Bankbesichtigung des Hauses

Guten Tag,

Meine Frau, meine Schwiegereltern und ich sind gemeinsam von Haus A in Haus B gezogen. In Haus A gab es einen Aufteilungsplan, in Haus B haben wir keinen gemacht. Nun muss ein Sicherheitentausch von und durchgeführt werden. Meine Schwiegereltern haben noch einen laufenden Kredit der nächste Jahr abgelöst wird und die Bank hat deshalb auf einen Schuld Eintrag in das Grundbuch verzichtet. Bei uns möchte die Bank die Restschuld von ca 25.000€ auf die komplett eingetragene Grundschuld des Hauses von ca 175.000 eintragen lassen. Um auch sicher zu gehen dass das Haus B seinen Preis wert war, möchte die Kundenbetreuerin unserer Bank nun Haus B besichtigen und Bilder machen. 1/3 gehört und der Rest meinen Schwiegereltern. Darf die das? Sie ist ja keine Gutachterin und auch kein sympathischer Mensch. Was darf sie den überhaupt?

…ich sag mal so: Dürfen tut sie gar nix.
Aber: Wer will noch mal was von wem und zu welchen Konditionen?

…du kannst natürlich einen Gutachten anfertigen lasssen, welches den Wert des Hauses bestätigt…

was hat das mit der Sache zu tun?

Hallo,

wieso muß ein Sicheheitentausch durchgeführt werden und was soll „von und durchgeführt“ heißen?

Man kann eine Restschuld nicht auf eine Grundschuld eintragen lassen.

Was also soll genau passieren? Ich versuch es mal: Ihr habt das alte Haus finanziert und der Kredit valutiert noch mit rd. 25.000 Euro und ist mit Grundschulden auf das alte Haus besichert. Auch die Schwiegereltern haben noch einen Kredit laufen, der aber nächstes Jahr ausläuft bzw. zurückgeführt wird. Aus dem Grunde soll im Grundbuch auf das neue Haus eine Grundschuld eingetragen werden (25.000 oder 175.000 oder 200.000?). Um sicherzugehen, daß die neue Hütte wenigstens ansatzweise Ihr Geld wert ist und als Sicherheit für den fraglichen Betrag dienen kann, soll nun ein Mitarbeiter des kreditgebenden Institutes einen Blick darauf bzw. darein werfen. Und die Frage lautet nun, ob man den Menschen reinlassen muß.

Richtig soweit?

Die Antwort auf die Frage ist ganz schnell formuliert: nein, natürlich nicht. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Regelung im Kreditvertrag, sofern es schon einen gibt (auch in der Hinsicht ist die Fragestellung „ein wenig“ unklar). Es muß aber auch niemand einen Kredit vergeben und wenn sich keiner die Bude anschauen kann, wird’s vermutlich auch nichts mit dem Kredit. Vielleicht kann man sich auch auf ein Gutachten nach der Beleihungswertverordnung (vgl. §§5 ff BelWertV) einigen, was natürlich dann drei- bis vierstellig kostet. Wenn einem das lieber ist als jemanden 20 Minuten durch das Haus laufen zu lassen: bitteschön. Jedem Tierchen sein Plaisierchen.

Ach so: der Gutachter will das Haus natürlich auch anschauen und der bleibt mit Sicherheit länger als die Frau von der Bank, stellt mehr Fragen und will mehr Unterlagen haben. Aber vielleicht ist der auch viel sympathischer.

Hallo,
wir hatten gerade den gleichen Vorgang - bei uns war die Bausparkasse und auch da war es so, dass diese einige Bilder vom Objekt haben wollten und ggf. einen neutralen „Experten“ schicken könnten, der eigentlich nur schauen sollte, ob es das Objekt auch tatsaechlich an dem Ort gibt und auch so ausschaut wie auf den Bildern zu sehen ist.
Dazu mussten wir aber vorher unser Einverständnis geben, was wir taten. Bilder okay - Experte kam keiner und lt. Berater von Bausparkasse kommt es eben auch auf die Höhe des Darlehens an. Lange Rede, kurzer Sinn - dürfen, dürfen die das, aber man muss im Vorfeld zustimmen.
Gruss
Czauderna

Solange der Mensch sich nur auf der öffentlichen Straße vor dem Haus bewegt, darf er sich dieses auch ohne Einverständnis des Eigentümers ansehen und sogar fotografieren. Stichwort Panoramafreiheit. Man hat ja auch sonst keinerlei Recht irgendjemand die Nutzung der Straße vor dem Haus zu verbieten, und sich das Haus von da aus anzusehen.

BTW: Vor Jahren meinte mal ein MA eines finanzierenden Instituts zu mir, dass er sich das Haus nicht mehr ansehen müsse, weil er gestern auf dem Heimweg bei uns vorbei gefahren sei, und ihm der gewonnene äußere Eindruck reiche.

P.S. Im Gegensatz zu unserem Fall, bei dem dem Menschen der Blick von außen auf dem Heimweg reichte, um uns den Kredit zu gewähren fällt mir gerade noch die Geschichte eines Verwandten ein, bei dem genau so eine Inaugenscheinnahme negative Folgen hatte. Das Haus selbst war wohl werthaltig, lag aber in einer nicht sonderlich gepflegten Reihenhauszeile. Zudem war von der schmalen Front her nicht erkennbar, wie groß das Haus tatsächlich war, auch waren so natürlich höherwertige Ausstattungen innen nicht erkennbar. Und schon war der an sich schon sicher geglaubte Kredit futsch, und der Mensch ließ auch nicht mit sich reden, und wolle sich das Objekt auch nicht noch mal näher und von innen ansehen.

Hallo,
ja, so wird es dann wohl auch bei uns gewesen sein, es kam keiner, bzw. wir haben es nicht mitbekommen
Gruss
Czauderna
PS: Zeitgleich wurde mein Beitrag mit der Ergänzung von Wiz eingestellt - er sollte aber nach weiter oben.