Bankkontoeröffnung als EU-Ausländer

Ich frage mich, wie ein EU-Ausländer in D ein Konto eröffnet, insb. bei einer Direktbank. Für das PostIdent-Verfahren wird ja eigentlich ein Personalausweis benötigt.

In z.B. Großbritannien gibt es sowas aber nicht. Dort scheint man sich im wesentlichen mit dem Führerschein auszuweisen.

Aus dem Grund (und wegen nicht vorhandenem Meldewesen) braucht man neben einem offiziellen Ausweisdokument wohl noch die „Utility-Bills“ (also Telefon- oder Stromrechnung etc.) zum Nachweis der Anschrift.

Hallo,

Ich frage mich, wie ein EU-Ausländer in D ein Konto eröffnet,
insb. bei einer Direktbank. Für das PostIdent-Verfahren wird
ja eigentlich ein Personalausweis benötigt.

Es muss kein _deutscher_ Personalausweis sein. Ein gültiger mexikanischer Reisepass hat bei meiner Frau jedenfalls funktioniert.

Gruß,
Albert

Es muss kein _deutscher_ Personalausweis sein. Ein gültiger
mexikanischer Reisepass hat bei meiner Frau jedenfalls
funktioniert.

Das ist klar, den kein ein Ausländer auch nicht haben.

Die Frage ist, was macht ein EU-Ausländer, in dessen Land es keinen Personalausweis gibt. Großbritannien ist so ein Beispiel. Ich weiß nicht, ob da jeder einen Reisepass hat. Sofern man nicht aus der EU ausreist, wird man den wohl nicht benötigen.

Ich frage mich, wie ein EU-Ausländer in D ein Konto eröffnet,
insb. bei einer Direktbank. Für das PostIdent-Verfahren wird
ja eigentlich ein Personalausweis benötigt.

Hallo,

da kommen zwei Dinge zusammen: Gemäß § 154 Abgabenordnung muß sich eine Bank Gewißheit über Person und Anschrift des Verfügungsberechtigten verschaffen:
http://www.steuernetz.de/gesetze/ao/20010626/p154.html

Wie das dann im einzelnen gemacht wird, kann dann bei Ausländern schon ein Problem werden, wenn es in deren Rechtssystem keine entsprechenden Dokumente gibt. Ich denke, im zitierten Fall würde ausländisches Dokument zzgl. Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt ausreichen.

Das andere Problem aber tritt vor allem beim Postidentverfahren auf. Dort hat man es mit Leuten von der Post zu tun, die beim Einscannen des zugestellten Scheinchens präzise Anweisungen auf den Bildschirm bekommen, was sie in der Folge zu tun und welche Dokumente sie zu akzeptieren haben. Für Interpretation und Flexibilität bleibt da wenig Raum.

Am besten spricht der Kontoinhaber in Spe die jeweilige Direktbank mal darauf an, wie man das ganze am besten bewerkstelligt. Das ganze ist übrigens nur einer der vielen Gründe, die dafür sprechen, sich ein Konto bei einer Bank mit Filialnetz zuzulegen.

Gruß,
Christian

Hallo,

Die Frage ist, was macht ein EU-Ausländer, in dessen Land es
keinen Personalausweis gibt. Großbritannien ist so ein
Beispiel. Ich weiß nicht, ob da jeder einen Reisepass hat.
Sofern man nicht aus der EU ausreist, wird man den wohl nicht
benötigen.

Ich glaube jetzt verstehe ich die Frage. Wahrscheinlich meinen wir beide mit EU-Ausländer was unterschiedliches.

Ich hab immer gedacht:
EU-Ausländer -> Bürger eines nicht EU-Landes
das Gegenteil wäre dann:
EU-Bürger -> Bürger eines EU-Landes

Du denkst:
EU-Ausländer -> Bürger eines EU-Landes ausser Deutschland

Weiss jemand die offizielle Definition?

Gruß,
Albert

Hi,

EU-Ausländer -> Bürger eines EU-Landes ausser Deutschland

so ists richtig.

Gruß,
Christian

Ich habe notgedrungen wegen meiner Verlobten zu einer Filialbank für Eingemeinschaftskonto müssen. Leider hat ihr rumänischer Paß keine Unterschrift. Nach zwei Tagen wußte ich wieder warum ich selbst zu Direktbanken gewechselt bin. Service und Beratung sind wesentlich besser und vor allem konnte ich mich auf Aussagen immer verlassen. Bei Filialbanken war das immer eine Art Lotto-Spielen.