Bankvollmacht/Missbrauch/getrickst

Hallo ihr Lieben!
Folgendes Problem: mein Vater hat im Krebs-Endstadion die Finanzen meiner Tochter regeln wollen. Da wir im Rheinland wohnen und er in Hannover wohnte, hat meine Tochter, gerade 18 geworden, blöderweise eine Bankvollmacht an ihn UND meiner Stiefmutter ausgestellt. Weil er nicht mehr so recht konnte…

Nach seinem Tod hatte meine Tochter nun 6.000€ bei DEKA Investment der Sparkasse angelegt.

…und nun hat die „nette Stiefoma“ das Konto geplündert!
Laut Auszug wurde das Konto aufgelöst und auf ein anderes Konto meiner Tochter transferiert.  Es hat sich aber herausgestelt, daß dieses Konto NICHT ihr, sondern meiner Stiefmutter gehört!
Meine Stiefmutter äußert sich da leider überhaupt nicht und reagiert nicht. Weder auf Telefon, noch auf schriftliche Bitte um Klärung.

Was haben wir für rechtliche Möglichkeiten?
Ich weiß, daß sie mit der Vollmacht die rechtliche Möglichkeit hatte, aber da sie einen falschen Kontoinhaber genannt hat, habe ich Hoffnung.

Wer weiß was?
Geld war für das Studium meiner Tochter gedacht. Wir sidn wirklich entsetzt.

Danke im voraus

Hallo,

Was haben wir für rechtliche Möglichkeiten?

wenn eine Vollmacht erteilt wird, dann kann der Vertreter auch innerhalb der Vollmacht handeln, auch wenn dies zum Schaden des Vollmachgebers ist. Die Transaktion ist also erst einmal rechtswirksam erfolgt. Das ändert aber natürlich nichts daran, daß Deine Tochter einen Anspruch auf Herausgabe der Vermögenswerte ggü. Deiner Stiefmutter hat.

Im übrigen gilt FAQ:1129 auch hier.

Gruß
C.

Danke!
geht ja auch weniger um eine rechtliche Beratung, sondern eher um ein „vorschnuppern“, was für Chancen und Möglichkeiten man hat!

Ähm: wenn wir jetzt zum Anwalt gehen (oder erstatten wir Strafanzeige?) was soll die Vorgehensweise sein? „Herausgabe der Vermögensweise“ in Bezug auf Untreue? Habe das gegoogelt und bin nicht sicher ob das passt. Gehört eine angeheiratete Stiefoma zur Familie? Das meine Stiefmutter einen falschen Kontoinhaber genannt hat zeigt doch eigentlich, daß sie sich das Geld unrechtlich angeeignet hat…

Sorry:Ich hatte vor einigen Jahren mal einen Rechtsstreit, bzw. bin vom Anwalt (meines Vertrauens) total falsch beraten worden…das erste was der Richter sagte war „was ich vor Gericht machen würde, gesetzlich läge der Fall doch klar, auch wenn ich moralisch natürlich im Recht bin“ Der Spaß hatte mich sehr viel Geld und eine große Wut im Bauch gekostet.
Bevor ich zum Anwalt gehe muss ich einfach wissen, ob es überhaupt Sinn macht.

Moin,

grundsätzlich ist das ja grad das Risiko einer bedingungslosen Vollmacht. Gibt es vielleicht irgendwas schriftliches, ob die Vollmacht nur im bestimmten Fall gilt?

Ansonsten könnte das eine ungerechtfertigte Bereicherung sein…wenn die Lady die Kohle aber bereits verprasst hat, ist sie entreichert und es gibt kaum noch eine Möglichkeit…

Gruß

ist so eine Standard Vollmacht der Sparkasse gewesen. Und die Lady hat noch massig Geld…deswegen verstehen wir auch nicht, warum sie das getan an. Gibt wohl Menschen, die nie genug haben können. Oder als Strafe, weil der Kontakt abgebrochen ist…keine Ahnung.

Hallo,

zum Anwalt würde ich in so einem Fall jetzt auch nicht sofort rennen. Die Tochter ist doch inzwischen 18 und selber handlungsfähig. Deshalb wäre meiner Meinung nach die beste Vorgehensweise, dass die Tochter die gute Frau schriftlich per Einschreiben, aber auch höflich und freundlich auffordert, ihr das Geld bis zum soundsovielten auf ihr Konto zu überweisen. Als Frist halte ich in dem Fall etwa 2 Wochen für angemessen. Man könnte in dem Brief ja auch gleich erwähnen, dass man sich aus Unkenntnis über die rechtliche Situation nach erfolglosem Ablauf der Frist leider gezwungen sehen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Sollte das Geld bis zu dem genannten Tag nicht eintreffen, würde ich sicherheitshalber noch eine weitere Woche abwarten und dann einen gerichtlichen Mahnbescheid schicken. Auch dafür braucht man keinen Rechtsanwalt, das entsprechende Formular kann man online https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=4559845-1331527624959&Command=start ausfüllen. Die gute Frau hat dann nur die Wahl, entweder zahlen oder Gerichtsverhandlung.

Viel Erfolg