Hallo.
Kann Postbank unter angeforderten Zinseinkünfte oder Kontenübersichten folgenden Satz schreiben ?."„Vorsorglich weisen wir darauf hin,daß wir keine Haftung für mögliche Irrtümer oder die Vollständigkeit vorstehender Aufstellung übernehmen. Der reichliche Bestand von Ansprüchen , die in der Aufstellung nicht enthalten sind, bleibt unberührt“ Ist dies rechtens?
MFG
Josef
Hallo,
selbstverständlich ist es das. Das ist Usus bei Bankauskünften.
Biele Grüße
Uwe
Hallo
Danke für die Antwort.
Kann aber immer noch nicht nachvollziehen, warum diese Auskünfte mit dieser Aussage versehen werden
MFG
Hallo,
Kann aber immer noch nicht nachvollziehen, warum diese
Auskünfte mit dieser Aussage versehen werden
weil kein Kreditinstitut der Welt in irgendeiner Form in Haftung genommen werden will, wenn nach einer positiven oder nicht negativen Auskunft ein Dritter einen Kreditausfall erleidet.
Zu recht kann man allerdings vor diesem Hintergrund Sinn und Zweck einer Bankauskunft (bzw. des Einforderns einer solchen) in Frage stellen.
Gruß
C.
Wenn es hier um Kredite ging könnte ich es nachvollziehen, hier geht es lediglich um verloren gegange Kontoauszüge vom Vorjahr, die hier angefordert wurden. Mit diesem Zusatz muß ich doch annehmen, daß diese evt. auch nicht stimmen könnten.
MFG
Wenn es hier um Kredite ging könnte ich es nachvollziehen,
hier geht es lediglich um verloren gegange Kontoauszüge vom
Vorjahr, die hier angefordert wurden. Mit diesem Zusatz muß
ich doch annehmen, daß diese evt. auch nicht stimmen könnten.
Im Titel schreibst Du Bankenauskunft, im Text etwas von angeforderten Zinseinkünften oder Kontenübersichten; nun ist die Rede von Kontoauszügen vom Vorjahr. Es wäre hilfreich, wenn Du Dich festlegen könntest, um was es eigentlich geht und wo genau die fragliche Formulierung stand.
C.
Es geht hier um Kontenübersicht ( Kontoauszüge ) und um Zinsbescheinigungen. wie schon am Anfang beschrieben . Ich muß zugeben, daß der Titel : Bankenauskunft unpassend war. Sorry.
MFG
Es geht hier um Kontenübersicht ( Kontoauszüge )
Kontoübersichten und Kontoauszüge sind nicht das gleiche.
und um
Zinsbescheinigungen.
Meinst Du Steuerbescheinigungen, Zinsstaffeln oder etwas anderes?
Sag’ uns doch einfach, was oben auf den Belegen draufsteht.
Gruß
C.
Es geht um Kotoauszüge und Kapitalertragsbescheinigungen.,
MFG