Hallo in die Runde!
Wer kennt sich aus? Wenn eine Ehefrau Konto-/Bankvollmacht über das Konto des Ehemannes bekommt, ist sie dann auch verpflichtet, für bereits vorhandene Schulden gerade zu stehen? Kann die Bank sie von der Ehefrau fordern? Oder ist sie mit Kontovollmacht lediglich nur zeichnungsberechtigt? (Ein-/ Auszahlungen, Überweisungen, usw.)-zu Lebzeiten des Ehegatten!-(nicht als Erbin)
Danke für brauchbare Infos! (Eventl. sogar mit Verweis auf Gesetzestexte?)
Gruss, Nanamee