Bankbürgschaft statt Gehaltsnachweis für Vermieter? Für Mietzahlungen, nicht die Mietkaution

Hallo Experten,
kann eine Wohnungssuchende dem potentiellen Vermieter eine Bankbürgschaft statt (bzw. zusätzlich zu) eines Gehaltsnachweises vorlegen, um die Bonität bezüglich zukünftiger Mietzahlungen zu garantieren? Sagen wir, die Suchende hat kein hohes monatliches Einkommen durch Arbeit, dafür aber viel Erspartes auf dem Konto seiner Bank. Sie kann die Mietkaution also bar bezahlen, dafür braucht es keine Bankbürgschaft. Die montaliche Miete ist allerdings so hoch, dass der Vermieter gerne eine Sicherheit hätte, weil das Einkommen nicht ausreicht. Bezieht sich eine Bankbürgschaft denn nur auf die Mietkaution? In diesem Fall sollte die Bürgschaft dem potentiellen Vermieter, der unter einer Vielzahl von Mietaspiranten auswählen muss, ja die Bonität bezüglich zukünftiger Mietzahlungen signalisieren. Was genau steht in dieser Bankbürgschaft, die frau dem Vermieter präsentiert, dann drin?
Danke,
Steve

kann eine Wohnungssuchende dem potentiellen Vermieter eine Bankbürgschaft statt (bzw. zusätzlich zu) eines Gehaltsnachweises vorlegen

Du kannst dem Vermieter alles vorlegen, z.B. auch die Bildzeitung von vorgestern oder Hasenkötter. Ob das irgendetwas bewirkt ist halt fraglich.

Was genau steht in dieser Bankbürgschaft, die frau dem Vermieter präsentiert, dann drin? Danke

Genau diese Frage stellt sich der private Vermieter gar nicht erst, wenn von 10 gleichwertigen Wohnungsbewerbern 4 die Kaution in bar, 5 in Form eines Mietkautionssparbuches, und einer in Form einer Bankbürgschaft stellen möchten. Dann bist Du mit Bankbürgschaft raus oder gar nicht erst drin.
Anders ist die Sachlage bei großen gewerblichen Vermietern, die sich auskennen.

Inhalt Bankbürgschaft:
Deine kontoführende Bank weiß das. Eine Bankbürgschaft gilt für einen bestimmten Betrag (z.B. 4000€), und kostet Dich jedes Jahr Geld.

Tipp: Einfach ein Kautionssparbuch vorlegen, fertig.

Ich weiß nicht, ob das mit der „Bildzeitung“ und besonders dem „Hasenkötter“ witzig oder zynisch gemeint ist. Zur Lösung des Problems bringt es jedenfalls wenig. Schade.

Dass die Bankbürgschaft genau nicht für die Mietkaution benötigt wird, steht im Text: „Sie kann die Mietkaution also bar bezahlen, dafür braucht es keine Bankbürgschaft.

Wenn es bei einem Vermieter-Mieter-Verhältnis zur Hinterlegung der Kaution kommt, hat sich der Vermieter ja meist schon für den Mieter entscheiden. Hier geht es um den vorherigen Prozess der Auswahl des Vermieters möglicher Kanditat/Innen, von denen eine ein niedriges Monatseinkommen hat und über eine Bankbürgschaft oder Sonstiges signalisieren will, dass sie die spätere Miete bezahlen kann.

Ich weiß nicht, ob das mit der „Bildzeitung“ und besonders dem „Hasenkötter“ witzig oder zynisch gemeint ist. Zur Lösung des Problems bringt es jedenfalls wenig. Schade.

Du weißt jetzt immerhin, dass Du so ziemlich alles dem Vermieter vorlegen kannst. Bei interessanten Wohnungen schaut sich der Vermieter das Zeug gar nicht erst an.

über eine Bankbürgschaft oder Sonstiges signalisieren will, dass sie die spätere Miete bezahlen kann.

Genau zu diesem Zweck gibt man dem Vermieter ein Mietkautionssparbuch.
Wenn der Vermieter eine höhere Sicherheit haben möchte, dann wird darauf ein höherer Betrag als als üblich benötigt (Achtung: Gesetzliche Obergrenze). Egal wie das ganze bezeichnet wird.

Hallo,

die Bankbürgschaft sagt etwas über Deine derzeitige Bonität aus, aber den Vermieter interessiert ja eher die langfristige Sicherheit.
Dein Erspartes kannst Du morgen in ein Luxusauto investieren und dieses übermorgen gegen den Baum setzen - ist also keine langfristige Sicherheit.
Vorlegen kannst Du es trotzdem, ist besser als nichts. Kontoauszüge der letzten Jahre, die Deine Ersparnisse und den Umgang damit belegen bringen ev. mehr.

Gruß, Paran