Banken - Späte Rache

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen!
Ich habe eine dringende Frage. Vor 7 Jahren bin ich in die Regelinsolven gegangen. Mein Konto bei der VB wurde gekündigt. Meiner Frau Ihr Privatkonto konnte bleiben.Ich bin Verfügungsberechtigt! Bin nun 2011 Restschuldbefreit. Ab 2005 gingen meine Einkünfte immer auf das Konto meiner Frau.
Erst Hartz 4 dann Arbeitsentgeld, Arbeitslosengeld und nun Krankengeld der IKK. Auch meine Unfallrente seit 2005. In einem Beratungsgespräch vor ca. 5 Wochen wurde mein Antrag auf Kontoeröffnung abgelehnt! Begründung: Mit mir wollen sie nichts mehr zu tun haben, da sie durch die Insolvenz Geld verloren haben. Auch dürfe mein Krankengeld und Rente nicht mehr auf das Konto meiner Frau gehen.

2005 hat meine Schwester bei der VB einen Sparbrief gemacht und diesen als Sicherung eines Dispo zu gunsten des Kontos meiner Frau hinterlegt.
Heute nun der Hammer!! Per Telefon wurde meiner Frau mitgeteilt das Zahlungen meiner Rente und Krankengeld sofort zurück überwiesen werden. Der Dispo morgen wegfällt und nicht verlängert wird!! Das Sicherheitsgeld einbehalten wird. Meine Schwester wurde nicht informiert!!
Mein Krankengeld bzw. Rente sind die einzigen Eingänge auf dem Konto. Auch haben wir Daueraufträge laufen die dann nicht mehr bedient werden können!!

Wie kann ich mich gegen solche Willkür wehren???

Gruß Andy

Hallo Andy,

  1. schritt: weg von der VB
  2. Schritt eigenes „P“ Konto bei einer anderen Bank eröffnen

Wie hoch ist den der Dispo der gekündigt wurde?
Wie hoch ist der Sparbief angespart?

Also der Sparbrief war fällig?! Schwierige Situation. In diesem Bereich (Guthabenkonto, Privatinsolvenz) hat sich in den letzten Jahren so viel getan, daß ich da keine gescheite Auskunft geben kann. Außerdem spielt die individuelle Situation vor Ort eine Rolle. Ich würde zur Verbraucherzentrale gehen, so weit ich weiß braucht heute jeder Mensch ein Konto, und wenn es auf Guthabenbasis läuft müsste es eine Bank geben die das macht.

ituation
Liebe/-r Experte/-in,
Hallo zusammen!
Ich habe eine dringende Frage. Vor 7 Jahren bin ich in die
Regelinsolven gegangen. Mein Konto bei der VB wurde gekündigt.
Meiner Frau Ihr Privatkonto konnte bleiben.Ich bin
Verfügungsberechtigt! Bin nun 2011 Restschuldbefreit. Ab 2005
gingen meine Einkünfte immer auf das Konto meiner Frau.
Erst Hartz 4 dann Arbeitsentgeld, Arbeitslosengeld und nun
Krankengeld der IKK. Auch meine Unfallrente seit 2005. In
einem Beratungsgespräch vor ca. 5 Wochen wurde mein Antrag auf
Kontoeröffnung abgelehnt! Begründung: Mit mir wollen sie
nichts mehr zu tun haben, da sie durch die Insolvenz Geld
verloren haben. Auch dürfe mein Krankengeld und Rente nicht
mehr auf das Konto meiner Frau gehen.

2005 hat meine Schwester bei der VB einen Sparbrief gemacht
und diesen als Sicherung eines Dispo zu gunsten des Kontos
meiner Frau hinterlegt.
Heute nun der Hammer!! Per Telefon wurde meiner Frau
mitgeteilt das Zahlungen meiner Rente und Krankengeld sofort
zurück überwiesen werden. Der Dispo morgen wegfällt und nicht
verlängert wird!! Das Sicherheitsgeld einbehalten wird. Meine
Schwester wurde nicht informiert!!
Mein Krankengeld bzw. Rente sind die einzigen Eingänge auf dem
Konto. Auch haben wir Daueraufträge laufen die dann nicht mehr
bedient werden können!!

Wie kann ich mich gegen solche Willkür wehren???

Gruß Andy

Ich würde den Fall dem Ombudsmann der Volks- und Raiffeisenbanken vortragen. Als Ombudsmann wurde Herr Dr. Alfons von Geldern berufen. Die Anschrift wäre die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken BVR, Postfach 30 92 63, 10760 Berlin.
MfG MK

Hallo Andy,
ja das ist nun mal so bei den Banken. Du bist nicht der erste Fall, wo Menschen als Nummer betrachtet werden, die keinen Profit mehr bringen.

