ich habe Freunden ein privates Darlehen gewährt, welches bis dato regelmäßig zurück gezahlt wurde.
Nun sind Sie aber unverschuldet in einen finanziellen Engpass geraten. Ihre Bank würden Ihnen helfen, verlangt aber von mir, dass ich eine Tilgungsausetzung für das Darlehen unterschreibe.
Welches Risiko gehe ich ein bzw. soll ich es unterschreiben?
für welche Zeit / unter welchen Bedingungen soll die Tilgung denn ausgesetzt werden? Zu welchem Zeitpunkt / unter welchen Bedingungen soll sie wieder aufgenommen werden?
das klingt doch gut. Das Risiko, das Du eingehst, ist, dass die Freunde pleite sind, bevor sie Dein Darlehen zurückzahlen können. Wenn der Engpass allerdings so ist, dass sie ohne den neuen Kredit sowieso pleite gingen, ist dieses Risiko ja auch ohne die elf Monate Tilgungsaussetzung gegeben - dann wäre eins wies andre.
die andere Lesart wäre, dass der Kundenbetreuer einen Weg sucht, wie er den Überbrückungskredit, den er gerne gewähren möchte, halbwegs sauber abgesichert kriegt, weil er ihn sonst nicht gewähren darf. Wenn er es schade fände, die Leute in die Pleite rauschen zu lassen, zumal sie ihm ihre Situation sauber dargelegt haben, könnte er durchaus darauf verfallen, dass er dem Kunden empfiehlt, an dieser Stellschraube zu drehen, mit der er ausreichende Bonität herstellen kann. Das ist nicht sehr dreist, sondern in der beschriebenen Lage hilfreich.
Es ist halt so, dass das Bauchgefühl vom Herrn Gerster auch bei der Raiffeisenbank Eberhardzell - Ummendorf eG nicht mehr für die Auszahlung eines Kredits reicht, sondern dass dieser dokumentieren muss, wie er sich davon überzeugt hat, dass dieser Kredit voraussichtlich keine Not leiden wird.
Vielleicht könntest du in einem Gespräch mit deinen Freunden Klarheit schaffen. Bist du danach der Ansicht, dass sie sowieso Pleite machen, kannst du getrost auf die Aussetzung verzichten. Können sie dir aufzeigen, dass mit dem Kredit der Bank die Probleme dauerhaft gelöst werden können, bist du wohl besser dran, eine Tilgungsaussetzung zu gewähren. Oder vielleicht kannst du deinen Freunden mit einem weiteren Darlehen aus der Patsche helfen?
Das Problem ist, daß man als Kreditgeber bzw. als dessen Mitarbeiter mit einem Bein vor Gericht steht, wenn man einen Kredit vergibt, dessen Rückzahlung im Moment der Auszahlung eher ungewiß ist. Da kein Bankangestellter gerne wegen Untreue angeklagt wird, ist es daher üblich, sich bei Kreditvergaben in brenzligen Situationen etwas Komfort zu verschaffen.
Bei kreditnehmenden Unternehmen besteht dieser Komfort darin, daß man sich ein Sanierungsgutachten eines unabhängigen Dritten vorlegen läßt, das die Sanierungsfähigkeit und -würdigkeit des Unternehmens bestätigt (sog. IDW 6-Gutachten).
Bei einer Privatperson ist das etwas schwieriger, weil sich da in der Regel kein Dritter finden wird, der sich zu der waghalsigen Aussage überreden läßt, daß der Kreditnehmer die Überbrückungsfinanzierung zurückzahlen kann, was nicht zuletzt daran liegt, daß für Privatpersonen die Anreize noch geringer sind, über ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse wahrheitsgemäß Auskunft zu erteilen (insbesondere, weil § 265b nur für Betriebe und Unternehmen gilt). Außerdem sind Privatpersonen in ihrem Ausgabeverhalten weitaus erratischer als Unternehmen bzw. deren Vertreter, da letztere sich ebenfalls im Schatten diverser strafrechtlicher Bestimmungen bewegen (Untreue, Insolvenzverschleppung, Gläubigerbegünstigung usw.).
Aus diesem Grunde muß man bei Privatpersonen nach den Strohhalmen greifen, die sich in Reichweite befinden und das ist eben eine Entlastung auf der Auszahlungsseite, was hier in den Wunsch mündet, ein vorhandenes und bisher planmäßig bedientes Privatdarlehen doch bitte stunden zu lassen.
An diese Bedingung die Auszahlung des neuen Kredites geknüpft werden. Es handelt sich also weniger um Dreistigkeit als um einen konstruktiven Vorschlag, um die Überbrückungsfinanzierung überhaupt darstellen zu können. Es steht dem privaten Kreditgeber natürlich frei, diesem Vorschlag nicht zuzustimmen, nur dürfte dann die angekündigte Hilfe für den Kreditgeber zumindest seitens der Bank nicht zum Tragen kommen. Der private Kreditgeber darf sich dann in Ruhe überlegen, ob er die Überbrückungsfinanzierung selber darstellt oder seine bestehende Forderung dann zusammen mit dem Kreditinstitut beim Insolvenzverwalter anmeldet.