Hallo,
wieso muß ein Sicheheitentausch durchgeführt werden und was soll „von und durchgeführt“ heißen?
Man kann eine Restschuld nicht auf eine Grundschuld eintragen lassen.
Was also soll genau passieren? Ich versuch es mal: Ihr habt das alte Haus finanziert und der Kredit valutiert noch mit rd. 25.000 Euro und ist mit Grundschulden auf das alte Haus besichert. Auch die Schwiegereltern haben noch einen Kredit laufen, der aber nächstes Jahr ausläuft bzw. zurückgeführt wird. Aus dem Grunde soll im Grundbuch auf das neue Haus eine Grundschuld eingetragen werden (25.000 oder 175.000 oder 200.000?). Um sicherzugehen, daß die neue Hütte wenigstens ansatzweise Ihr Geld wert ist und als Sicherheit für den fraglichen Betrag dienen kann, soll nun ein Mitarbeiter des kreditgebenden Institutes einen Blick darauf bzw. darein werfen. Und die Frage lautet nun, ob man den Menschen reinlassen muß.
Richtig soweit?
Die Antwort auf die Frage ist ganz schnell formuliert: nein, natürlich nicht. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Regelung im Kreditvertrag, sofern es schon einen gibt (auch in der Hinsicht ist die Fragestellung „ein wenig“ unklar). Es muß aber auch niemand einen Kredit vergeben und wenn sich keiner die Bude anschauen kann, wird’s vermutlich auch nichts mit dem Kredit. Vielleicht kann man sich auch auf ein Gutachten nach der Beleihungswertverordnung (vgl. §§5 ff BelWertV) einigen, was natürlich dann drei- bis vierstellig kostet. Wenn einem das lieber ist als jemanden 20 Minuten durch das Haus laufen zu lassen: bitteschön. Jedem Tierchen sein Plaisierchen.
Ach so: der Gutachter will das Haus natürlich auch anschauen und der bleibt mit Sicherheit länger als die Frau von der Bank, stellt mehr Fragen und will mehr Unterlagen haben. Aber vielleicht ist der auch viel sympathischer.