Du wirst auch Schwierigkeiten bekommen ein neues normales Konto zu eröffnen, weil du sicherlich eine sehr negative Schufa hast.

Diese wird erst auch drei Jahre nach Abschluss deiner Restschuldbefreiung gelöscht.

Erste Möglichkeit:

Informiere als erstes deine Abbucher und sage bzw. schreibe ihn, daß du ein neues Konto bekommst und sie keine Abbuchung mehr machen sollen, klappt meistens immer.

Wenn du Kinder hast, eröffne auf ihren Namen ein Postbankkonto. Geht schnell und unkompliziert, auch das OnlinBanking ist gut ausgereift.(du mit Verfügungsberechtigt, ohne Dispo, ohne Kredit)

Trenne dich komplett von der VB. Schüre aber keinen Unmut oder
beleidige sie.

zweite Möglichkeit:
Richte dir bei der Spasskasse (absichtlich so geschrieben) ein sogenanntes P-Konto ein.(Pfändungsschutzkonto)

Das muss sogar die VB machen, denn die Bank ist dazu gesetzlich verpflichtet, ein normales bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln (Beschluss 24.04.2009 im Bundestag)

Ein Kontoguthaben in Höhe des Pfändungsfreibetrages nach § 850c ZPO (985,15 Euro) wird nicht von einer Pfändung erfasst
(Basispfändungsschutz).

Das bedeutet, dass aus diesem Betrag
Überweisungen, Lastschriften, Barabhebungen, Daueraufträge und
Ähnliches getätigt werden können.

Hallo Andy,
das ist schon ne Hammer harte Nummer die die Bank da fährt … grundsätzlich würde ich aber erst einmal Ruhe bewahren und überprüfen ob die das alles Rechtmäßig durften …
Ich denke mal das sich bei der Bank die Bewertung von schlechten Kunden verändert hat …
Es ist ja normalesweise schon unlogisch für einen Dispo einen Sparbrief eines Dritten zu verpfänden.

Irgendwie mussten ja was unterschrieben worden sein, in dem man sich dessen Bewusst ist, denn einfach sooo machen die das auch nicht !

Das Ihre Einkünfte auf dem Konto der Frau nichts verloren haben ist auch ein zweischneidiges Schwert, bei uns wird sowas auch nur „geduldet“ aber man hat keinen Rechtsanspruch … zumal Sie ja bevollmächtigt sind und somit auch Zahlungen empfangen können.

Weshalb wird das Sicherheitsgeld nun einbehalten? Wie stark ist der Dispo im Minus? Wenn dies eine angespannte Situation wiederspiegelt und der Sparbrief tatsächlich abgetreten worden ist, ist dies durchaus möglich. Denn grundsätzlich gilt, man hat keinen rechtlichen Anspruch auf einen Dispositionskredit … d.h. wenn sich die wirtschaftliche Situation verschlechtert, kann einen die Bank von heute auf morgen Kündigen …

Ich hoffe ich konnte aus Sicht eines Bankers etwas Licht ins dunkele bringen…

Viele Grüße
Michael

Hi Andy,
auf jeden Fall die Bank wechseln und einen Anwalt einschalten.Auf jeden Fall der Bank (Drohen) den Fall öffentlich zu machen.Die können kein Konto verweigern und wenn bitte um schriftliche Begründung.
viel Erfolg
Jörg

Hallo,

an das Thema trau ich mich nicht so recht ran, das ist nach meiner Einschätzung klar ein Thema für einen Anwalt.
Viel Erfolg

