Bankscheck oder Verrechnungsscheck

Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Ablauf der oben genannten Schecks.

Am 18.03.2014 habe ich eine Versteigerung einer Immobilie.
Nach langen hin und her mit der Bank wir die Zeit immer knapper und mein Berater ist nun auch noch krank, vertretung gibt es keine. 

Wie lange dauert es, wenn die Bank einen der oben genannten Schecks bei der Bundesbank bestellt? Schaffen wir es am 18.03.2014 noch an der Versteigerung teilzunehmen? 
Das Geld (10% Verkehrswert) sind vorhanden und könnten sozusagen sofort dafür verwendet werden. 

Leider ist eine Barzahlung an der Verteigerung nicht mehr möglich.
Gerne nehme ich auch andere Tipps entgegen, Hauptsache wir können an der Versteigerung teilnehmen. 

Vor allem was ist besser von den zwei möglichen Schecks?

Hallo,

Wie lange dauert es, wenn die Bank einen der oben genannten Schecks bei der Bundesbank bestellt?

Warum so umständlich.

Leider ist eine Barzahlung an der Verteigerung nicht mehr möglich.

Aber man kann das Geld an die Gerichtskasse überweisen. Wenn Du das morgen in Auftrag gibst, sollte es rechtzeitig ankommen.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht,

siehe hier:
http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_…

hier steht:
Da im Versteigerungstermin eine bestätigung der Landesjustizkasse über den Zahlungseingang vorliegen muss, muss die Überweisug spätestens 3 Wochen vor dem Versteigerungstermin vorgenommen werden.

wusstest Du das nicht?
Sonst würde ich das Natürlich sofort machen.

Oder hast Du hier andere erfahrungen gesammelt?

Grüße

Hallo Schlübbi,

Da im Versteigerungstermin eine bestätigung der
Landesjustizkasse über den Zahlungseingang vorliegen muss,
muss die Überweisug spätestens 3 Wochen vor dem
Versteigerungstermin vorgenommen werden.

dann gehen in Bayern die Uhren tatsächlich anders als im Rest der Republik.

wusstest Du das nicht?

In meinem Fall im Juli 2013 in Berlin war innerhalb von 72 Stunden alles paletti.

Oder hast Du hier andere erfahrungen gesammelt?

s.o.

Hallo,

wie so oft: Reden hilft. Einfach mal persönlich beim Gericht aufschlagen, und das Thema klären. Die drei Wochen sind eine Maximaldauer. In Regelfall geht das deutlich schneller. Und wenn man einen netten Sachbearbeiter findet, der ein Auge drauf hält, sollte das alles problemlos innerhalb einer Arbeitswoche machbar sein.

BTW: Man kann mit dem Geld natürlich auch zu einem anderen Kreditinstitut gehen, und da den Scheck besorgen. Dies bei der eigenen Bank anzukündigen, könnte für gewisse Beschleunigungseffekte sorgen. Keine Bank gibt freiwillig einen ordentlichen Bestandskunden auf.

Gruß vom Wiz

Hallo,

mir wurde seinerzeit versichert, dass ein Verrechnungsscheck des Kreditinstituts ausreicht. Sonst sollte dort auch z.B. „Bundesbank-Scheck oder -Verrechnungsscheck“ stehen.

Gruß
achim