Hallo Andy,
verstehe deine momentane Aufregung, weil du jetzt schnell handeln musst.
Gehe sofort mit deinem Personalausweis zu einer ANDEREN Bank oder Sparkasse deiner Wahl und eröffne dort ein „Guthabenkonto“ auf DEINEN Namen, denn alle Geldeingänge kommen auf DEINEN Namen und dürfen aufgrund der Gesetzeslage nicht auf das Konto eines anderen überwiesen werden.
Aufgrund deiner Privatinsolvenz (auch wenn inzwischen erledigt) und daraus resultierender Schufa-Einträge wird zwar kein Kreditinstitut „hocherfreut“ über deine Kontoeröffnung sein, es gibt aber eine freiwillige Selbstverpflichtung der Banken, reine Guthabenkonten auch in solchen Fällen zu eröffnen; die bisherige Bank kann das ablehnen, weil sie bereits durch dich Geld verloren hat. Also Mut, hin zu einem anderen Institut und von Anfang an mit „offenen Karten“ spielen.
Die neue Kontoverbindung teilst du dann allen Stellen mit, von denen du Geld überwiesen bekommst oder die per Lastschrift Geld einziehen. Auch deine Daueraufträge kannst du wieder einrichten.
Achte aber peinlichst darauf, dass alle Zahlungen immer gedeckt sind, denn ein Guthabenkonto darf niemals in´s Minus geraten, auch nicht mit einem kleinen Betrag; die Bank würde sonst Zahlungen ablehnen, auch Lastschriften nicht einlösen.
Die Einrichtung eines Dispo-Kredites ist aus zwei Gründen nicht möglich: A wegen deiner negativen Schufa-Einträge und B aufgrund der Art deiner Einkünfte, wie Krankengeld und Rente; das resultiert ebenfalls aus gesetzlichen Vorgaben.
Nun zur bisherigen Kontoverbindung:
Dass es bis jetzt so funktioniert hat, ist reine „Glücksache“, denn diese strengen gesetzlichen Vorgaben gibt es schon länger und vermutlich ist es erst jetzt aufgefallen, denn vieles bei einer Kontoführung ist automatisiert.
Das, was die Volksbank euch mitgeteilt hat ist also rechtens, der Stil, wie man das gemacht hat, ist allerdings nicht der feinste. Auch sollte euch eine gewisse Frist (mir sind Fristen zwischen drei und sechs Monaten bekannt) eingeräumt werden, eure Bankverbindung zu wechseln und alle betroffenen Stellen zu informieren.
Ihr solltet trotzdem ein Gespräch mit der Volksbank suchen und ganz ahnungslos fragen, warum sie euch nicht schon früher darauf hingewiesen hat, dass deine Geldeingänge nicht auf das Konto deiner Frau gebucht werden dürfen. Vielleicht haben sie euch früher ja sogar den Tip gegeben, es so zu machen, weil sie auf deinen Namen kein Konto mehr führen wollten!!!
Ausserdem hat sie es (offensichtlich)jahrelang in der bisherigen Form geduldet. (Sie hat einfach „gepennt“, das würde ich aber so nicht sagen).
Ziel dieses Gespräches: eine Vereinbarung mit der Volksbank, euch eine Frist einzuräumen, um die Geldforderungen aus eigenen Kräften zurückzahlen zu können, ohne den Sparbrief deiner Schwester zu verwerten.
Die Verwertung wäre allerdings rechtens, da deine Schwester dieses unterschrieben hat. Eine Information an sie muß allerdings schon erfolgen, vielleicht hat sich das zeitlich überschnitten…
Hoffe dir ein wenig Einblick gegeben haben zu können, wenn auch nicht so schnell, wie erhofft; bin z.Zt. nicht in Deutschland…
Viele Erfolg und lieben Gruß
von muggeli