Hallo Andy,
jede Bank ist berechtigt einen Dispositionskredit zu kündigen. Um Dir die Möglichkeit zur Rückzahlung zu geben muss die Bank diese Kündigung 3 Monate im Voraus schriftlich aussprechen. Von heute auf morgen ist das nicht erlaubt. Wende Dich an den Ombudsmann Deiner Bank. Die Adress- und Kontaktdaten muss die Bank Dir zur Verfügung stellen. Allerdings ist es richtig, dass seit dem Geldwäschegesetz Eingänge einer 3. Person, ob Ehemann, Bruder oder sonstiger Verwandter, nicht mehr auf das eigene Konto gehen dürfen. Auch die Eröffnung des Kontos kann Deine Bank ablehnen wenn Sie durch Deine Insolvenz einen materiellen Schaden erlitten hat.
Ich empfehle Dir zu einer anderen Bank zu gehen und ein Guthabenkonto einzurichten. Da Du ja kein eigenes Girokonto hast, kann diese Eröffnung von einer anderen Bank nicht abgelehnt werden. Die Eingänge die Du auf Deinem Konto dann eingehen läßt, Rente und ALG, erlauben Dir dann allerdings keinen Dispo.
Das Sicherheitsgeld kann natürlich nur einbehalten werden wenn es auch einen Schaden gibt den diese Sicherheit abdecken soll. D.h. Deine Schwester muss sich ganz genau die Unterlagen durchlesen die ihr ausgehändigt wurden, als die Sicherheit oder Bürgschaft abgeschlossen wurde. Wenn Sie keine Vertragsunterlagen mehr hat ist die Bank verpflichtet, Kopien anzufertigen. Das kann kostenpflichtig sein. Es kann nur so viel Geld einbehalten werden wie auch tatsächlicher Schaden eingetreten ist. D.h. wenn Du und Deine Frau bei Klärung den Dispo zurückzahlen könnt muss die Sicherheit freigegeben werden.

Hallo Andy,

verstehe deine momentane Aufregung, weil du jetzt schnell handeln musst.

Gehe sofort mit deinem Personalausweis zu einer ANDEREN Bank oder Sparkasse deiner Wahl und eröffne dort ein „Guthabenkonto“ auf DEINEN Namen, denn alle Geldeingänge kommen auf DEINEN Namen und dürfen aufgrund der Gesetzeslage nicht auf das Konto eines anderen überwiesen werden.

Aufgrund deiner Privatinsolvenz (auch wenn inzwischen erledigt) und daraus resultierender Schufa-Einträge wird zwar kein Kreditinstitut „hocherfreut“ über deine Kontoeröffnung sein, es gibt aber eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, reine Guthabenkonten auch in solchen Fällen zu eröffnen; die bisherige Bank kann das ablehnen, weil sie bereits durch dich Geld verloren hat. Also Mut, hin zu einem anderen Institut und von Anfang an mit „offenen Karten“ spielen.

Die neue Kontoverbindung teilst du dann allen Stellen mit, von denen du Geld überwiesen bekommst oder die per Lastschrift Geld einziehen. Auch deine Daueraufträge kannst du wieder einrichten.
Achte aber peinlichst darauf, dass alle Zahlungen immer gedeckt sind, denn ein Guthabenkonto darf niemals in´s Minus geraten, auch nicht mit einem kleinen Betrag; die Bank würde sonst Zahlungen ablehnen, auch Lastschriften nicht einlösen.

Die Einrichtung eines Dispo-Kredites ist aus zwei Gründen nicht möglich: A wegen deiner negativen Schufa-Einträge und B aufgrund der Art deiner Einkünfte, wie Krankengeld und Rente; das resultiert ebenfalls aus gesetzlichen Vorgaben.

Nun zur bisherigen Kontoverbindung:
Dass es bis jetzt so funktioniert hat, ist reine „Glücksache“, denn diese strengen gesetzlichen Vorgaben gibt es schon länger und vermutlich ist es erst jetzt aufgefallen, denn vieles bei einer Kontoführung ist automatisiert.

Das, was die Volksbank euch mitgeteilt hat ist also rechtens, der Stil, wie man das gemacht hat, ist allerdings nicht der feinste. Auch sollte euch eine gewisse Frist (mir sind Fristen zwischen drei und sechs Monaten bekannt) eingeräumt werden, eure Bankverbindung zu wechseln und alle betroffenen Stellen zu informieren.

Ihr solltet trotzdem ein Gespräch mit der Volksbank suchen und ganz ahnungslos fragen, warum sie euch nicht schon früher darauf hingewiesen hat, dass deine Geldeingänge nicht auf das Konto deiner Frau gebucht werden dürfen. Vielleicht haben sie euch früher ja sogar den Tip gegeben, es so zu machen, weil sie auf deinen Namen kein Konto mehr führen wollten!!!
Ausserdem hat sie es (offensichtlich)jahrelang in der bisherigen Form geduldet. (Sie hat einfach „gepennt“, das würde ich aber so nicht sagen).

Ziel dieses Gespräches: eine Vereinbarung mit der Volksbank, euch eine Frist einzuräumen, um die Geldforderungen aus eigenen Kräften zurückzahlen zu können, ohne den Sparbrief deiner Schwester zu verwerten.

