Bankkonto wurde gelöscht

Guten Tag!

Die Freundin meines Bruders besitzt (besaß) ein sog. P-Konto bei der Sparda-Bank Hamburg. Es ist seit 2010 auch eine KJonto-Pfändung drauf, es gab bisher nie Probleme.
Seit Mai 2012 bezieht sie eibe kleine EUR, dazu ergänzend Grundsicherung.
Mit der Zahlung der EUR gab es anfangs einige Probleme, aber es war immer Geld, wenn auch kleinere Summen, auf dem Konto.
Im Oktober ließ sie die Kontokarte versehentlich im Bankautomaten stecken. Am 30. 10.12 bat sie um eine neue Kontokarte. Diese wurde ihr auch am 05.11.12 zugeschickt. Am 07.11.12 erhielt sie die neue PIN.
Am 230.10.12 reivhte sie eine Überweisung rein. Diese wurde nicht abgebucht, da der Betrag auf dem Konto noch vom Vorvormonat (August oder Sept.) auf dem Konto war.
Am 29. 11. 2012 machte sie am Bankautomaten eine Bareinzahlung auf ihr Konto. Lt. Quittung wurde der Betrag ihrem Konto auch gutgeschrieben.
Einen Tag später wollte sie telefonisch den Kontostand abfragen und erfuhr, daß ihr Konto bereits am 19.11.2012 gelöscht wurde.
Sie hat darüber keine Benachrichtigung erhalten.
Nun ist sie aufgrund einer Psychose kurzzeitig wieder in der Klinik.
Die Sparda-Bank wollte sie anrufen, das hat sie aber bisher nicht getan.
Könnte ich mit einer Vollmacht zur Bank gehen, um es abzuklären?
Wie ist so etwas möglich, daß eine Bareinzahlung vorgenommen werden kann, obwohl das Konto 10 Tage vorher gelöscht wurde?
Das eingezahlte Geld bekommt sie ja zurück, sie hatte kein Minus, da es sich um ein P-Konto handelt.

Vielen Dank für eure Antworten.

Der Beitrag ist das reinste Grauen, d.h. selbst wenn man die zig Rechtschreibfehler mal raus nimmt, so ergibt dein „Aufbau“ recht wenig Sinn! Bitte sortiere deine Gedanken und überarbeite deinen Beitrag!

Grundsätzlich:

(1) P-Konten sind lediglich Pfändungsgeschützte Konten, was aber nicht ausschließt, dass das Konto im Minus geführt wird, denn ein Kunde kann unabhängig von seinem Saldo, sein Konto jederzeit in ein P-Konto umwandeln lassen!

(2) Die Banken löschen keine Guthabengeführte Konten ihrer Konten ohne deren Einwilligung, aber sie können Konten für die Benutzung durch den Kunden sperren, wenn er es für unzulässige Aktionen (Geldwäsche, Dispoüberziehung, Straftaten, etc.) benutzt hat. Ein gesperrtes Konto ist für „Überweisungen“ und „Lastschriften“ gesperrt, aber Bareinzahlungen zum Zwecke des Saldo-Ausgleichs sind weiterhin möglich. Zudem muss bei einer Bareinzahlung das Konto vom Sachbearbeiter aufgerufen werden, d.h. das Konto existiert weiterhin!

(3) Fast alle Kunden haben mal „Geldproblem“, doch viele scheuen den Kontakt zum Bankmitarbeiter, wenn sie gerade „klamm“ sind. Spätestens dann, wenn eine Karte eingezogen wird, sollte einem Klar sein, dass das Konto gesperrt ist, denn schließlich wird immer erst die Karte ausgegeben und erst danach das Geld!

(4) Wenn ich dich richtig verstanden habe (was nicht ganz leicht ist), dann willst du wissen, ob du für deine „Bekannte“ eine Kontovollmacht haben kannst? In Anbetracht dessen was sie laut deiner Aussage haben soll, halte ich es für sehr viel wahrscheinlicher, dass die Bank auf einen gerichtlich bestellten Betreuer besteht, da die Handlungsfähigkeit ggf. derart eingeschränkt ist, dass selbst eine eigens erteilte „Vollmacht“ nichtig wäre!