Sehr geehrte Damen und Herren,
vor kurzem hatte ich ein Schreiben zur Einrichtung einer Kontovollmacht an eine mir bis dato gut bekannte gelaubte Person geschrieben.
"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bevollmächtige ich, Person X, in meinem Namen in allen Angelegenheiten, die für die Erfüllung einer Kontovollmacht nötig sind, tätig zu werden. Mein Personalausweis sowie die für den Zweck notwendigen Daten, darf er hierfür verwenden.
Mit freundlichen Grüßen
…
(Unterschrift + Datum 04.03.2012)"
Zum Sachverhalt: Die besagte Person X wollte für mich eine Kontovollmacht auf sein Konto einrichten, damit ich mir monatlich Geld abholen kann. Eine Kopie des Personalausweises hatte ich ihm auch übermittelt.
Ich hatte im Anschluss jedoch aufgrund persönlicher Differenzen keinen weiteren Kontak mehr zu Person X und hatte auch keine Dokumente mehr versendet oder von ihm oder einer Bank erhalten.
Gestern (03.05) kam von ihm ein per Einschreiben an mich addressierter Brief:
" Betreff: Darlehensvertrag
Sehr geehrter Herr …,
in vorbezeichneter Angelegenheit möchte ich Sie auf den Darlehensvertrag vom 31.03.2012 aufmerksam machen mit dem Hinweis, dass Sie sich verpflichtet haben das Darlehen in stets gleichbleibenden Raten von monatlich Euro 400,00 zu tilgen, zahlbar am Monatsersten, erstmals am 01. April 2012. Sie sind berechtigt, dass Darlehen jederzeit ganz oder in höheren Raten vorzeitig zurückzuzahlen.
Das Darlehen wird, ohne dass es der Einhaltung einer Kündigungsfrist bedarf, sofort fällig, wenn Sie mit einer Zins- und Tilgungsrate länger als zwei Monate in Verzug geraten.
Die monatlichen Darlehensraten überweisen Sie bitte aus das Konto bei der Commerzbank… .
Im übrigen gelten die im Darlehnsvertrag genannten Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen
PersonX"
Bis auf das oben genannte Schreiben, wurde von mir nie weiterer Schriftverkehr verübt und auch auf dem mündlichen Wege wurde immer von einer Kontovollmacht von ihm an mich gesprochen. Kein an mich gerichteter Kontakt einer Bank hatte stattgefunden.
Von daher meiner Frage: Ist dieser Darlehensvertrag anhand meines Sachverhaltes rechtswirksam? Kann ich trotz Nichtbenachrichtigung eine Bankvollmacht erhalten haben? Angenommen ich hätte Person X seine Kontovollmacht (unwissentlich, da ich wie gesagt keine Unterlagen der Bank erhalten hatte), könnte sich dann Person X ein Darlehen beschaffen, was dann über meinen Namen laufen würde, da ich Kontobevollmächtigt bin?
Ich würde mich sehr über Ihre qualitativen Anworten freuen.
Vielen Dank
Philipp0707