Hallo,
ich habe eine unbelastete Grundschuldeintrag. Nun will die Bank jährlich Gebühren hierfür erheben.
- Ist/kann dieses rechtens?
- Ist eine Löschung dann nicht sinnvoller?
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
ich habe eine unbelastete Grundschuldeintrag. Nun will die Bank jährlich Gebühren hierfür erheben.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar.
Hallo,
ob das rechtens ist, vermag ich nicht zu sagen. Ich kann jedoch sagen das es „nicht üblich“ ist.
Ob eine Löschung sinnvoll ist, hängt von der Höhe der eingetragenen Grundschuld und den jährlichen Gebühren, die die Bank nun erhebt ab.
MfG
i73
Hallo i73,
vielen Dank für die Antwort.
Ich werde dem Banker mal einen Besuch abstatten und dann hören, wie die Bank dazu kommt und dann alles weitere entscheiden.
Gurß Raudi