Ich frage mich, wie ein EU-Ausländer in D ein Konto eröffnet,
insb. bei einer Direktbank. Für das PostIdent-Verfahren wird
ja eigentlich ein Personalausweis benötigt.
Hallo,
da kommen zwei Dinge zusammen: Gemäß § 154 Abgabenordnung muß sich eine Bank Gewißheit über Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten verschaffen:
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p154.html
Wie das dann im einzelnen gemacht wird, kann dann bei Ausländern schon ein Problem werden, wenn es in deren Rechtssystem keine entsprechenden Dokumente gibt. Ich denke, im zitierten Fall würde ausländisches Dokument zzgl. Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausreichen.
Das andere Problem aber tritt vor allem beim Postidentverfahren auf. Dort hat man es mit Leuten von der Post zu tun, die beim Einscannen des zugestellten Scheinchens präzise Anweisungen auf den Bildschirm bekommen, was sie in der Folge zu tun und welche Dokumente sie zu akzeptieren haben. Für Interpretation und Flexibilität bleibt da wenig Raum.
Am besten spricht der Kontoinhaber in Spe die jeweilige Direktbank mal darauf an, wie man das ganze am besten bewerkstelligt. Das ganze ist übrigens nur einer der vielen Gründe, die dafür sprechen, sich ein Konto bei einer Bank mit Filialnetz zuzulegen.
Gruß,
Christian