alles andere wäre jetzt ein Rat auf einer nicht vorhandenen Basis und damit fahrlässig…

Gruß

Es muss geklärt werden, auf welcher Grundlage der Vertag verlängert wurde. Die Bank wird sich dahingehend sicherlich abgesichert haben.

Im Zweifelsfall wäre das Darlehen neu verhandelbar, wovon ich jetzt aber nicht ausgehe.

Mein Tipp:
Schreiben Sie die Bank an, dass Sie als Erbengemeinschaft die Grundlage für die Prolongation aus 2009 vorgelegt bekommen möchten, setzten Sie dafür eine annehmbare Frist und dann kann man erst weiter sehen, alles Andere sind jetzt Spekulationen.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,

wir (Vater, Mutter, und drei Kinder) haben 1999 einen
Darlehensvertrag (Baufinanzierung) bei der Deutschen Bank mit
einem festgeschriebenen Zinsatz und einer Laufzeit von Zehn
Jahren abgeschlossen.

und Du bist sicher, daß der Kreditvertrag auf zehn Jahre befristet war? Das wäre schon sehr eigenartig, denn erstens braucht man dann keine explizite Zinsbindung mehr und zweitens wäre das für eine Baufinanzierung eine sehr ungewöhnliche Vereinbarung. Letzteres alleine schon deshalb, weil bei Ablauf des Kreditvertrages der ausstehende Kreditbetrag auf einen Schlag zu begleichen wäre, wenn das Kreditinstitut sich nicht zur Verlängerung entschließt.

Kurz gesagt: die Arbeitshypothese kann nur lauten, daß es einen Kreditvertrag ohne feste Laufzeit, aber mit Zinsbindung gibt bzw. gab.

2009 haben wir wegen einem Trauerfall (Mutter) in der Familie
versäumt uns mit der Bank an einen Tisch zu setzen und neu zu
verhandeln.

Also hat das Kreditinstitut bei Auslaufen der Zinsbindung ein neues Angebot unterbreitet. Ohne jetzt zu sehr ausholen zu wollen: das ist dann so auch OK, wenn sich der Kreditnehmer nicht um eine Ablösung kümmert. Schließlich ist der ausstehende Kreditbetrag noch da und bedarf einer Verzinsung.

Anfang 2014 ist ein weiteres Familienmitglied (Vater)
verstorben. Aufgrund dessen mussten wir drei Kinder kontakt
zur Bank aufnehmen. Nach Einsicht in unsere Unterlagen
stellten wir fest das die Bank ohne unsere Zusammenkunft den
Darlehensvertrag, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen
Zinssatz von 5,2 %, für weitere 10 Jahre festgeschrieben hat.

Irgendetwas mußte man ja unternehmen, da sich die Kreditnehmer nicht gerührt haben und ganz offensichtlich auch keine Anstalten machten, den ausstehenden Kreditbetrag abzulösen. Eine Zinsbindung von weiteren zehn Jahren zum damals aktuellen Zinssatz ist eine durchaus faire Vorgehensweise.

Da wir verunsichert waren haben wir schriftlich von der Bank
einen gültigen Vertrag mit der Zustimmung aller
Darlehensnehmer verlangt und den Vertrag als ungültig erklärt.
Die Reaktion der Bank war, sie schickte uns eine Kopie des
Schreibens in dem wir aufgefordert werden uns mit ihnen zwecks
neuverhandlung in Verbindung zu setzen und erklärte ihr
handeln als gesetzmäßig. Einen Vertrag konnte sie uns nicht
vorlegen.

Natürlich gibt es einen Vertrag und zwar den ursprünglichen Kreditvertrag. Nach Ablauf der Zinsbindung - und das wird auch in diesem Vertrag drinstehen - macht der Kreditgeber ein Angebot für den nächsten Zinsbindungszeitraum, wobei der Kunde natürlich frei darin ist, den Kredit zum Ende der Zinsbindung abzulösen bzw. entsprechend der gesetzlichen Regelung zu kündigen. Das Angebot über den neuen Zinssatz hat man dem Kreditnehmer zugeschickt, der es aber versäumt hat, darauf zu reagieren.

Ist es rechtens einen Darlehensvertrag ohne die Zustimmung der
Vertragspartner und Unterschrift derer zu einem
Festgeschrieben Zinssatz weiterlaufen zu lassen?

