Hallo Zusammen,
habe einen schwierigen Fall.
Wir haben unser Haus für 285.000 Euro verkauft, nach Ablösung der Restdarlehen liegen beid er Bank nun seit 2 Monaten 65.000 Euro zinslos. Ich hatte eine Erklärung eingereicht in welchem Verhältnis der Restbetrag ausgezahlt werden soll. (mit meiner Ex-Freundin so abgesprochen und von beiden unterschrieben)…
Aber wenn es ums Geld geht…
Meine Ex-Freundin hat nachträglich Einspruch über einen Anwalt eingelegt und will mehr. Sie antwortet auf kein Mail, SMS und lässt sich telefonisch verleugnen, da ich nicht mal weiß, was sie genau will. Die Bank sagt mir, dass Sie mir das Einspruch-Schreiben nicht weiterleiten darf. Und das Geld zahlt sie erst aus, wenn eine gleichlautende Erklärung von uns beiden vorliegt…
Ich bekomme also weder eine Info meiner Bank noch von meiner Ex, was Sache ist.
Gibt es eine Rechtsgrundlage, dass die Bank mir das Schreiben mit der veränderten Forderung nicht aushändigen darf? Hat jemand einen Tipp, wie ich vorgehen sollte? (Außer „Nimm Dir einen Anwalt“)
Vielen Dank für eine schnelle Hilfe