Bankenberatung wertpapierkauf

Hallo,
wer kann mir etwas sagen über die Pflicht, ein Beratungsprotokoll bei dem Kauf von Wertpapieren zu fertigen?
Danke
MfG
andalus

Hallo,

Kreditinstitute sind nach § 34 (2a) WpHG verpflichtet eine Anlageberatung in einem Beratungsprotokoll zu dokumentieren. Das Beratungsprotokoll ist dem Kunden vor Geschäftsabschluss zur Verfügung zu stellen und es ist vom Kundenberater zu unterschreiben.

Was möchten Sie denn genau wissen?

Denn zum Beratungsprotokoll kann man seitenweise schreiben.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungsprotokoll_(Anl…

MfG
beerserk

Hinzuzufügen wäre noch, dass sofern der Kauf des Wertpapieres auf eigenen Kundenwunsch ohne Empfehlung oder nähere Beratung der Bank erfolgte, kein Beratungsprotokoll geschrieben werden muss.