Ja, ist es. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand, wenn man diesen bemüht, um sich zu überlegen, was die Alternative wäre.

Gruß
C.

Hallo,
leider kann bzw. darf ich die Frage nicht im Detail beantworten, da man dies als Rechtsberatung auslegen könnte und die ist ausschließlich Anwälten vorbehalten.

Sie haben ganz am Anfang einen Darlehesvertrag abgeschlossen. Dieser Darlehensvertrag läuft so lang bis das Darlehen zurückbezahlt oder gekündigt worden ist. Hat man am Anfang eine Zinsbindung von 10 Jahren abgeschlossen, bedeutet dass nicht, dass nach 10 Jahren der Darlehenesvertrag endet. Es bedeutet nur, dass ein neuer Zinssatz vereinbart werden muss. Dafür muss man aber keinen neuen Vertrag schließen, denn der alte läuft ja noch.

Ob es rechtens war/ist, dass der Zinssatz für wieder 10 Jahre festgeschrieben wurde, kann ich Ihnen nicht sagen. Dazu müsste ein Fachanwalt die enstprechenden Unterlagen sichten.

Hallo,

Nach Einsicht in unsere Unterlagen stellten wir fest das die Bank ohne unsere Zusammenkunft den Darlehensvertrag, mit dem zu diesem Zeitpunkt gültigen

Zinssatz von 5,2 %, für weitere 10 Jahre festgeschrieben hat.

Gegenfrage: Was hätte die Bank sonst machen sollen? Den Restkreditbetrag sofort fällig stellen sollen, und falls ihr nicht umgehend überweist die Hütte verwerten?

Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

Da wir verunsichert waren haben wir schriftlich von der Bank einen gültigen Vertrag mit der Zustimmung aller Darlehensnehmer verlangt

Der Vertrag liegt dem Kreditnehmer bereits vor!

und den Vertrag als ungültig erklärt.

Das geht leider so nicht in Deutschland. Verträge sind einzuhalten!

Die Reaktion der Bank war, sie schickte uns eine Kopie des Schreibens in dem wir aufgefordert werden uns mit ihnen zwecks neuverhandlung in Verbindung zu setzen und erklärte ihr handeln als gesetzmäßig.

O.K.

Einen Vertrag konnte sie uns nicht vorlegen.

Denn der Kreditnehmer hat den Vertrag längst vorliegen!

Ist es rechtens einen Darlehensvertrag ohne die Zustimmung der Vertragspartner und Unterschrift derer zu einem Festgeschrieben Zinssatz weiterlaufen zu lassen?

Klar, wenn das so im Vertrag steht!

Danke schon mal für die Antworten und
Freundliche Grüße

Kopfschüttelnde Grüße

Erdbeerzunge

Hallo,

meines Erachtens ist das ein Unding. Die Bank hätte dann das Darlehn auf einen variable Kondition umstellen müssen.

Mfg

F.-W. Hollmann-Raabe
http://www.ing-diba-baufinanzierung.de

Hallo,

meines Erachtens ist das ein Unding. Die Bank hätte dann das
Darlehn auf einen variable Kondition umstellen müssen.

interessant. Was hätte der Fragesteller wohl dazu gesagt, wenn das Zinsniveau nicht - wie in den letzten Jahren - gefallen, sondern gestiegen wäre? Das Problem liegt doch ganz offensichtlich nicht darin, daß der Zinssatz festgeschrieben wurde, sondern daß man heute für den Kredit deutlich weniger zahlen müßte als besagte 5,2%. Gekümmert hätte man sich um den Vorgang so oder so erst heute. Und eigentlich ist genau das das Problem.

Gruß
C.

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Hallo,

laut euerer Angaben wäre die Festschreibung 2009 ausgelaufen. Zunächst wäre wichtig wer denn alles im Darlehensvertrag von 1999 als Eigentümer/ Bürge drin steht bzw. wer alles gekauft hat!
Womöglich hat euer Vater ja mit der Mutter (vor deren Tot) den Vertrag 2009 verlängert oder der Vater hat als Erbe (nach dem Tod der Mutter) verlängert.

Sollte im Darlehensvertrag (1999) ihr (Kinder) mit unterschrieben haben (als Eigentümer oder Bürge), so müsste man 2009 bzgl. der Verlängerung auch auf euch zugekommen sein müssen!