Die Verwertung wäre allerdings rechtens, da deine Schwester dieses unterschrieben hat. Eine Information an sie muß allerdings schon erfolgen, vielleicht hat sich das zeitlich überschnitten…

Hoffe dir ein wenig Einblick gegeben haben zu können, wenn auch nicht so schnell, wie erhofft; bin z.Zt. nicht in Deutschland…

Viele Erfolg und lieben Gruß
von muggeli

2.zusätzliche Re: Banken - Späte Rache
Bitte befolge keine Ratschläge wie z.B. „Wenn du Kinder hast, eröffne auf ihren Namen ein Postbankkonto“ !

Das ist das gleiche in grün, was du jetzt hast und fast schon eine Aufforderung, ungesetzlich zu handeln!
Sicher gut gemeint, aber völlig ungeeignet und nicht kompetent beantwortet…

Hallo,

da bist Du bei mir genau richtig. Ich denke, dass ich Dir hier eine passende Antwort geben kann, auch wenn sie nicht all zu positiv ausfällt.

Grundsätzlich ist ein Kreditinstitut nicht verpflichtet für jemand ein Konto zu eröffnen.
Anders sieht es bei Sparkassen aus - hier gibt es eine andere Regelung, da es sich auch um ein öffentlich-rechtliches Institut handelt.
Existiert allerdings erstmal ein Konto, kann man es nicht aus Willkür kündigen, sondern braucht einen ordentlichen Grund. Ob eine Insolvenz hier ein ausreichender Grund ist kann sicher nicht einwandfrei festgestellt werden. (Anders bsp. wenn ein Betrugsversuch o.ä. vorliegt)

Nun aber zum aktuellen Problem:

  1. Gelder können berechtigt zurückgewiesen werden, wenn der Kontoinhaber und der Begünstigte voneinander abweichen - aus meiner Sicht gibt es hier keine Handhabe und keine rechtlichen Möglichkeiten

  2. Fristlose Kündigung Dispo ist grundsätzlich möglich, allerdings nicht ganz so einfach. Der Dispo wurde vermutlich auf Basis des Einkommens der Frau eingeräumt und wenn dieses Einkommen nicht weggefallen ist oder deutlich vermindert ist, gibt es keine vernünftige Begründung für eine Dispokündigung und ich würde Einspruch einlegen. Wichtig: Das Konto sollte immer in der Linie geführt worden sein - kam es regelm. zu Überziehungen über die Linie hinaus, ist auch hier eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.

  3. Die Kreditsicherheit (vermutlich verpfändetes Guthaben??) MUSS freigegeben werden, wenn keine Forderung mehr besteht - hier besteht Rechtsanspruch. ABER: Sofern das Konto nicht ausgeglichen ist, und somit eine Forderung der Bank besteht, bleibt das Guthaben verpfändet. Es kommt ggf. auch auf den eigentlichen Vertrag drauf an -> bezieht er sich nur auf den Dispo (der jetzt nicht mehr besteht), wäre die Sicherheit ggf. auch freizugeben. -> bezieht er sich auch auf eventuelle Überziehungen, bleibt die Sicherheit. Hier kann ich keine abschließende Antwort geben, ohne die Verträge zu kennen.

TIPP: Eröffnung eines Guthabenkontos bei einer anderen Bank und Rente sowie sonstige Einkünfte dorthin laufen lassen.

Es tut mir leid keine positivere Antwort geben zu können.

Viele Grüße
Stefan

Hi,

nun, dass manche Banken auch mal persönlich wrden können, ist nichts Neues. Fest steht aber:
-Auch als Verfügungsberechigter darfst Du nicht Zahlungempfänger von Kontoumsätzen sein (erst recht nicht, wenn es die einizgen Eingänge sind!!) => Geldwäschegesetz
-Einn Dispo kann die Bank gerne ändern/kündigen, siehe AGBs
-heißt das, die Sicherheit „Sparbrief“ wurde verwendet, um das Konto auszugleichen und den Dispo löschen? Ich denke, das ist statthaft (ist ja auch prinzipiell der Sinn), aber hier habt ihr jede Menge Schriftlich Vereinbartes, was es sich lohnt durchzulesen, da bestimmt dieser Fall beschrieben steht.

Falls sich alles in den Vereinbarungen wiederfindet, kann ich keine Willkür feststelle, auch wenn der Zeitpunkt natürlich der Bank obliegt und somit willkürlich erscheint. (Einen Auslöser gab es bestimmt - notfalls in der Geschäftspolitik…)

Gruss, bordeaux71

Hallo Andy,

es wäre schön, falls du mal ein Feedback geben würdest…

Immerhin haben sich doch einige mit deinem Problem befasst und versucht, dir zu helfen…

LG, muggeli :smile:)