Darf eine Bank mehr Sicherheiten einbehalten, wenn eine Grundschuld eingetragen ist? Meine Bank will 100.000 aus einem Bausparvertrag nicht freigeben, obwohl eine Grundschuld von 375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000schulden vorhanden sind. Der Banker hat edas Haus mehr als 50 prozent unter Marktwert bewertet.
Banken tragen i.d.R. die Grundschuld in Höhe des ursprünglichen Darlehens ein. Wenn bei der Darlehensbeantragung zusätzlich zur Grundschuld das Bausparguthaben zur Absicherung
verlangt wurde, dann war der von der Bank ermittelte Beleihungswert bereits unter der Urspr.
Darlehenshöhe. Frag an dem damaligen Wert und dem heutigen Wert und fordere eine
Begrundung für die Veränderung,
Bitte um weitere Erklärung zu deinem Text:
Darf eine Bank mehr Sicherheiten einbehalten, wenn eine
Grundschuld eingetragen ist?
Meine Bank will 100.000 aus einem
Bausparvertrag nicht freigeben, obwohl eine Grundschuld von
375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000schulden
vorhanden sind.
Was hat es mit dem Bausparvertrag auf sich.
Wurde dieser BSV von der Bank zwischen finanziert ?
Der Banker hat edas Haus mehr als 50 prozent
unter Marktwert bewertet.
Den Hinweis verstehe ich auch nicht.
Was soll dies mit dem bestehenden Kredit zu tun haben.
Was soll denn überhaupt mit dem Bausparvertrag geschehen ?
Gruß Merger
Darf eine Bank mehr Sicherheiten einbehalten, wenn eine Grundschuld eingetragen ist?
Meine Bank will 100.000 aus einem Bausparvertrag nicht freigeben,
Falls im Kreditvertrag der Bausparvertrag verpfändet wurde (z.B. um beste Kreditzinsen zu erzielen, oder um überhaupt ausreichend Sicherheiten zu bieten), dann wird die Bank natürlich diesen Pfand nicht freigeben.
obwohl eine Grundschuld von 375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000 schulden vorhanden sind.
Bisher wurde also scheinbar fast 0 getilgt. Aua!
Mein Tipp: Ab zur Schuldnerberatung!
Alternativ: Verkauft das Haus (mit Zustimmung der Bank), und Ihr seit hoffentlich alle Schulden los.
Darf eine Bank mehr Sicherheiten einbehalten, wenn eine
Grundschuld eingetragen ist? Meine Bank will 100.000 aus einem
Bausparvertrag nicht freigeben, obwohl eine Grundschuld von
375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000schulden
vorhanden sind.
Es gibt einen Vertrag an den muss man sich halten. Wenn im Vertrag nichts darüber festgehalten wurde, dass die Sicherheit reduziert wird wenn bestimmte Umstände eintreten(zB wenn ein Betrag x getilgt wurde), dann werden ALLE Sicherheiten erst bei der vollständigen Beendigung des Vertrages frei gegeben.
Der Banker hat edas Haus mehr als 50 prozent
unter Marktwert bewertet.
irrelevant
Nur für mein persönliches Verständnis:
Wie hoch sind denn die Sicherheiten denn nun und wie hoch ist die Restschuld?
obwohl eine Grundschuld von 375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000 schulden vorhanden sind.
Bisher wurde also scheinbar fast 0 getilgt. Aua!
Wir wissen ja nicht wie viel Zeit für diese Tilgung aufgebracht wurde. Wenn es nur 1 oder 2 Jahre waren ist das doch akzeptabel(über 5 bis 10% Tilgung pro Jahr macht eine Laufzeit von 10 bis 20Jahren). Wenn es allerdings 10 Jahre sind stimme ich Dir zu(Restlaufzeit 90Jahre).
Alles grob über den Daumen ohne genaue Berechnungen von Zinseszins.
Mein Tipp: Ab zur Schuldnerberatung!
Wieso? Wenn alle Verträge ordnungsgemäß bedient werden und man jedes Jahr in den Urlaub kann ist doch alles in Ordnung.
Es wird ja nicht wirklich von Problemen geredet, nur die Frage ob ein Teil der Sicherheit bereits vor Vertragsende aufgegeben werden kann.
Vielleicht hat sich etwas an den Zinsen geändert und es wäre jetzt sinnvoller das Guthaben in die Reduzierung der Restschuld zu stopfen, als Guthabenzinsen zu kassieren und es als Sicherheit zu benutzen.
Hallo Safrael,
jahrelange Erfahrung bei der manuellen Bewertung von Kreditrisiken macht mich bei solchen Aussagen hellhörig:
obwohl eine Grundschuld von 375.000auf das Haus eingetragen sind und nur 334.000 schulden vorhanden sind.
NUR 0,65 Millionen DM Schulden, womöglich noch auf einem selbstgenutzten EFH!
Wieso? Wenn alle Verträge ordnungsgemäß bedient werden und man
jedes Jahr in den Urlaub kann ist doch alles in Ordnung.
Da kann ich Dir nur zustimmen.
Es wird ja nicht wirklich von Problemen geredet, nur die Frage ob ein Teil der Sicherheit bereits vor Vertragsende aufgegeben werden kann.
Er fragt nach vermutlicher Tilgung von 10% des Kreditbetrages schon, ob die Bank Sicherheiten abgibt. Jeder normale Mensch würde nicht einmal auf diese Idee kommen, weil sich eben im Vergleich zum Abschluß des Kreditvertrages fast nichts geändert hat.
Vielleicht hat sich etwas an den Zinsen geändert und es wäre jetzt sinnvoller das Guthaben in die Reduzierung der :Restschuld zu stopfen
Das klappt auch nicht: Sofern die Bank auf die Sicherheit verzichtet, wird sie mehr Kreditzins verlangen, um das höhere Ausfallrisiko zu kompensieren. Das kostet höhere Zinsen, Bearbeitungsgebühren…
Wenn die Hälfte vom Kredit abgezahlt ist, kann man ggf. nachfragen, ob die Bank auf die Sicherheit verzichtet. Aber nicht nach 10% Tilgung…
Das entspricht nicht meiner Erfahrung.
Vielmehr wird eine Grundschuld eingetragen, deren Höhe den Kreditbetrag übersteigt, vielleicht um 20% oder so.
Das war bei mir bis jetzt immer so, und ich weiß nicht warum die das so machen. Jedenfalls ganz sicher nicht, um dem Kunden bei temporären Problemen einen weiteren Kredit mit geringem bürokratischen Aufwand nachzuschieben.
Keine Ahnung, vielleicht soll der Notar ein paar Extrakröten abgreifen, wenn die Grundschuld wegen Komplett-Tilgung gelöscht werden soll. (Machte ich vor paar Jahren, Grundschuld löschen lassen kostete paar hundert Euros.)