Es kann natürlich passieren, dass gerade zum Festschreibungsende einer Finanzierung  eine Person verstirbt. Dann muss allerdings die Bank (um eine Verlängerung der Festschreibung zu ermöglichen) auf den Erbschein warten um dann mit den Erben evtl. eine neue Festschreibung auszuhandeln.

Da ein Erbschein dauern kann, wird in solchen Fällen in der Regel entweder das Darlehen „variabel“ gestellt. (heist ohne Festschreibung jederzeit kündbar verlängert) oder die Bank verlängert zu den alten Konditionen das Darlehen jederzeit kündbar, also auch variabel!

Alles andere geht nicht!!

Ich würde die Bank schriftlich mit einer Fristsetzung von 2 Wochen auffordern, einen Durchschlag des Darlehensvertrages (neue Festschreibung ab 1999) an euch zu senden. Damit nicht irgendein Wischiwaschi zurückkommt, solltet ihr mit diesem Schreiben gleich den Nachweis in Kopie mitschicken, dass Ihr Erbe der Immobilie und somit der Schuldner der Finanzierung seit, oder der Bürge! (sofern dies der Bank nicht schon vorliegt)
Darüber hinaus solltet ihr in diesem Schreiben unmissverständlich darauf hinweisen, dass falls die Unterlagen nicht bis Ablauf der Frist vorliegen, ihr die Angelegenheit einem Fachanwalt übergeben werdet.

PS.Im übrigen sollte auch geprüft werden, ob vielleicht eine Restschuldversicherung bei Beginn 1999 abgeschlossen wurde, die die verbleibende Restschuld der Finanzierung oder Teile daraus übernimmt!?).

Gruss A. Meier

So geht es grundsätzlich nicht. Schaut bitte mal in den Ursprungsvertrag, da muß etwas über eine Verlängerungsoption drin stehen. Zuerst dann aber sofort der Zinsfestscgreibung widersprechen, schlielich ist der beschriebene Zinssatz zurzeit VIEL zu HOCH. Sofort schriftlich(Einwurfeinschreiben mit Rückschein) widersprechen und Neuverhandlungen fordern.Droht der Bank auch mit dem Bankenwechsel. Holt Euch Angebote von anderen Banken ein. Ich habe selbst mit der ING-DIBA sehr gute Erfahrungen gemacht. Oder wendet Euch an „Interhyp“ Das ist ein sehr seriöser Hypothekenmakler, damit habe ich persönlich auch sehr gute Erfahrungen gemacht.
Wenn es so nicht gleich klappt, mal wieder Nachfragen. aber es ist sofortiges Handeln erforderlich.
Gruss
Rolli

So geht es grundsätzlich nicht.

Wieso nicht?

Zuerst dann aber sofort der Zinsfestscgreibung
widersprechen, schlielich ist der beschriebene Zinssatz
zurzeit VIEL zu HOCH.

War er denn zum Zeitpunkt der Verlängerung VIEL zu HOCH? Oder marktgerecht? Zu was würdest Du raten, wenn der Zinssatz heute VIEL zu NIEDRIG wäre? Laufen lassen?

So funktioniert die Welt nun einmal nicht. Die Frage ist, ob das Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Verlängerung korrekt handelte und das ist der Fall. Denn die Alternativen zur erneuten Zinsfestschreibung wären
a) die Umstellung auf variabel oder
b) die Fälligstellung gewesen.

a) wäre aus heutiger Sicht zwar schicker gewesen, was aber - wie erwähnt - damals kein Entscheidungskriterium sein konnte und b) wohl eher unerfreulich. Allerdings hätte der Kunde bzw. dessen Erben im letztgenannten Fall die Angelegenheit vermutlich nicht über fünf Jahre hinweg ignoriert.

Sofort schriftlich(Einwurfeinschreiben
mit Rückschein)

Was genau bringt denn ein Einwurfeinschreiben mit Rückschein gegenüber einem normalen Brief? Natürlich abgesehen davon, daß man damit beweisen kann, daß der Briefträger einen Briefumschlag unbekannten Inhaltes in den Briefkasten geworfen hat.

widersprechen und Neuverhandlungen
fordern.

Neu verhandlung? Der Kunde hat den Vorgang (und vermutlich auch den ein oder anderen Brief) fünf Jahre lang ignoriert. Von Neu verhandlung kann insofern überhaupt nicht die Rede sein und davon, daß man in der Position ist, Forderungen zu stellen, genauso wenig.

Gruß
C.

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